Ich hoffe ich kann das halbwegs richtig Darstellen. Ich bräuchte mal eure Expertise zu folgenden Sachverhalt.
Wir stellen uns vor das bei einer Stadtveranstaltung (Kirmes, Volksfest, etc..) eine Aufsichtsperson (Ordnungsamt) einen Streit schlichten will bzw. Angegangen wird und sich wehrt (Tränengas). Mal abgesehen von der Frage der Verhältnismäßigkeit ist man doch Verpflichtet Erste Hilfe zu leisten auch wenn die Gefahr besteht weiter von dem Verletzten attackiert zu werden oder reicht es wenn ich einen Notruf absetze.
Es wäre toll wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte wie die rechtliche Lage aussieht. Ich habe schon gesucht bin aber nicht fündig geworden.
Vielen Dank schon mal.