Ahoi Leidensgenossinnen und -genossen,
wieder mal ein Problem aus der Mottenkiste. Es geht hier mal nicht um PSA, oder um MA die PSA tragen müssen.
Es ist die Mitarbeiterin am Empfang. Schlanken Fusses besohlt mit einem Flip-Flop schlappt diese durch Haus und Foyer.
Ähnliches die junge Auszubildende ebenfalls schlanken Fusses besohlt mit einer germanischen Flachsandalette mit Glattledersohle.
Ihr wisst was jetzt kommt. Die mit der Glattledersohle rutscht auf dem glatten Granitboden aus und die andere bleibt mit dem
Flip-Flop an eine Treppenstufe hängen und stolpert.
So Chefin des Ganzen ruft mich an: "Müssen wir verbieten. Festes Schuhwerk ist angesagt".
Ich: " Halt! Da haben wir keine gesetzliche Handhabe. Ich recherchiere nach den richtigen Worten. Melde mich".
KomNet sagt: Eine arbeitsschutzrechtliche allgemeingültige Grundanforderung für festes Schuhwerk gibt es nicht. Eine GBU bringt uns hier nicht weiter.
Die würde nur erkennen lassen, dass PSA, Berufsschuhe oder Fussschutz nicht angebracht ist.
Komnet sagt aber auch:Sofern kein Fußschutz entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und DGUV Regel 112-191 nötig ist, müssen die Beschäftigten dafür Sorge tragen, dass sie bei der Arbeit zweckmäßiges Schuhwerk tragen.
Was ist zweckmäßig? pasted-from-clipboard.png
Erfüllt ein Flip-Flop oder eine Sandale nicht ihren Zweck? Jetzt heißt es weiter, dass der Arbeitsschutz unter Beteiligung des P-Rates, BA, AG und SiFa festzulegen hat, welcher Schuhe zweckmäßig sind bzw.welche nicht.
Kann der AN daraus entnehmen, dass der AG zukünftig das zweckmäßige Schuhwerk bezahlen muss?
Wie sollte dann die Anweisung aussehen, ohne das der MA erwartet, dass der AG zukünftig die Schuhe bezahlt?
Vorab vielen Dank.