Habt ihr Erfahrungen im Umgang mit der DGUV V3 Prüfungen bei Bewohnern? Beispiel wäre in Seniorenzentrum? Müssen deren Privaten Geräte auch geprüft werden oder habt ihr Beispiele wie das gehandhabt wird ?
Ich habe folgendes gefunden:
Von der allgemeinen Prüfungspflicht zunächst nicht betroffen sind in Pflegeheimen die ortsveränderlichen Geräte in den Privatzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, die von diesen privat eingebracht und benutzt werden. Allerdings ist diese Sichtweise umstritten. Die Geräte gehören – technisch gesehen – zur elektrischen Anlage des Heims. Das Heim tritt den Bewohnern gegenüber als Vermieter auf, woraus dem Heim Sorgfaltspflichten gegenüber den Mietern entstehen. Darin sind die Abwendung von Gesundheitsgefahren und die Unfallverhütung mit eingeschlossen. Zur Sicherheit aller Beteiligten sollten auch diese Geräte mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner geprüft werden. Gegebenenfalls sollten über Brandsicherheit und Unfallgefahr Informationen und Empfehlungen an die Bewohnerinnen und Bewohner, an deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, sowie vor allem an deren Angehörige erfolgen. Selbst wenn man die privaten Geräte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht den durch die DGUV Richtlinie zu prüfenden Geräten hinzurechnet, gibt es genügend andere rechtliche Grundlagen (Sorgfaltspflicht des Vermieters, Haftpflicht der Nutzer), die eine Einbeziehung in die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim sinnvoll erscheinen lassen. Zudem werden sich Bewohner, rechtliche Betreuer und Angehörige nach fachkundiger Beratung und Empfehlung durch ausgewiesenes Fachpersonal der fachgerechten Prüfung nicht verschließen.
Grüße :doppelthumbsup: