Zweifel an Arbeitsunfall?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo, zusammen,

    ich grüble gerade über Folgendes:

    Mitarbeiter meldet sich 3 Stunden nach Arbeitsbeginn persönlich bei seinem Vorgesetzten, er müsse unbedingt zum Arzt; er hätte Kopfweh und ihm wäre schlecht. Im Laufe des Tages meldet sich der Mitarbeiter aus einer Arztpraxis; dort hat er angegeben, er hätte einen Arbeitsunfall gehabt, er wäre auf der Treppe ausgerutscht und hat starke Schmerzen im Fuß (Mitarbeiter ist jetzt krankgeschrieben; wie lange, ist noch nicht bekannt).

    Bei seiner Abmeldung bei seinem Vorgesetzen konnte er aber prima laufen, hat auch keinen Ton von einem Unfall erzählt!

    Dass der MA einen Unfall hatte, wird natürlich jetzt angezweifelt. Was kann man denn in einem solchen Fall tun?

    Einmal hätte er seinen Vorgesetzten sofort über einen Arbeitsunfall in Kenntnis setzen müssen, was er nicht getan hat - wie auch, wenn es keinen gab ;)

    Auf der Unfallanzeige (sofern er meldepflichtig werden sollte) Bedenken anmelden? Ob das die BG wirklich interessiert?

    Wenn es kein D-Arzt gewesen sein sollte; kann man den Arbeitsunfall dann "ablehnen"?

    Was meint ihr denn zu dem Fall? Wie läuft sowas denn bei Euch im Betrieb, wenn ihr an einem Arbeitsunfall Zweifel habt?

    Bereitet meinem Grübeln bitte eine Ende...?(

    Viele Grüße
    Numsi

  • ANZEIGE
  • Wenn es einen begründeten Verdacht für einen vorgetäuschten Arbeitsunfall gibt, kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung verlangen
    Die Krankenkassen sind zur Beseitigung von Zweifeln der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich verpflichtet.

    Das vortäuschen eines Arbeitsunfalls rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers.


    Gruß Tommy

  • Hallo Numsi,

    als Sifa können wir einen Arbeitsunfall natürlich nicht ablehnen.
    Ich denke, der beste Weg ist zusammen mit dem Vorgesetzten und der Personalabteilung tätig zu werden und den MA gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen zu bedenken.
    Desweiteren auch den Bearbeiter der Unfallmeldung auf die Sicht der Fasi aufmerksam machen, falls du das nicht selbst machst.
    Der BG die Bedenken mitteilen kann nicht schaden, der MA kann ja dann dazu Stellung nehmen.
    Gruß Udo

  • Hallo Numsi,

    ich würde selbstverständlich gegenüber der BG angeben, dass ihr bezweifelt das es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

    Ich würde auch mit dem Arbeitnehmer reden und ihn bitten mir den Widerspruch zwischen dem was er seinem Vorgesetztem und dem was er dem Arzt erzählt zu erläutern.

    Letztendlich wird es an der BG hängen, die entscheidet ob sie es als Arbeitsunfall sieht oder nicht.
    Ihr könntet euch auch weigern die Unfallmeldung auszufüllen, oder zu unterschreiben.

    TommyB

    der medizinische Dienst der Krankenkassen hat in solchen Fällen eigentlich nichts zu melden.
    Die können genauso wenig wie der Hausarzt oder ein D-Arzt erkennen ob der verstauchte Fuß auf einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall zurückzuführen ist.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Tach zusammen,

    "...als Sifa können wir einen Arbeitsunfall natürlich nicht ablehnen..."

    Kann ich als Sifa einen Arebeitsunfall "annehmen"?!?!

    Anyway, m.E. ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht eines AG den Umständen eines Arbeitsunfalles auf den Grund zu gehen. Bestehen begründete Zweifel an der arbeitsbedingten Ursache, so steht für mich ausser Frage hier entsprechend tätig zu werden. Der erste Schritt ist hierbei natürlich das Gespräch mit den Betroffenen.

    Kann ich einen Arbeitsunfall dann nicht ausschliessen, ist er entsprechend anzuzeigen - keine Frage.

    Sollten aber erhebliche Ungereimtheiten bestehen, würde ich keine Unfallanzeige erstellen und auch bei Rückfragen der BG entsprechend antworten. Selbstverständlich kann es hierbei im extremsten Fall auf eine Begegnung vor einem Sozialgericht hinauslaufen.

    Dennoch sollte allen Beteiligten, Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die zwingende Notwendigkeit einer sofortigen Unfallanzeige ebenso wie eventuelle Konsequenzen bei Nichtbeachtung klar sein.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • awen,

    ich habe es so verstanden, das der AN bei verlassen der Arbeitsstätte keine der später angegebenen Beschwerden, bzw. einen Arbeitsunfall mit beschriebenen Folgen angegeben hat.

    Somit erhebt sich der Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit.
    In dem Fall kann der AG meines Wissens sehr wohl eine Überprüfung durch den Vertrauensarzt verlangen.

    Oder sollte ich mich da täuschen ?

    Gruß Tommy

  • Eine Überprüfung des Sachverhaltes und Gesundheitszustand durch einen Vertrauensarzt ist hier sehr wohl möglich.
    Man sollte aber bedenken, stellt sich der Fall wie vom AN geschildert dar, schadet das dem Ansehen des AG innerbetrieblich.
    Lasst den Mitarbeiter doch erst mal in der Unfallanzeige schildern, was passiert ist. Ein Ansprechen auf seinen Grund zum Arzt zu gehen,und die jetzige Erkrankung gibt vielleicht zusätzliche Aufschlüsse. Ist es ein langjähriger Mitarbeiter, gab`s so was schon öfter, gab`s in letzter Zeit öfter Krankmeldungen von ihm? Schätzt ihn dann doch mal ein(incl. Vorgesetztem). Anschließend könnt ihr immer noch Krankheitsbild (laut AN-Schilderung) und Unfallhergang vergleichen. Bleibt der Verdacht, nehmt die BG mit ins Boot, sie hat auch Zugang zu ärztlichen Gutachten, ob die Verletzungen von einem solchen Unfall stammen können.
    Nach einem z.B Umknicken und Sturz auf der letzten Treppenstufe muß nicht unmittelbar eine Beeinträchtigung des Gehens oder Schmerzen auftreten. Ein Anschlagen des Kopfes an Wand oder Boden ist aber bei einem solchen Sturz sehr wahrscheinlich. Hat er aus Verlegenheit wirklich nichts gesagt, oder ist es im Gespräch der Abmeldung nebensächlich gewesen, weil er erst nur Kopfschmerz angab und jetzt eine andere Verletzung hat? Solange niemand Zugriff auf die Diagnose des Arztes hat kann man sich nicht auf Betrug festlegen.

    Ciao Andreas

  • Zitat

    Original von Andreas.S
    Eine Überprüfung des Sachverhaltes und Gesundheitszustand durch einen Vertrauensarzt ist hier sehr wohl möglich.
    Man sollte aber bedenken, stellt sich der Fall wie vom AN geschildert dar, schadet das dem Ansehen des AG innerbetrieblich.
    Lasst den Mitarbeiter doch erst mal in der Unfallanzeige schildern, was passiert ist. Ein Ansprechen auf seinen Grund zum Arzt zu gehen,und die jetzige Erkrankung gibt vielleicht zusätzliche Aufschlüsse. Ist es ein langjähriger Mitarbeiter, gab`s so was schon öfter, gab`s in letzter Zeit öfter Krankmeldungen von ihm? Schätzt ihn dann doch mal ein(incl. Vorgesetztem). Anschließend könnt ihr immer noch Krankheitsbild (laut AN-Schilderung) und Unfallhergang vergleichen. Bleibt der Verdacht, nehmt die BG mit ins Boot, sie hat auch Zugang zu ärztlichen Gutachten, ob die Verletzungen von einem solchen Unfall stammen können.
    Nach einem z.B Umknicken und Sturz auf der letzten Treppenstufe muß nicht unmittelbar eine Beeinträchtigung des Gehens oder Schmerzen auftreten. Ein Anschlagen des Kopfes an Wand oder Boden ist aber bei einem solchen Sturz sehr wahrscheinlich. Hat er aus Verlegenheit wirklich nichts gesagt, oder ist es im Gespräch der Abmeldung nebensächlich gewesen, weil er erst nur Kopfschmerz angab und jetzt eine andere Verletzung hat? Solange niemand Zugriff auf die Diagnose des Arztes hat kann man sich nicht auf Betrug festlegen.

    Ciao Andreas

    Da stimme ich dir zu

  • Hi @ all,

    ich schreibe immer in so einem Fall ein Schreiben an die BG. Leider hatte ich so einen Fall schon einige male. Die BG hat es in den meisten Fällen auch so gesehen. Dadurch wird ja auch irgendwo gespart. Und ich denke das ist auch wichtig. Zum einen für das Unternehmen und zum anderen für die Mitarbeiter die wirklich eine Unfall hatten.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • ANZEIGE
  • Hallo und vielen Dank an alle!

    Ich denke auch, dass der erste Schritt das Gespräch mit dem MA sein muss, um herauszufinden, ob und was passiert ist (Columbo lässt grüssen ;) ) Sollten wir nach dem Gespräch immer noch Zweifel haben, werden wir auf jeden Fall einschalten bzw. unsere Bedenken anmelden.

    Andreas.S

    Kann Dir hier auch nur zustimmen; man läßt sich vielleicht dann doch ein Stück weit beeinflussen, wenn man den MA und die Vorgeschichten kennt und unterstellt ihm vorschnell etwas.
    (... würde ja gerne dran glauben ;))

    Viele Grüße
    Numsi

  • Genau das

    Schreibt einfach in die Unfallmeldung das ihr diesen Unfall von der Leistungsabteilung überprüft haben möchtet.

    Beschreibt genau warum ihr denkt das es kein ARbeitsunfall ist.

    ------------------------------------------------------
    Zu der Verletztung
    Es dauert manchmal bei Verletzungen bis es richtig weh tut.
    Daher abwarten und Tee trinken wir sind keine Ärzte.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Numsi; Ich dachte eher daß die Vorgeschichte und das frühere Verhalten des Mitarbeiters unauffällig sind, wenn er schon öfter auffällig war in Sachen Arbeitsleistung oder Fehlzeiten, scheint ja was dran zu sein.
    Wie gesagt ein gesundes Mißtrauen und ein Gespräch geben da schon einige Aufschlüsse. Schließlich muß er den Unfallhergang ja schildern.

    Andreas

  • @ numsi

    Ein interessantes Thema

    Ist ja in kurzer Zeit alles gesagt. Man darf den Mitarbeiter nur nicht zu früh verurteilen.
    Vielleicht ist ja auch Mobbing im Spiel. Dann erfinden die Mitarbeiter auch mal eine Krankheit oder ein Arbeitsunfall.

    Halt uns auf dem Laufenden.
    Ach ja mich interessiert noch das Alter des Mitarbeiters.

    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

  • ANZEIGE
  • Hi,

    der Vorgang wird immer besser; mit dem MA wurde mittlerweile gesprochen; am Anfang waren es Kopfschmerzen, dann hatte er Schmerzen im Fuß (angeblich auf der Treppe ausgerutscht), jetzt ist er auf Laub ausgerutscht und gegen eine Wand geprallt und hat jetzt eine Prellung am Rücken...... was soll man dazu sagen?

    Der Arzt, der ihn arbeitsunfähig geschrieben hat, ist zudem nicht als Durchgangsarzt gelistet. Ein "normaler" Arzt muß ihn ja eigentlich auch an einen D-Arzt weiterleiten; zumindest, wenn über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht.

    Habe jetzt mal mit der BG telefoniert: Sollen Bedenken anmelden und einen zusätzlichen Hinweis auf den "normalen" Arzt (bzw. kein Durchgangsarzt) geben. Des weiteren besteht die Möglichkeit, über die BG die Schilderung des MA beim Arzt (hier geht ja auch ein Bericht an die BG) mit den Angaben im Betrieb zu vergleichen, um so Differenzen festzustellen.

    Auch dürfen die Ärzte bei Behandlung nach einem Arbeitsunfall höhere Kosten an die BG abrechnen; dürfte vielleicht für den einen oder anderen Arzt eine gewisse Motivation mit sich bringen......

    Im schlimmsten Fall fordert die BG dann noch Beitragsnachzahlungen, weil man "über dem Schnitt liegt".....

    Werde Euch informieren, was letztendlich dabei herausgekommen ist.


    totti
    MA ist 43 Jahre jung.

    Gruß
    Numsi