Geimpfte und Genesene Mitarbeiter

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  • Ich will die Diskussion nicht von vorne lostreten.

    caterpilar so ähnlich, mit dem Unterschied in meiner Meinung, dass es idiotisch ist, die Pandemie in Infektionsschutzdekrete der Länder(!) und Arbeitsschutzpamphlete des BUNDES(!) zu unterteilen - so idiotisch, dass man sich fragt, ob die Dr.-in der Physik, die die Arbeitsschutzidiotie alleinig zu verantworten hat, überhaupt eine Naturwissenschaft studiert hat, und ob sie logisch denken kann, oder nur ihre Kaderpropaganda als Agitatorin betrieben hat, wofür sie ihren Abschluss als Belohnung bekommen hat. Ich fasse es einfach nicht....

    Es kann nicht angehen dass von zwei Stellen zwei mittlerweile immer widersprüchlichere Anforderungen gestellt werden. Das Arbeitsschutz-Pamphlet ist völlig obsolet. Das hätte in den Länderverordnungen abgehandelt werden müssen - in der Verantwortung des Unternehmers.

    Ob DER seine SiFa als Unterstützung bemüht, seinen Hausjuristen oder die Umsetzung der Verordnungen selbst in die Hand nimmt, ist eine interne Firmenangelegenheit und nichts, was kommentiert werden müsste.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (2. September 2021 um 14:07)

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  • Sehe ich genauso...

    Ich stehe gerade akut vor dem Problem, Mitarbeiter arbeiten in Bereichen, in denen die 3G gelten, sind aber zum Teil weder geimpft noch genesen, und zumindest bezüglich Impfung bin ich nicht optimistisch, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird...

    Das Wissen ist natürlich nicht offiziell :40:

    Austauschen funktioniert aufgrund der fachlichen Anforderungen nur sehr begrenzt.

    Und nu? Privat würden sie die Bereiche natürlich jetzt einfach meiden, aber wir also die GL möchte ja, dass sie da ihrer Arbeit nachkommen, damit sie auch am Ende des Monats wieder ihr Geld bekommen.

    Lege ich ihnen einen täglichen Test nahe? Eventuelle Bußgelder treffen ja nur privat. Spendiere ich die Tests? Die Zeit? Wage ich eine Pflicht zum Test? Ignoriere ich alles, bis der erste konsequent kontrollierende Eigentümer/Betreiber mich fragt, ob ich mir eigentlich Gedanken gemacht habe, wen ich da auf die Baustelle schicke?

    Alles blöd...

  • Deiner Argumentation folgend habe ich jetzt alle Pflichtvorsorgen für die Erzieherinnen gestrichen. Die ArbMedVV hat nichts mit Gesundheitsschutz zu tun, wenn die kleinen Racker in die Windel scheißen oder den Inhalt ihrer Rotznase auf den Türklinken verteilen.

    Vorsorge wegen FSME? Fällt ebenso flach. Habe ich vielleicht die Zecken bewusst ausgesetzt?

    Vorsorge wegen UV-Belastung? Ausradiert. Die Sonne scheint jeden Tag. Ob die Leute arbeiten oder nicht.

    Kündigung an den Betriebsarzt ist raus! :)

    Gruß Frank

    Wie hast du den Vertrag rechtsgültig und fristgerecht gekündigt? Das würde unsere GL sehr interessieren um den BA loszuwerden.........:Lach::44:

    Wie hast Du das begründet? Reicht das sich auf ZZZ und seine Aussage zu beziehen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Meinem Betriebsarzt würde ich lieber das Doppelte bezahlen, als den ziehen zu lassen. :doppelthumbsup:

    *Fachlich ist unser auch gut. Wenn nicht immer diese Zwischentöne wären. Die alten Römer haben das auch schon so organisiert gehabt. Bei denen lief das besser. Deutschland die Bananenrepublik schafft sich ab. da muss anderes Führungspersonal hin.....................................*

    Ich hör besser auf jetzt.....

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    Gruß Mick

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch. In welchen Bereichen gelten denn für Beschäftigte 3G-Regeln und auf welcher Grundlage?

    Gruß Frank

    Für den Beschäftigten an sich nirgends - es ist nur eben so, dass ein paar davon in Gebäuden arbeiten sollen, für die gilt, dass jeder, der rein geht, eins der 3 Gs erfüllen muss. Und genau da fängt mein Problem an... :45:

  • Da sehe ich kein Problem. Wer in einer Gaststätte als Installateur arbeiten muss, unterliegt nich der jeweiligen Landesverordnung, sondern den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, und die kennen kein 3G.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Da sehe ich kein Problem. Wer in einer Gaststätte als Installateur arbeiten muss, unterliegt nich der jeweiligen Landesverordnung, sondern den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, und die kennen kein 3G.

    ja das stimmt....

    Allerdings könnte die 3G Vorgabe vom Auftraggeber sein.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ja das stimmt....

    Allerdings könnte die 3G Vorgabe vom Auftraggeber sein.....

    Das machen wir jetzt auch. Könnte problematisch werden, wenn Du nicht weißt, welchen Impfstatus oder anderen Status der MA besitzt.

    Da bleibt Dir nur die Möglichkeit zu testen.

    Wobei wir die Erfahrung gemacht haben, dass die die sich impfen lassen haben, dieses auch kundtun. Es sind ja eher die *anderen* die mit dieser Info hinter dem Berg halten.

    Für unsere Kliniken könnte dieses Thema besonders interessant werden.

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    Gruß Mick

  • Da sehe ich kein Problem. Wer in einer Gaststätte als Installateur arbeiten muss, unterliegt nich der jeweiligen Landesverordnung, sondern den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, und die kennen kein 3G.

    Gruß Frank

    Das wäre natürlich schick. Dann muss ich mal in Erfahrung bringen, ob der Auftraggeber darauf hingewiesen hat, dass da 3G im allgemeinen gilt, oder ob es ein expliziter "Wunsch" an uns war.

    Danke schon mal an Euch, ich seh heute irgendwie den Wald nicht... :15:

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch. In welchen Bereichen gelten denn für Beschäftigte 3G-Regeln und auf welcher Grundlage?

    Gruß Frank

    Hausrecht.

    Geht zumindest gegenüber externen Dienstleistern die ins Haus kommen. Bei eigenen Beschäftigten wird das schwierig, wenn nicht arbeitsvertraglich entsprechend geregelt.

    Auf der Baustelle auf der ich mich ab und zu rumtreibe gilt z.B. mindestens 2 mal pro Woche Antigen Schnelltest unabhängig vom Impf-/Genesenenstatus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • In einer Demokratie ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Ich sehe uns zwar mittlerweile nur noch als lupenrein demokratisch im Sinne unseres letzten, noch lebenden Altkanzlers, aber eine Impfdiskriminierung und Genesenendiskriminierung ist im Gegensatz zur Arierdiskriminierung laut GG nicht verboten.

    Insofern ist Hausrecht bezüglich Impfung durchsetzbar.

    Ob das klug ist, steht in einem anderen Kapitel.

    Fakt ist, dass der Bund die Tools zur Impfdiskriminierung zur Verfügung stellt:

    CovPass und CovPassCheck

    Damit kann jeder Arbeitgeber bis Abflussputzer von jedem Menschen, dem er begegnet, die Herausgabe des Impfstatus legal fordern und prüfen. Er kann seine Forderung zwar nicht juristisch durchsetzen, aber es ist trotzdem legal, die App zu nutzen.

    Jetzt ist nur noch die Frage, ob eine vom GG zu 100% zulässige Diskriminierung von Arbeitgebern bezüglich der Nutzung des zweiten Tools, eingeführt wird, indem ihnen die Nutzung verboten wird.

    Aber angenommen, das Tool ist für Arbeitgeber nutzbar - also wie aktuell der Fall. Angenommen, der Arbeitgeber entschließt sich zur Nutzung des Tools. Angenommen, der Arbeitnehmer sagt dem mit der App auf der Lauer stehendem Arbeitgeber "nein". Was ist dann? Nichts...

    Arbeitgeber zuckt mit den Schultern und fragt den Nächsten. Sanktionen? Nur möglich mit Dingen, die das vertragliche Arbeitsverhältnis und/oder sonstige Rechtsnormen nicht regeln. Der Arbeitgeber kann also Leute nach Hause schicken, dann aber auf eigene Kosten. Wenn er meint, das tun zu müssen, dann ist das so. Wenn er meint Besucher, Kunden oder Dienstleister nicht reinzulassen, dann ist das so. Letzterer wird die Begleichung der Rechnung trotzdem berechtigt einfordern, es sei denn, die Impfstatusprüfung und das erforderliche Ergebnis war vorher vereinbart, aber das ist ein anderes Thema.

    Wenn morgen eine Rechtsnorm kommt, die das Ganze anders regelt, dann werden die Karten neu gemischt.

    Aktuell kann also ein Abflussputzer im Rahmen der Einhaltung sonstiger Verträge und Rechtsnormen folgenlos impfdiskriminiert werden - und umgekehrt. Der Kunde oder der Auftragnehmer kann den Impfstatus des Dienstleisters oder des Auftraggebers ebenfalls einfordern! Handwerker wären da durchaus in der stärkeren Position, der Kunde (Z.B. ein Großkonzern gegenüber dem Lieferanten) teilweise auch. Was, wenn VW vom Zulieferer für die Verlängerung oder Einrichtung des Vertragsverhältnisses die 100% Impfquote verlangt? Erlaubt ist es ja... Der Auditor startet seine App und legt los mit der Impfstatusprüfung.... Kein Piep, kein Auftrag. Ende.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass diesbezüglich seitens der Clowns aus Berlin das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (3. September 2021 um 07:19)

  • Das würde ich dann gerne mal vor einem ordentlichen Gericht sehen. Hausrecht ist ungleich Diktatur. Ich kann ja auch schlecht als Hausrecht verkaufen, dass nur reinrassige Arier meinen Abfluss reinigen dürfen.

    Gruß Frank

    Das dürfte auch in den Bundesländern spannend werden, in denen die 2G Regel gilt. Darf jemanden des Restaurants verweisen, wenn er nicht geheilt oder geimpft ist? Das wäre ja mal eine Musterklage wert..........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das dürfte auch in den Bundesländern spannend werden, in denen die 2G Regel gilt. Darf jemanden des Restaurants verweisen, wenn er nicht geheilt oder geimpft ist? Das wäre ja mal eine Musterklage wert..........

    Der Witz ist das 2 G.munter ihre Vieren austauschen dürfen, auch wenn sie, wenn, nur leicht erkranken.( z zt sollen diese trotzdem gut ansteckend sein , bei ca der Hälfte der Geimpften).

    Nur wehe sie treffen dann auf einen Schutzlosen....

    Für Oktober gibt es von Schätzungen Virologen von einer Inzidenz von 500.

    Aber merke ich auch im betrieblichen Umfeld...der Mensch ist ein Egoist.

    Die mit denen ich dienstlich viel zu tun habe, haben sich NUR FÜR SICH impfen lassen.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Darf jemanden des Restaurants verweisen, wenn er nicht geheilt oder geimpft ist?

    Es herrscht Vertragsfreiheit, somit wäre das durchaus möglich und die Diskriminierungsgrundsätze des Grundgesetzes sind nicht tangiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nur wehe sie treffen auf einen Schutzlosen....

    Tja, nur das die meisten "Schutzlosen" ihren Zustand leicht ändern könnten, sie müssten sich als "schutzlos" outen etc.pp.

    Ich kann das ganze Gejammer nich mehr höhren. Alle reden von ihren vielbeschworenen Bürgerrechten - an Bürgerpflichten denkt hier keiner...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Politik hat Angst davor, dass es entgleitet. Einmal ein Bürgerrecht aufgeweicht, könnte es so weit gehen, dass wir alle GPS-überwacht herumlaufen und wirklich bald einen Chip implantiert bekommen? Keiner traut sich noch, eine praktische Lösung zu suchen.

    Aber sollte es nicht möglich sein, das ganze trotzdem mit der DSGVO zu verbinden? Selbst der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt eine Regelung nicht pauschal ab.

    https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pre…Impfstatus.html

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.