Neue FaSi-Ausbildung - Verständnisprobleme mit den vorgegebenen Erfassungsbögen zum Thema "Ermittlung - Beurteilung - Setzen von Arbeitsschutzzielen -

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  • Eine Vorerkrankung ist doch keine Leistungsvoraussetzung. Eine Leistungsvoraussetzung ist eine persönliche Fähigkeit/Fertigkeit, die der Mitarbeiter für die Tätigkeit mitbringen muss. In der Betrachtung geht es auch nicht um den einzelnen Mitarbeiter, sondern um die Gefährdung, Belastung oder Ressource, die bei der Tätigkeit entstehen können.

    In der Einsatzplanung muss so eine Vorerkrankung natürlich berücksichtigt werden, sofern bekannt.

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  • So ganz eindeutig ist das mit den Leistungsvoraussetzungen nicht.

    Wir haben da einen Arbeitsplatz...

    Beispiel: Alter erfahrener Mitarbeiter vs neuer frischer Kollege nach der Ausbildung.

    Alle Fähigkeiten/Fertigkeiten, die er mitbringen muss sind da... haben wir eine Gefährdung? JA...fehlende Erfahrung.... der Neue kann Situationen anders einschätzen oder falsch einschätzen...

    Beispiel: Kollege im mittleren Alter vs Kollege kurz vor der Rente.

    Auch hier sind alle Fähigkeiten/Fertigkeiten da...aber Reaktionsgeschwindigkeit, Erfassung neuer Sachverhalte brauchen gut und gerne länger oder mehr Anläufe... Auch hier können so Gefährdungen entstehen...

    Und ganz klassisch: Mutterschutz... Fähigkeiten/Fertigkeiten sind da. Aber eben für die nächsten Monate noch mehr...

    Bei uns hieß das individuelle Leistungsvoraussetzung... hier wird eine relevante Leistungsvoraussetzung abgefragt... interpretiere ich als gutes Sehvermögen, gutes Gehör, keine Farbblindheit etc...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (16. Juli 2021 um 15:10) aus folgendem Grund: Ergänzung...

  • Eine Vorerkrankung ist doch keine Leistungsvoraussetzung. Eine Leistungsvoraussetzung ist eine persönliche Fähigkeit/Fertigkeit, die der Mitarbeiter für die Tätigkeit mitbringen muss. In der Betrachtung geht es auch nicht um den einzelnen Mitarbeiter, sondern um die Gefährdung, Belastung oder Ressource, die bei der Tätigkeit entstehen können.

    In der Einsatzplanung muss so eine Vorerkrankung natürlich berücksichtigt werden, sofern bekannt.

    Hallo Shag86,

    gerne zitiere ich den Inhalt aus der aktuellen Ausbildung zum Thema Leistungsvoraussetzung (Wissensbaustein 4.02-Leistungsvoraussetzung des Menschen).

    "Definition des Begriffs Leistungsvoraussetzung

    Leistungsvoraussetzungen sind generell Prozesse, Zustände und Inhalte,
    die es einer Person ermöglichen, eine bestimmte Leistung unter gegebenen
    Bedingungen zu vollbringen. Unterschieden werden dabei physische und psychische
    Leistungsfähigkeit sowie physische und psychische Leistungsbereitschaft.
    Leistungsvoraussetzungen beziehungsweise Leistungsfähigkeit und
    Leistungsbereitschaft greifen auf physische und psychische Ressourcen zurück.
    "


    Wenn ich das richtig deute (muss ja, da ich schon fast mit der Ausbildung durch bin), sind alle relevanten, also dem Arbeitssystem beeinflussenden Faktoren, für die systematische Erfassung notwendig.

    Leistungsvoraussetzungen des Menschen sind grob unterteilt in Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, welche dann wieder unterteilt in Physisch und Psychisch sind.

    Ich würde die Rückenschmerzen als mangelnde Leistungsfähigkeit (Physisch) einordnen, da der Mitarbeiter durch diese eingeschränkt ist. Dies gilt es dann in der weiteren Gestaltung des Arbeitssystems zu berücksichtigen.

    Um eine Gestaltungsalternative zu entwickeln, musst Du selbstverständlich jeden einzelnen Mitarbeiter mit dessen Individualitäten berücksichtigen.

    Freundliche Grüße

    :011:

  • Guten Morgen Aspirant1505,

    ich stimme dir zu, dass die Rückenschmerzen bei der Gestaltung des Arbeitssystems zu berücksichtigen sind. Dies hatte ich oben auch schon erwähnt (vielleicht nicht so formuliert).

    Hier war aber die eigentliche Frage, ob die Rückenschmerzen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen integriert werden sollen oder nicht. Und dort wurde uns im Seminar erzählt, dass relevante Leistungsvoraussetzungen allgemeine Voraussetzungen der MA sind, die sie benötigen um die Tätigkeit ausüben zu können (wie z.B. Hörvermögen, Sehvermögen, körperliche Fitness,...). Wir hatten da auch drüber diskutiert und erst andere Dinge dort eingetragen. Die Lernbegleiter waren sich dabei auch nicht ganz einig, was da genau rein soll.

    ?(

    Grüße

  • ich habe das immer als individuelle Belastung betrachtet. Die Leistungsvoraussetzung ist aus m. S. etwas anderes.

    pasted-from-clipboard.png

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Guten Morgen,

    auch ich komme frisch vom SEM 3 und kann hier auch nur die Eindrücke sowohl von uns angehendes Sifas als auch unseren Lernbegleitern wiedergeben. Hier gab es etliche Diskussionen, was jetzt wie zu verstehen ist und wie formuliert werden soll. Selbst unsere Lernbegleiter waren sich hier nicht einig. Außerdem wurde uns von denen eine andere Vorlage als die der BG ans Herz gelegt, um hiermit die Übungen als auch LEK 1 und Pra 2 zu machen. Letztendlich ist das Ganze wirklich noch sehr "undefiniert", was bei uns immer wieder zu Frust führt. Aber von unseren Lernbegleitern wurde uns erzählt, dass demnächst eine große Feedbackrunde stattfinden wird, wo auch Sie einige negative Punkte ansprechen werden.

    Und zum Thema: Uns wurde gesagt, dass wir z.B.: die Rückenbeschwerden sehr wohl bei Leistungsvoraussetzungen mit hinzuziehen sollen.

  • Die Sinnhaftigkeit können wir auch nicht so ganz nachvollziehen. Aber wenn die Lernbegleiter damit glücklich sind, muss man es halt so machen. Ansonsten ist es halt im Zweifelsfall falsch. Wobei es gibt ja kein richtig oder falsch. :doppelthumbsup:

    Oh je,

    ist das bei euch auch so das es kein richtig und falsch gibt.

    Bin in einem Kurs hinter euch, gehe Ende August in das SEM 3 und mir kommt das alles so bekannt vor.

  • "Richtig" und "Falsch" sind auch eher missverständliche Kategorien.

    Es gibt ja gar nicht so viele Grenzwerte, auf die man sich bei den Beurteilungen beziehen kann. Aber wenn, dann kann man von "bleibt unter dem Grenzwert" oder "überschreitet den Grenzwert" sprechen.

    Auch die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln geht eher in die Richtung "regelkonform" oder "nicht regelkonform".

    Generell ist ja das große Problem der Regelsetzer, dass jeder Betrieb anders ist und damit vieles nicht konkret vorgegeben werden kann. Der Unternehmer soll ja auch Freiheiten behalten. So heisst es dann oft in den Regelwerken: "Mach was Du willst, aber mach! Hier haben wir Vorschläge für Dich. Setz davon etwas um oder denk Dir etwas gleich wirksames aus."

    Daher sprechen wir eher von "geeignet" und "nicht geeignet", von "angemessen" und "nicht angemessen", aber selten oder gar nicht von "richtig" oder falsch".

    Schon klar, dass das in den Seminaren an theoretischen Lernbeispielen oft nicht funtioniert. Später im Betrieb werdet ihr aber auch Diskussionen führen müssen und immer den besten Kompromiss suchen zwischen "geeignet" und "umsetzbar". Stichwort "SMART"-Ziele.

    Viel Erfolg! Ihr schafft das |?.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • 33 Seiten über die Abhandlung einer Gefährdungsbeurteilung :44:

    WEnn du zukünftig deine GBUen nach diesem System erstellen willst, brauchst Du eine 2.0 Stelle (16 h). Dann wirst Du nie fertig.

    Stell diesen Prozess in einer Produktion vor. DAs hätten die in der BG gerne so........... die Realität zeigt etwas anderes.

    wie oben schon beschrieben sehen die bei den BGen direkt runtergeladen so aus.

    pasted-from-clipboard.png

    Hi Mick,

    aber das ist eben das Beispiel, wie die "neuen frischen" arbeiten sollten. Ich verwende diese Art auch nicht mehr, aber wie oben schon geschrieben, bekam ich eine längere Begründung, warum ich die vorgegebenen Formulare benutzen sollte.

    ... In der Realität nicht anwendbar ;)

  • Hallo zusammen,

    auch ich bi bis Mai 2022 in der Ausbildung gewesen - gut, dass ich sie hinter mir habe - die Perspektive bei meinem AG passt perfekt.

    Die Erklärungen der Anwendung dieser vorgegebenen Tabellen war auch bei uns eher schwere Kost, vor allem weil die Beispielanwendung im Seminar selbst für die LB zum Problem wurde.

    Herauskristallisiert hat sich jedoch im weiteren Ausbildungslauf, dass es sich hier um eine Art "Angebot" handelt, nach dem man im beruflichen Kontext verfahren kann. dass man im Berufsleben nicht hingeht und alles entsprechend diverser Modelle durchleuchtet, erscheint nahe liegend. Kurz... ich habe meinem Arbeitgeber nur mal gezeigt, wie in der Ausbildung gearbeitet wird, und wie umfangreich das ist. Alles Arbeitssystem für Arbeitssystem. Natürlich geht das so in der beruflichen Realität nicht. In der Ausbildung muss damit gearbeitet werden, da hier sehr präzise gezeigt wird, worauf bei der BdA zu achten ist.

    Zu den Leistungsvoraussetzungen:

    Hier habe ich erkannt, dass damit die Eigenschaften einer beschäftigten Person gemeint sind, die die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit ermöglicht, erleichtert oder erschwert. Bisweilen können Leistungsvoraussetzungen auftreten, die einer Person die Ausführung einer Tätigkeit (ggfs. unter Umständen) verbieten.

    Beispiele:

    - Eine Person, die gerade die Gesellenausbildung absolviert hat, erledigt im Gesellenstatus die ihr übertragenen Aufgaben auffallend genau und darauf legt sie auch hohen Wert. Es erscheint hier sinnvoll, die Leistungsvoraussetzung des verstärkten Interesses zu erfassen, denn diese Person wird sich möglicherweise weiterbilden wollen.

    - Eine Person ist kurzsichtig und trägt zur Korrektur des Sehvermögens eine Brille. Diese Person darf Fahrtätigkeiten (z.B. in einer Spedition) durchführen, jedoch nur dann, wenn die Brille auch im Fahrbetrieb getragen wird. Anderenfalls ist ihr das Führen von Kraftfahrzeugen verboten.

    - Eine Person ist nicht schwindelfrei. Diese Person darf keine Hubsteiger oder Fahrkörbe bedienen und in ihnen nicht mitfahren. Andere Tätigkeiten am Boden darf die Person aber ausführen, soweit nicht andere Merkmale dem entgegenstehen.

    - Eine Person ist im medizinischen Bereich tätig und ist selbst auf einen Herzschrittmacher angewiesen. zum Schutz der Person darf diese nicht im Röntgen und nicht im CT-Bereich arbeiten, da ihr wegen der jeweiligen Strahlungen / Magnetfelder lebensbedrohliche Folgen entstehen können falls der Schrittmacher unter der Strahlenbeeinflussung ausfällt oder Fehlfunktionen entwickelt.

    - Eine Person mit künstlichen Kniegelenken und mehreren Bypässen wird nicht die selbe körperliche Leistung in einer Gießerei zeigen können wie eine Person ohne diese Eigenschaften. Das Vorhandensein von Bypässen lässt es im Übrigen zu, arbeitsmedizinisch die Richtigkeit zu hinterfragen, ob diese Person in Bereichen mit hohen Temperaturen (z.B. bei den Schmelzöfen) tätig sein sollte.

    Ich hoffe, diese Beispiele helfen, die Begrifflichkeit "Leistungsvoraussetzungen" besser einzuordnen.

    Lg
    Christopher

  • Du hast a.m.S. die tägliche Form des MA nicht mitbedacht. Die sollte man hier auch erwähnen --> Ärger in der Familie, Krankheits- oder Todesfall etc.

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    Gruß Mick

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  • Das ist absolut richtig - die persönliche Tagesform ist nicht zu unterschätzen. Zwar hatte ich nur Beispiele nennen wollen, die sich auf eine Anwendung in den Aufgaben der Sifa-Lernwelt eignen könnten, mir fällt dabei aber auf, dass die individuelle Tagesform gern übersehen wird. Aus meiner Erinnerung wglaube ich zu wissen, dass dieser Aspekt im Berich der psychischen Einflussfaktoren gesehen wurde. Dies kann für die Arbeitsabläufe und die Sicherheit von hoher Bedeutung sein.

    Deine Beispiele zeigen sehr deutlich, dass äußere Umstände erheblichen Einfluss nehmen können, da sie in vielen Fällen nicht vorhersehbar sind oder bei aller Vorhersehbarkeit einen schweren Schlag darstellen können.

    Einmal editiert, zuletzt von Chreuck (26. Oktober 2022 um 09:37)