Exklusive Tätigkeit für Kunde

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  • Ich hatte letztens einen Termin bei einem möglichen Kunden. Er kam auf mich persönlich durch eine Empfehlung. Bei dem Erstgespräch machte er mich darauf aufmerksam, dass er mit seinen Lieferanten und Dienstleistern die Vereinbarung hat, dass sie ausschliesslich ihn betreuen und nicht seine Mitbewerber. Zum besseren Verständnis: Es handelt sich um ein (seriöses) Thai-Massagestudio. In unserer Stadt gibt es dort ca 15 Stk. (grobe Schätzung). Nun solltre ich ihm eine Erklärung geben, dass ich kein anderes Thai-Massage-Studio als SiFa betreuen soll.

    Exklusivität hat natürlich seinen Preis, aber über den hatte ich nicht Ansatzweise nachgedacht. Ich sehe die Sifa-Arbeit als etwas höheres an, als andere Dienstleistungen und habe seine Forderung abgelehnt. Für mich wäre es moralisch nicht i.O. anderen Thai-Studios meine Dienstleistung zu verwehren, und weiß auch gar nicht, ob ich das rechtlich überhaupt dürfte. Habe dazu allerdings auch nichts weiter gefunden. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass ich einen Kunden ablehnen könnte, der den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen etablieren/voran treiben möchte?

    Ausser der Möglichkeit, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass andere Anbieter sich darauf einlassen würden, ist diese Forderung für mich nicht annehmbar, womit ich dann ja auch diesen Kunden ablehnen würde. Es dreht sich im Kreis.

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  • Das dürfte unter die [wikipedia]Vertragsfreiheit[/wikipedia] fallen. Du kannst so einen Vertrag abschließen, musst es aber nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Für mich wäre es moralisch nicht i.O. anderen Thai-Studios meine Dienstleistung zu verwehren, und weiß auch gar nicht, ob ich das rechtlich überhaupt dürfte. Habe dazu allerdings auch nichts weiter gefunden. Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass ich einen Kunden ablehnen könnte, der den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen etablieren/voran treiben möchte?

    Rechtlich können Sie als Unternehmer doch frei entscheiden, ob

    Sie mit einem Kunden zusammenarbeiten möchten oder nicht.

    Es steht Ihnen doch vollkommen frei, ob Sie eine solche Erklärung

    abgeben oder nicht. Wenngleich ich den Sinn von Seiten des

    Auftraggeber nicht erkennen kann.

    Ausser der Möglichkeit, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass andere Anbieter sich darauf einlassen würden, ist diese Forderung für mich nicht annehmbar, womit ich dann ja auch diesen Kunden ablehnen würde. Es dreht sich im Kreis.


    Was soll dagegen sprechen? Ich kann da Ihren Gedankengang

    nicht ganz nachvollziehen, was da moralisch verwerflich sein

    sollte.

    Ich würde mal die Behauptung aufstellen in der überwiegenden

    Zahl der Fälle, wird der Arbeitsschutz in solchen Studios gegen

    0 gehen. Wenn Sie jetzt die Möglichkeit haben X Studios zu betreuen,

    so ist das doch ein Gewinn für den Arbeitsschutz.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Stankrafft!


    Was hat das mit Moral zu tun? Wenn der "Kunde" die Meinung vertritt das es Dinge gibt die Du evtl. an seine Markbegleiter weitergeben kannst, dann kann er den Vorschlag machen, Du nennst deinen Preis, entscheidest ob das für die lukrativ ist (denn Du lebst davon) und beide sind glücklich.

    Gruß

    Michael

  • Hallo Stankrafft.

    Du könntest ja auch mal das Luxusproblem haben, wegen Auslastung keinen weiteren Kunden annehmen zu können. Das ist dann eben so. Moralische Bedenken würden Dich in dieser Situation zermürben und Du müsstest absagen, um Dich nicht selbst zu schädigen.

    Ich würde mich ganz auf die Marktmechanismen stützen. FaSi-Kunden sind nicht in einem romantischen Sinne schutzbedürftig, auch wenn Dich diese Einstellung durchaus ehrt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo,

    Mich würde interessieren, warum denn eine Geheimhaltungsvereinbarung nicht möglich ist? Das ist bei uns so Standard... Exklusivität wäre für uns ganz schön teuer...

    Du könntest natürlich auch als interne SiFa da anfangen... dann bist Du ganz und gar exklusiv nur für das Studio da... eventuell meinen die ja das damit?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo.

    Gewerbefreiheit.

    Ich muss doch nicht jeden neuen Kunden nehmen. Der Kunde ist Partner, genauso wie die Sifa. Beide wählen aus, packen die Konditionen aus und los geht's.

    Wie viele RA's sind nicht in der FA. (Kunde) angestellt, Sonden freier Exklusiv-Partner.

    Werdet euch einig und Go.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich kann Dein Dilemma nachvollziehen und würde dem Auftraggeber als Gegenvorschlag die von E.weline genannte Geheimhaltungsvereinbarung unterbreiten, aber bitte immer mit einer Klausel "sofern nicht aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, gerichtlicher Anordnung o.ä. gefordert". - Das sollte ein Anwalt formulieren.
    Sonst wirst Du auf einmal "im guten Glauben" Vertragsbrüchig, weil Du z.B. eine Unfallmeldung an die BG weiterleites, in der <wasauchimmer> genannt wird.

    Wenn er/sie/es so pingelig ist, sicherheitshalber auch gleich eine Fotografiererlaubnis in der Geheimhaltungsklausel vereinbaren.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo,

    wobei man in Sachen Exklusivität auch schauen sollte, was

    für einen Umfang das hat. Gerade wenn es zeitlich so

    umfangreich ist, damit man keine andere Kunden mehr hat bzw.

    braucht, besteht natürlich immer auch die Gefahr einer

    Scheinselbstständigkeit. Hier in diesem Fall mit Thai-Studios

    wird diese Gefahr wohl nicht bestehen, man sollte es aber

    nicht ganz aus dem Blick verlieren.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Vielen Dank für die vielen konstruktiven Antworten. Möglicherweise sehe ich die Berufung als Sifa als etwas Höheres als andere Dienstleistungen.

    Eine gehimhaltungsvereinbarung steht für mich ohnehin, ob schriftlich oder mündlich, immer wichtig. In diesem Fall werde ich ihm diesen Vorschlag unterbreiten. Hoffe er fühlt sich dann sicherer.

    Beste Grüße an alle

  • Als externer habe ich damals 2 kleine Thai-Massagestudios kurzzeitig betreut, wüsste außer den Massageölen nicht was so geheimnisvoll vorhanden sein sollte, das eine Exklusivleistung notwendig ist. Eine Geheimhaltungsvereinbarung wurde mit jedem Kunden vereinbart.

    Der Vertrag 1 wurde unsererseits nach 1 Monat gekündigt, da keine Einsicht vom Inhaber vorhanden war - er wollte mich nur als Alibi gegenüber der BG und die Erstrechnung wurde abgewiesen - Naja, Teilunterlagen durfte er behalten..

    Massagestudio 2 haben wir innerhalb wenigen Tagen gekündigt, da es sich um starke Nebentätigkeiten im Nebenzimmer mit Höhepunkten entpuppte.

    Danach wurden alle Studios abgelehnt.