Beiträge von totti

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    Hallo Michael

    Ich habe mich auf die Aussage von Frank bezogen und dort stand:

    Nach einigen Umbauarbeiten teilte uns Firma 1 mit, daß sie für die gesamte Hebehilfe keine CE-Kennzeichnung vergeben können, da das Werkzeug nicht den Sicherheitsrichtlinien entspräche.

    Eine eigene CE Kennzeichnung ist sicherlich die letzte Lösung da wie ich schon erwähnte die Eigenverantwortung sehr groß ist.
    Natürlich hast du Recht wenn alle Teile ein CE Zeichen haben muss trotzdem das Zusammenwirken der Einzelkomponenten in der Gesamtanlage betrachtet werden.

    Gruß Totti


    Frage wie geht das mit dem zitieren von Aussagen ?( hab das nicht hinbekommen

    Hallo GeSp

    Willkommen in der Sifa Gemeinde :wel2:

    Ich habe leider keine Gefährdungsbeurteilung als Thema gehabt.

    Zu der Gestaltung. Ich hatte zuerst auch kein Konzept und habe diverse Berichte angeschaut.
    Die habe ich dann aber zur Seite gelegt da die überhaupt nichts mit meinem Thema zu tun hatten.
    Schau mal auf die CD´s der BGETE. Ich habe darauf viele Tipps und Infos gefunden.

    Schau mal die CD durch.

    Gruß Totti

    PS wenn dir ein Themenfremder Bericht zur Ansicht hilft schreib mir ne PN

    Hallo Frank

    Die Firma 1 behauptet das die Teile der Firma 2 nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
    Wenn das der Fall ist würde ich die teureren Werkzeuge kaufen und die anderen zurückgeben.

    Wenn die Teile allerdings alle Sicherheitsbestimmungen erfüllen kannst du auch selbst als Hersteller fungieren und die Konformität bescheinigen. Deine Firma hat dann aber die Gesamtverantwortung.

    Zur Selbverständlichkeit der CE Kennzeichnung kann ich nur sagen wir haben eine Maschine mit CE aus Taiwan bekommen. Bei der Maschine konnte man ein Metalllüfter mit der ganzen Hand berühren.
    Schnipp schnapp Hand ab;( . Also auch hier gilt niemals drauf verlassen sondern immer eine Gefährdungsbeurteilung machen.


    Gruß Totti

    Hallo Thomas

    Was genau ist den die Aufgabe die der Vorgesetze dir aufgetragen hat.
    Die Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleiteten Maßnahmen liegen beim Ihm.
    Im Zuge einer Beratung würde ich an deiner Stelle dem Vorgesetzen eine Tragepflicht von Sicherheitsschuhe empfehlen da sich die Mitarbeiter auch in dem Bereich bewegen und nicht nur sitzen.
    Eine Gewichtangabe kenne ich nicht. Das Gewicht ist aber auch nicht allein ausschlaggebend.
    Man sollte auch die Arbeitsumgebung betrachten.
    Sind dort scharfe Kanten an den Verpackungsgut?
    Nehmen die Mitarbeiter doch mal den Hubwagen?
    Werden Werkzeuge benutzt? Ist dort Staplerverkehr?
    Wie sehen die Wege zur Kantine aus oder müssen andere Abteilungen zur Kommunikation besucht werden.
    Stehen häufiger Paletten oder Kartons rum? usw.

    Wie gesagt nicht den Vorgesetzten die Arbeit abnehmen.

    Gruß Totti

    Hallo

    Genau zurück zur Frage:

    Die bisherigen Antworten beziehen sich alle mehr auf die sich ergebenden Fragen.
    Die 1. Frage der Mitarbeiter war ob man die Scheibe gefahrlos einschlagen kann.
    Nicht das die Scheibe schon fast Panzerglas ist und der Buerostuhl beim Einschlagsversuch abprallt.:D

    Totti

    Hallo Martina

    Peter hat es ja schon gesagt.
    Das überspringen der Flammen soll verhindert werden.
    Alternativ war noch möglich das Blechdach der angrenzenden Halle auf F 90 anzupassen.
    Ist aber recht teuer. Da die Stahlbetonwände sowieso F90 sind waren feuerhemmende Fenster die günstigere Variante.

    Gruß Totti

    Hallo an alle Brandschützer

    Wir haben bei unserem 2 geschossigen Neubau die Auflage bekommen im OG Brandschutzfenster F90 einzubauen. Das Nachbargebäude hat nur ein Geschoss)

    Jetzt kam die Frage von den Mitarbeitern:
    Kann man gefahrlos diese Fenster einschlagen, wenn es zum Beispiel im Gang vor dem Büro brennt, um auf das Nachbargebäude zu gelangen.

    Das man damit den Brandschutz zum Nachbargebäude ausgehebelt ist klar.
    Deshalb die zweite Frage:
    Wenn man das kann darf man das?
    Darf man die Scheibe im Notfall, zB. mit eines Nothammer zerstören?

    Daraus ergibt sich die dritte Frage:
    Wenn ja kann oder muss der Weg durch das Fenster als zweiter Fluchtweg ausgewiesen werden

    Gruß Totti

    Hallo Matthias 13

    Du darfst die positiven Seiten der Regelung nicht vergessen.

    Man kann jetzt zum Beispiel die Prüffristen für PC´s und Bildschirme verlängern.

    1.Gefährdungsbeurteilung erstellen
    2.Prüffristen festlegen und dokumentieren
    3.Prüfung nach bewährten Normen und Prüfung dokumentieren.

    Ist doch gar nicht schwer

    Gruß Totti

    Hallo

    harmi

    Die Mitarbeiter die früher schon Gehörschutz getragen haben sind begeistert.
    Die Mitarbeiter die schon immer dagegen waren sind immerhin jetzt bereit Gehörschutz zu tragen.
    Naja wollen wohl nicht zugeben das es besser ist mit Gehörschutz.=) Es gibt natürlich auch welche die die nicht mögen. Die müssen halt mit Mickymäusen leben ist nur schade um das Geld.

    Alles in alllem eine hohe Akzeptanz

    @ Martina111

    Der Preis hängt von der Stückzahl ab.
    Bei unter Zehn für die neuen Mitarbeiter habe ich brutto fast 130 € bezahlt. Bei über Zehn Sets nur 106.€. Dazu kommt dann immer noch ein Reinigungsset. Anpassung, Schulung und Kontrolle der Filter sind Kostenfrei.

    Hi Tomster

    Wer bei uns nicht spurt wird Sibe.:D
    Nein! natürlich nicht.

    Also ich war früher auch freiwillig als Sibe tätig.
    Es ist auch häufig der Einstieg zur Sifa.

    Meiner Meinung nach ist es ist wie beim Fußball. Nur wenn alle gemeinsam spielen
    kommt man zum Erfolg.
    Das muss man dem Chef klar machen und dann seine "Mannschaft selber wählen."

    also alle Statisten auf die Reservebank

    gruß totti

    Hi protecta 1

    Die PP Folien von M. Neupert sind doch ganz gut.

    Du druckst die Folie mit einem PDF Drucker
    (google zB. nach FreePdf wird dann als Druckertreiber installiert)
    Du öffnest das PDF Dokument und kann kannst dann mit dem Fotobutten des Acrobatreaders das gewünschte Bild in die Zwischenablage kopieren.
    Anschließend öffnest du das windowseigene Programm "Paint" und fügst das Bild aus der Zwischenablage ein - fertig ist dein Bild als Bitmapdatei.


    Gruß Totti

    Hi Stefan

    Das die BGR 104 findest du im Downloadbereich.
    Wichtiger ist aber die BGI 740 Lackierraeume.
    Die Datei läßt sich aber leider nicht hochladen.
    könnte ich dir zumailen. Im Anhang der BGI ist ein Muster Ex-Schutzdoku.

    Die von tommygm genannte Seite von Freistaat Sachsen ist auch ein muss.
    Die haben sich auch Gedanken gemacht.

    Gruß Totti

    @ numsi

    Ein interessantes Thema

    Ist ja in kurzer Zeit alles gesagt. Man darf den Mitarbeiter nur nicht zu früh verurteilen.
    Vielleicht ist ja auch Mobbing im Spiel. Dann erfinden die Mitarbeiter auch mal eine Krankheit oder ein Arbeitsunfall.

    Halt uns auf dem Laufenden.
    Ach ja mich interessiert noch das Alter des Mitarbeiters.

    Gruß Totti