Beiträge von Numsi

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    Hallo, zusammen,

    vielen Dank für schnellen Antworten!

    Habe mich mittlerweile auch beim Hersteller "durchtelefoniert"; er hat mich auch auf die Bedienungsanleitung bzw. auf die Belastungsdiagramme hingewiesen; und, so wir ihr auch schon geschrieben habt, gibt es keine weiteren arbeitsschutzrechlichen Regelungen bzgl. Gefälle.

    Danke an alle!:)

    Gruß Numsi

    Hallo, Sifa's,

    ... meine bisherige Suche war leider erfolglos..... jetzt hoffe ich auf Euch :D

    Bis zu wieviel Prozent Gefälle/Neigung darf ich denn mit einem Gabelstapler fahren? Finde bei den technischen Leistungsdaten nur Angaben über die Steigfähigkeit mit und ohne Last.... Gibt es denn hier entsprechende Vorschriften, Einschränkungen oder ähnliches? ?(

    Bin für jede Info dankbar!

    Viele Grüße

    Numsi

    Hallo, liebe Sifa-Gemeinde!

    Habe seit gestern meinen Sifa-Schein in der Tasche! Klasse Gefühl!:18:

    Muss jetzt nur mal schauen, wie ich das Dauergrinsen wieder aus meinem Gesicht bekomme...hihi :40:

    Vielen Dank an alle für Eure Tipps und Unterstützung!

    Viele liebe Grüsse
    Numsi

    Hi,

    das ist wirklich ne gute Frage...

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, also eben Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlußleitungen mit Stecker usw.

    Bei uns im Betrieb dürfen private Elektrogeräte nur eingesetzt werden, wenn diese in den Prüfzyklus mit aufgenommen und regelmässig geprüft werden - ist auch eine versicherungstechnische Frage.

    Jetzt können wohl die Heimbewohner nicht als Mitarbeiter bezeichnet werden, aber ich denke der Heimbetreiber sehr wohl als Unternehmer.

    Ich würde auch meinen, dass die Geräte geprüft werden müssen und zwar auch die privaten.

    Gruß
    Numsi

    Hallo, zusammen,

    ich kämpfe gerade mit meinem Praktikumsbericht und beschäftige mich mit der Frage der wirksamen Übertragung von Unternehmerpflichten. Die Unternehmerpflichten können an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden.

    Und an diesem Punkt hänge ich: Wie kann denn geprüft werden, ob die Person fachkundig ist? Hab beim googeln z. B. folgenden Hinweis unter dem Begriff "fachkundig" gefunden:

    "... Wer als Verpflichteter z.B. die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und diejenigen der Berufsgenossenschaften überwachen soll, wer in seinem Arbeitsbereich z.B. die Gefährdungsbeurteilung durchführen soll, muss dafür auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen und BG-Vorschriften qualifiziert worden sein..."

    Würde jetzt für mich bedeuten, dass die Führungskräfte erstmal einen entsprechenden Kurs besuchen müssten oder dass sie eventuell durch die Sifa qualifiziert werden.

    Ich würde gerne eine Art Fragebogen entwickeln, damit die Kenntnisse im Arbeitsschutz vor der Übertragung überprüft werden und dann über eine weitere eventuelle Qualifizierung entschieden werden könnte.

    Jetzt hätte ich mal gerne Eure Meinung dazu:
    Haltet Ihr so einen Fragebogen überhaupt für sinnvoll? Wie wird denn bei Euch die "Fachkunde" der Führungskräfte überprüft?

    Bin für jede Anregung dankbar!

    Gruß
    Numsi

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass unsere BG mal einen "Arbeitsunfall" mit der Begründung der "Gelegenheitsursache" abgelehnt hat.


    "Unter Gelegenheitsursache versteht man im den Sachverhalt, dass eine (in der Regel medizinische) Unfallfolge nicht unmittelbar durch das Geschehen an sich, sondern durch eine Vorschädigung zu erklären ist.
    Dies kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.
    Ein gerne gewähltes Beispiel ist der Bandscheibenvorfall nach dem Heben von zwei Blättern Papier. Hier steht der Schaden nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hebevorgang, sondern es kann angenommen werden, dass es bei jeder anderen alltäglichen Wirbelsäulenbelastung gleichfalls zu dem Bandscheibenvorfall gekommen wäre."

    Einfach mal googeln; viele interessante Infos.

    Gruß
    Numsi

    Hi,

    stimmt, mit der Kohle hat das nichts zu tun. Hatte auch mal das Problem mit der Berechnung der Einsatzzeiten bzw. mit der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten und mir fast 'nen Elch gesucht, wo das hinterlegt ist... Steht im Arbeitssicherheitsgesetz § 11 - Arbeitsschutzausschuß (…. da muss man auch erstmal draufkommen….)

    Gruß
    Numsi

    Hi,

    der Vorgang wird immer besser; mit dem MA wurde mittlerweile gesprochen; am Anfang waren es Kopfschmerzen, dann hatte er Schmerzen im Fuß (angeblich auf der Treppe ausgerutscht), jetzt ist er auf Laub ausgerutscht und gegen eine Wand geprallt und hat jetzt eine Prellung am Rücken...... was soll man dazu sagen?

    Der Arzt, der ihn arbeitsunfähig geschrieben hat, ist zudem nicht als Durchgangsarzt gelistet. Ein "normaler" Arzt muß ihn ja eigentlich auch an einen D-Arzt weiterleiten; zumindest, wenn über den Unfalltag hinaus eine Arbeitsunfähigkeit besteht.

    Habe jetzt mal mit der BG telefoniert: Sollen Bedenken anmelden und einen zusätzlichen Hinweis auf den "normalen" Arzt (bzw. kein Durchgangsarzt) geben. Des weiteren besteht die Möglichkeit, über die BG die Schilderung des MA beim Arzt (hier geht ja auch ein Bericht an die BG) mit den Angaben im Betrieb zu vergleichen, um so Differenzen festzustellen.

    Auch dürfen die Ärzte bei Behandlung nach einem Arbeitsunfall höhere Kosten an die BG abrechnen; dürfte vielleicht für den einen oder anderen Arzt eine gewisse Motivation mit sich bringen......

    Im schlimmsten Fall fordert die BG dann noch Beitragsnachzahlungen, weil man "über dem Schnitt liegt".....

    Werde Euch informieren, was letztendlich dabei herausgekommen ist.


    totti
    MA ist 43 Jahre jung.

    Gruß
    Numsi

    Hallo und vielen Dank an alle!

    Ich denke auch, dass der erste Schritt das Gespräch mit dem MA sein muss, um herauszufinden, ob und was passiert ist (Columbo lässt grüssen ;) ) Sollten wir nach dem Gespräch immer noch Zweifel haben, werden wir auf jeden Fall einschalten bzw. unsere Bedenken anmelden.

    Andreas.S

    Kann Dir hier auch nur zustimmen; man läßt sich vielleicht dann doch ein Stück weit beeinflussen, wenn man den MA und die Vorgeschichten kennt und unterstellt ihm vorschnell etwas.
    (... würde ja gerne dran glauben ;))

    Viele Grüße
    Numsi

    Hallo, zusammen,

    ich grüble gerade über Folgendes:

    Mitarbeiter meldet sich 3 Stunden nach Arbeitsbeginn persönlich bei seinem Vorgesetzten, er müsse unbedingt zum Arzt; er hätte Kopfweh und ihm wäre schlecht. Im Laufe des Tages meldet sich der Mitarbeiter aus einer Arztpraxis; dort hat er angegeben, er hätte einen Arbeitsunfall gehabt, er wäre auf der Treppe ausgerutscht und hat starke Schmerzen im Fuß (Mitarbeiter ist jetzt krankgeschrieben; wie lange, ist noch nicht bekannt).

    Bei seiner Abmeldung bei seinem Vorgesetzen konnte er aber prima laufen, hat auch keinen Ton von einem Unfall erzählt!

    Dass der MA einen Unfall hatte, wird natürlich jetzt angezweifelt. Was kann man denn in einem solchen Fall tun?

    Einmal hätte er seinen Vorgesetzten sofort über einen Arbeitsunfall in Kenntnis setzen müssen, was er nicht getan hat - wie auch, wenn es keinen gab ;)

    Auf der Unfallanzeige (sofern er meldepflichtig werden sollte) Bedenken anmelden? Ob das die BG wirklich interessiert?

    Wenn es kein D-Arzt gewesen sein sollte; kann man den Arbeitsunfall dann "ablehnen"?

    Was meint ihr denn zu dem Fall? Wie läuft sowas denn bei Euch im Betrieb, wenn ihr an einem Arbeitsunfall Zweifel habt?

    Bereitet meinem Grübeln bitte eine Ende...?(

    Viele Grüße
    Numsi

    Hallo, TommyB,

    vielen Dank für den Link.

    Auf der Seite habe ich schon rumgestöbert; was mich komplett verwirrt ist der Hinweis: "... das für Sie gültige Regelwerk können Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger bestellen...."

    Sind die GUV-V dann Vorschriften, die die BG dann einfach "umtauft"?
    Ich bin leider noch nicht dahintergekommen...

    Gruß
    Numsi

    Hallo, zusammen,

    ... uff, ich hoffe, ich blamiere mich jetzt nicht, oder muß mir sagen lassen, ich habe im Kurs geschlafen.... ;o)

    Ich bin beim googeln auf den Begriff GUV-Vorschrift gestoßen (.. wenn ich ehrlich bin, habe ich das noch nie gehört... oder habe eben doch geschlafen....); jetzt sind das ja wohl Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung....

    Leider ist mir der Zusammenhang nicht klar bzw. gibt es einen Unterschied zwischen GUV-V und BGV? Oder ist das alles das Gleiche...... ????

    ?( ?( ?(

    Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.....

    Viele Grüße
    Numsi

    ... erst mal vielen Dank für die netten Begrüßungen!

    Die Sifapage habe ich beim "googeln" gefunden; ist schon 'ne Weile her, vermutlich habe ich einen Praktikumsbericht gesucht ;o)

    Gruß
    Numsi

    :23:

    Hallo, an alle!

    Nachdem ich die Sifapage schon 'ne ganze Weile als Wissensquelle nutze, dachte ich, daß es jetzt mal an der Zeit ist, mich vorzustellen!

    Ich stecke gerade in der Ausbildung, stehe kurz vor der P III/2 und schlage mich gerade mit meiner Praktikumsarbeit rum.... Sofern BG will ;o) bin ich dann im April nächsten Jahres fertig.

    Möchte noch loswerden, daß ich diese Seite aber mal so richtig klasse finde! Meinen Kollegen aus der Ausbildung habe ich die Sifapage auch schon wärmstens empfohlen!

    Viele Grüße!
    Numsi