DGUV V3 Prüfung bei den Bewohner eines Seniorenzentrums

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  • :moin:

    Habt ihr Erfahrungen im Umgang mit der DGUV V3 Prüfungen bei Bewohnern? Beispiel wäre in Seniorenzentrum? Müssen deren Privaten Geräte auch geprüft werden oder habt ihr Beispiele wie das gehandhabt wird ?

    Ich habe folgendes gefunden:

    Von der allgemeinen Prüfungspflicht zunächst nicht betroffen sind in Pflegeheimen die ortsveränderlichen Geräte in den Privatzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, die von diesen privat eingebracht und benutzt werden. Allerdings ist diese Sichtweise umstritten. Die Geräte gehören – technisch gesehen – zur elektrischen Anlage des Heims. Das Heim tritt den Bewohnern gegenüber als Vermieter auf, woraus dem Heim Sorgfaltspflichten gegenüber den Mietern entstehen. Darin sind die Abwendung von Gesundheitsgefahren und die Unfallverhütung mit eingeschlossen. Zur Sicherheit aller Beteiligten sollten auch diese Geräte mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner geprüft werden. Gegebenenfalls sollten über Brandsicherheit und Unfallgefahr Informationen und Empfehlungen an die Bewohnerinnen und Bewohner, an deren rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, sowie vor allem an deren Angehörige erfolgen. Selbst wenn man die privaten Geräte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht den durch die DGUV Richtlinie zu prüfenden Geräten hinzurechnet, gibt es genügend andere rechtliche Grundlagen (Sorgfaltspflicht des Vermieters, Haftpflicht der Nutzer), die eine Einbeziehung in die Überprüfung elektrischer Geräte im Krankenhaus und Pflegeheim sinnvoll erscheinen lassen. Zudem werden sich Bewohner, rechtliche Betreuer und Angehörige nach fachkundiger Beratung und Empfehlung durch ausgewiesenes Fachpersonal der fachgerechten Prüfung nicht verschließen.

    Grüße :doppelthumbsup:

    :49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49::49:

    :doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:"Solange es ein Besser gibt, ist gut nicht gut genug.":doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:

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  • ...nicht zu vergessen die Anforderungen der Versicherung. Sieh dich mal in diesen Verträgen um.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • definiere Seniorenzentrum? Ist es eine Wohnung die der Senior mietet, sich selbst versorgt und im Notfall die Shcwester kommt?

    Oder doch ein Pflegeheim in dem der Senior von Pflegekräften betreut wird? Im zweiten Fall kenne ich nur die Prüfung auch provater Geräte. Du möchtest nicht das ne Altenpflegerin durch einen defekten ungeprüften Haarfön einen Stromschlag bekommt.

  • Zu beachten sind hier die Vorgaben der Versicherung (wenn man da überhaupt den Einblick bekommt), die Vorgaben der Auftraggeber und die jeweiligen Mietverhältnisse, bzw. Verantwortungsbereiche.

    Wenn der Auftraggeber die Kosten übernimmt, würde ich mich immer für den sicheren Weg entscheiden und die Prüfung an den Geräten durchführen, zumal es sich ja auch um Geräte handeln kann, die die Bewohner aus ihrem "ALTEN" Zuhause mitgebracht haben. Da macht es doppelt Sinn.

    Glück Auf aus dem Pott

    der Jörg

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  • Als (ehemalige, externe) SiFa in zwei Altenheimen einer deutschlandweiten Gruppe kenne ich das so, dass in die Verträge der Bewohner die Prüfung von Fernseher/Radio/etc. verpflichtend war und mit einem Pauschalbetrag abgegolten wurde.
    Außerdem wurde die Dekoration z.B. an Weihnachten zentral von den Heimen gesteuert, damit auch jede Lichterkette geprüft wurde.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Als (ehemalige, externe) SiFa in zwei Altenheimen einer deutschlandweiten Gruppe kenne ich das so, dass in die Verträge der Bewohner die Prüfung von Fernseher/Radio/etc. verpflichtend war und mit einem Pauschalbetrag abgegolten wurde.
    Außerdem wurde die Dekoration z.B. an Weihnachten zentral von den Heimen gesteuert, damit auch jede Lichterkette geprüft wurde.

    Genau so kenne ich es auch, denn die Brandschutzversicherung setzt eine Prüfung voraus.

    Bei meinem ehemaligen Altenheim: Die Prüfung war bereits in der Miete enthalten. Mitgebrachte Geräte wurden durch den Empfang auf äußere Beschädigungen geprüft (Sichtprüfung: Gehäuse und Kabel) und im System registriert. Der Hausmeister ging dann von Zimmer zu Zimmer. Bitte vertraglich den Ablauf regeln, sonst kommen bei jedem Besuch neue Geräte.. ähh.. Erbstücke dazu.

    Bereits bei der Sichtprüfung wurden 50% der mitgebrachten Geräte abgelehnt.

  • Bei uns in den REHA Kliniken ist das so geregelt, dass LapTops, Handy und Rasierer erlaubt sind, ohne Prüfung.

    Der Rest ist nicht zugelassen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bei uns in den REHA Kliniken ist das so geregelt, dass LapTops, Handy und Rasierer erlaubt sind, ohne Prüfung.

    Der Rest ist nicht zugelassen

    Genau das ist bei uns der Knackpunkt, da oft die Ladegeräte (insbesondere von Billiggeräten) sehr heiß werden und von Patienten/Bewohnern am Kabel aus der Steckdose gezogen werden. Daher gehören bei uns ALLE Kabel mit Stecker am Ende in die Prüfung.

    Glück Auf aus dem Pott

    der Jörg

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  • Der Rest ist nicht zugelassen

    In die Rehaeinrichtung gehe ich schon mal nicht, wenn ich da nicht meinen China Lasergravierer mitnehmen darf. Wobei die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 würde der wahrscheinlich sogar bestehen, aber über die Lasersicherheit rede ich besser nicht. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In die Rehaeinrichtung gehe ich schon mal nicht, wenn ich da nicht meinen China Lasergravierer mitnehmen darf. Wobei die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 würde der wahrscheinlich sogar bestehen, aber über die Lasersicherheit rede ich besser nicht. ;)

    Dann empfehle ich dir die Asklepios Kliniken =O

    Danach kommst du dann zu uns zum Rehabilitieren...............:Lach::44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Vielen Dank für mitteilen eurer Erfahrungen. Werde mir einiges notieren und ansprechen.

    |?

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    :doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:"Solange es ein Besser gibt, ist gut nicht gut genug.":doppelthumbsup::doppelthumbsup::doppelthumbsup:

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  • Hallo, ich bin neu wie ihr vielleicht seht.... oder merkt...

    Ich habe hier einige interessante Antworten auf meine Fragen gefunden. Danke dafür! Aber eine hab ich noch...

    Wann muss ein neues Gerät zum ersten Mal geprüft werden?

    • z.B. ein vom Betreiber angeschaffter Wasserkocher für die gemeinsame Küche in einer Wohngruppe
    • oder ein von der Bewohnerin mitgebrachter Lockenstab?

    Wäre super, wenn mir jemand antworten könnte:)

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  • tja, die Frage ist nicht so ganz einfach..., wie habt Ihr es denn definiert?

    Bei mir gilt: vor der ersten Benutzung wird das Gerät geprüft weil ich schon zu viele Geräte hatte die neu und defekt waren.

    Es gibt natürlich auch das Argument wenn ich ein Gerät kaufe das ein GS (Geprüfte Sicherheit) oder vergleichbares Siegel hat dieses nach Kauf direkt verwendet werden kann und erst in die Wiederholungsprüfung fällt.

    Für die rechtliche Seite wird Dir ein Anwalt vermutlich sagen: "kommt drauf an" und wenn was passiert hast Du es falsch gemacht.

    Wie gesagt, für mich ist der sicherste Weg: Prüfung wenn das Gerät ins Haus kommt, vor der ersten Nutzung.

  • Kann hier den Carsten nur unterstützen.

    Die berühmte Frage, wenn etwas passiert war: wie haben Sie sichergestellt dass........

    Beide Geräte vor der ersten Nutzung.

    s. 6.2

    Dateien

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    Gruß Mick