Hallo,
Aber bei Ordnungs- und Vollzugspersonal (auch Feuerwehr, Rettungsdienst, und nicht nur Hauptamt, sondern auch Ehrenamt, und betriebliche Ersthelfer) bei kritischen Belastungssituationen eine möglicherweise notwendige psychische Hilfestellung zu verneinen, halte ich schlicht für Fahrlässig.
Das habe ich nicht geschrieben. Wer es braucht, soll es auch haben.
Das ich davon insgesamt nichts halte, ist eine rein persönliche
Meinung die auf meinen Erfahrungen basiert.
Ich bleibe aber dabei, wenn ich bei einer Situation wie hier vom
Threadsteller beschrieben, ernsthaft noch Gedanken um PTBS
bei der Fragestellung "Erste Hilfe JA/NEIN" machen muss, dann
läuft was falsch. Bei bestimmten Berufsgruppen, dazu zähle ich
auch einen Ordnungsamt-Mitarbeiter, muss schon eine gewisse
Leistungsfähigkeit vorhanden sein, um das Wort "Robustheit"
zu vermeiden.
Zu einem anderen Ergebnis könnte man aber wieder kommen,
wenn es sich in einer ähnlichen Situation um einen Laien handelt.
Da können Hilfen/Nachbetreuung durchaus notwendig sein.
Gruß
Simon Schmeisser