LEK 1 in neuer SiFa-Ausbildung 3.0

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hallo,

    hat jemand etwas Infomaterial zu LEK 1 ,, Dachreinigung“? Aufgabenstellung, Bilder o.ä. Müsste ein wenig Vorsprung gewinnen :D

    Gruß

    Ich denke wenn du hier einige Berichte im Forum zu LEK1 durchgelesen hast, müsstest genug Infos zur Vorbereitung haben. Das Arbeitssystem ist in jeder LEK1 meines Wissens die Gleiche, die Aufgabenstellung dazu aber nicht. Kleiner Tipp, es wird ja öfters erwähnt das ein Hubsteiger zum Einsatz kommt. Dazu findet so eine Reinigung ja im Freien statt. Ich denke alleine mit diesen Informationen kann man ne Menge vorarbeiten.

  • Ich denke wenn du hier einige Berichte im Forum zu LEK1 durchgelesen hast, müsstest genug Infos zur Vorbereitung haben. Das Arbeitssystem ist in jeder LEK1 meines Wissens die Gleiche, die Aufgabenstellung dazu aber nicht. Kleiner Tipp, es wird ja öfters erwähnt das ein Hubsteiger zum Einsatz kommt. Dazu findet so eine Reinigung ja im Freien statt. Ich denke alleine mit diesen Informationen kann man ne Menge vorarbeiten.

    Vielleicht bietet sich im Zusammenhang mit dem Arbeiten in großer Höhe und auf Dächern der Hinweis auf Fahr- und Steuertätigkeiten an (sind alle Personen im Steigerkorb auch wirklich gesundheitlich geeignet, oder ist da evtl einer nicht schwindelfrei)...

    Sinn macht es auch, sich im Vorfeld über Absturzgefahren und entsprechende Sicherungsmittel + Unterweisungen zu machen.

    Der Laubbläser ist auch eine genauere Betrachtung wert - besonders dessen Leistung.

    Das heruntergewehte Material ist unter Umständen gemäß BioStoffVO zu handhaben (auf dem Dach können tote Tiere sein) und am Boden wird auch der Aspekt Lastenhandhabung nicht unwesentlich sein.

    Mit diesem Kerngerüst bin ich an die LEK damals rangegangen und konnte mit dem gelieferten Material noch weitere Faktoren ermitteln und bewerten.

    Auch wenn der "Austausch von Lösungen" v.A. unter den Teilnehmenden nicht erlaubt ist (!), so ist es doch legitim, sich in einer WhatsApp Gruppe gedanklich über einzelne Einflussfaktoren des Systems auszutauschen.

  • ANZEIGE
  • Das einzige was mir sofort bei der Dachreinigung einfällt, ist der Arbeitsschritt mit dem Dreck und Laub vom Dach blasen.

    Ich bin persönlich der Meinung, das dieser Arbeitsschritt auf jeden Fall komplett gestrichen werden muss. Alleine der Gedanke, das einer den Dreck großflächig auf die Freiflächen verteilt ist schon Komik pur.
    Meine Lösungen waren stets mit dem Aufsaugen verbunden.

    Gruß

    Ralf

  • Das einzige was mir sofort bei der Dachreinigung einfällt, ist der Arbeitsschritt mit dem Dreck und Laub vom Dach blasen.

    Ich bin persönlich der Meinung, das dieser Arbeitsschritt auf jeden Fall komplett gestrichen werden muss. Alleine der Gedanke, das einer den Dreck großflächig auf die Freiflächen verteilt ist schon Komik pur.
    Meine Lösungen waren stets mit dem Aufsaugen verbunden.

    Gruß

    Ralf

    Erst vom Dach blasen (was an sich ja schon nicht zulässig ist), dann unten aufkehren.... das kann man tatsächlich für einen Witz halten.

    Ich finde es schwierig, dass man in diesem neuen Ausbildungsformat keine Info erhält, ob das gewollt ist und die TN das merken sollen, oder ob es die Urheber selber nicht besser wussten. Da sind ja einige solcher "Unschärfen" drin.

  • Erst vom Dach blasen (was an sich ja schon nicht zulässig ist)

    Zu meinem persönlichen Amüsement: Wie würdest Du das belegen?

    Ich zitiere da gerne die GefStoffV, Anhang I, Nr. 2.3, Abs (3), Satz 1:

    "(3) Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird."

    Ergänzen würde ich dann den Schutz vor herabfallenden Gegenständen nach TRBS bzw. ASR A2.1 und ein, zwei Gedanken darüber, was da außer Laub und Staub noch so herumliegt.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Der Laubbläser entwickelt in der Arbeitssituation eine so hohe Leistung, dass der Luftstrahl mit einer Geschwindigkeit von ca 400 km/h austritt - zumindest war das bei mir vor rund 2 Jahren so lt. der Spezi in der Lernwelt. Der ungesicherte Arbeiter kann das Ding dann beinahe als Jetpack missbrauchen.

    Die Verwendung der Gefahrstoffverordnung ist da sicher ein Argument. Die Vibrationsschutzverordnung sicher ein anderes, noch dazu der Lärm, denn das Gerät ist Verbrennungsgetrieben. Es wird ja am Boden noch aufgetankt, weshalb die Handhabung (Lastenhandhabung, Gefahrstoff) des Kraftstoffes auch nicht übersehen werden darf.

    Uhhh, ich weiß noch, dass die Tabelle ausgedruckt etwa 3 laufende Meter Din A 4 - Papier lang war, als ich sie einreichte. Das mag aber mehr an meinen sehr ausführlichen Beschreibungen gelegen haben als an der tatsächlich nötigen Informationsmenge.

  • ANZEIGE
  • Zu meinem persönlichen Amüsement: Wie würdest Du das belegen?

    Ich zitiere da gerne die GefStoffV, Anhang I, Nr. 2.3, Abs (3), Satz 1:

    "(3) Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird."

    Ergänzen würde ich dann den Schutz vor herabfallenden Gegenständen nach TRBS bzw. ASR A2.1 und ein, zwei Gedanken darüber, was da außer Laub und Staub noch so herumliegt.

    Du zitierst die richtige Stelle, aber nicht komplett. Lies das mal weiter und Du findest:

    (3) Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staub emittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist und die Staubfreisetzung nicht durch andere Maßnahmen verhindert wird.

    und

    (4) Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.


    (5) Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die abgesaugte Luft ist so zu führen, dass so wenig Staub wie möglich in die Atemluft der Beschäftigten gelangt. Die abgesaugte Luft darf nur in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, wenn sie ausreichend gereinigt worden ist.


    (6) Ablagerungen von Stäuben sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sind die Staubablagerungen durch Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder durch saugende Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber zu beseitigen. Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch
    Kehren ohne
    Staub bindende Maßnahmen oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig.

    Entscheidend ist hier der Stand der Technik: es gibt emissionsärmere Arbeitsverfahren, also sind diese zu verwenden (Laubsauger).

    PS: Ich frage mich hier einmal mehr: Das beschriebene Arbeitsverfahren ist ziemlich dämlich; ist das von den Urhebern der Ausbildung bewusst so gemacht? Und falls ja: was soll der TN daraus lernen???

    Gruß vom Regelwerk

  • ....ich sitze an SOL 4/1 und muss diese bis zum Ende des Monats abliefern. Dann SOL 4/2, 4/3 die LEK 1 und das Pra 2 mit LEK 2......mir fehlt gerade das Licht am Ende des Tunnels....

    Was ist denn das Problem?

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Guten Morgen in die Runde,

    kurz zur Einführung zu meiner Person, Sifa in Ausbildung, momentanes Thema LEK1, größte Probleme bereiten mir die "Arbeitsschutzziele nach SMART-Methode", laut Info der LB sind diese sehr wichtig, da in der Weiterführung der BdA (uns wurde eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt mit der man alle notwendigen Ereignisse in einem dokumentieren kann, basierend auf den Ablauf "Ermittlung und Beurteilung Schritt 1-4 und das Gestalten von Arbeitssystemen Schritt 5-9). Würde mich freuen wenn man in der Runde das Thema "Arbeitsschutzziele" bei Gefährdung, Belastung und Ressourcen diskutieren könnte.

    Freu mich auf eure Rückinfo.

  • ANZEIGE
  • ......uns wurde eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt mit der man alle notwendigen Ereignisse in einem dokumentieren kann, basierend auf den Ablauf "Ermittlung und Beurteilung Schritt 1-4 und das Gestalten von Arbeitssystemen Schritt 5-9).

    kannst du diese hier bitte veröffentlichen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin, bin nun aus dem Urlaub zurück und sitze nun, wie oben schon geschrieben, an der SOL 4/2, die bis zum 19ten durch sein muss. Problematisch finde ich immer noch, die Punkte ab 3, also Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen sowie Ressourcen, da hab ich nichts zum Entlanghangeln, wie habt Ihr das angestellt?

  • Moin,

    @ Mike1204: Ich denke, Free3108 meint diese Vorlage. Die haben wir als Tool für Schritt 1-4 bekommen.

    @Free308: Die Ziele sind tatsächlich sehr wichtig für die weiterführende Schritte. ( Ich bin gerade in der SOL 5 und LEK 3) . Hast du denn gerade ein konkretes Beispiel, wo du hängen bleibst? Lek1 ist die Beurteilung des Arbeitssystems "Dachreinigung" .

    Beispiel: Eine Gefährdung wäre es, das die MA zu lange der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wären. Beurteilungsverfahren wäre der UV Index. Anhand des Indexes kannst du ja das Ziel definieren.

    S= Speziell " Schutz vor UV Strahlung

    M=Messbar "Der Index ist eine Skala, also ist die Strahlung messbar. Das Ziel als solches, der Schutz vor UV-Strahlung, ist durch Vorsorge Untersuchung messbar. "

    A=Attraktiv "Schutz vor Hautkrebs" (sollte attraktiv genug sein)

    R=Realistisch "Joar, das Ziel ist umsetztbar" (Realisierbar)

    T=Terminiert "Termin/ Umsetzung bis XX.XX.XXXX

    Und so hangelst du dich durch alle Gefährdungen und ermittelst die Ziele. Entweder sind die Ziele zb durch Technische Regeln schon vorgegeben oder du definierst deine eigenen Ziele.

    Nachtrag: Die Datei wird aus Urheberrechtlichen Gründen gelöscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ciddi (9. Januar 2024 um 10:57)