Hallo alle zusammen,
ich möchte gern wissen, ob es notwendig ist, Räume, die zusätzlich mit einem (je nach Raumgröße) 5 kg oder 2 kg CO² Löscher ausgestattet sind, mit dem Warnzeichen W041 "Warnung vor Erstickungsgefahr" und dem Zusatzzeichen "...Löschvorgang im Raum oder durch den Türspalt einleiten" zu kennzeichnen. Die DGUV-Info 205-034 Kapitel 8 schreibt "Vorschlag zur Kennzeichnung".
Viele Grüße
Jacqueline Franke-Herrfurt