Beiträge von Hanomag

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    Hallo zusammen,

    folgendes Problem ist nach einer Bürosanierung entstanden. Es wurden Etagenweise Büros saniert und die vorhandenen Wände wurden durch Glaswände, mit entsprechender waagerechten Folierung zur Sichtbarkeit des Glases sowie vor direkten Einblicken gekennzeichnet (waagerechte gräuliche Streifen mit etwas Platz zum nächsten).

    Es wurden alle Anforderungen mit Größe, Beleuchtung, Gehwegen, höhenverstellbare Tische usw. eingehalten.

    Aktuelles Problem ist allerdings das sich manche Kollegen durch die Glaswände "beobachtet" fühlen da sie teilweise so gesehen hintereinander sitzen. ("Blick auf andere Bildschirme")

    Leider habe ich selber, da soweit alles andere wie oben beschrieben, auch Sichtverbindung nach außen, Tageslicht, usw. eingehalten wurde, keinen Ansatz wie man die Thematik verbessern könnte. Gibt es hier noch Vorschriften, möglicherweise Datenschutz, die hier greifen? Oder über die Gefährdungsbeurteilung in Richtung psychische Belastung?

    Bin noch relativ neu als Sifa unterwegs.

    Vielen Dank vorab

    Moin,

    ich würde halt die Kollegen dementsprechend unterweisen und eine Betriebsanweisung erstellen, wo die Handhabung etc. beschrieben ist.

    Gefährdungsbeurteilung enthält dann die entsprechenden Aspekte und Kennzeichnung erübrigt sich dann....

    Schöne Grüße

    Bzgl. der Aussage von AxelS, ja bei Kurzschluss würde ich die Sache genauso so sehen was Wärme und Energie betrifft. Aber heutzutage sind die meisten Akkus doch so konstruiert, das diese eine Art "Fingersicherheit" haben und es schwer wird unbewusst diese mit einem metallischen Leiter kurzzuschließen (versenkte, verstecke Pole).

    Was sagt denn die Bedienungsanleitung/ Hersteller zum Thema Sturz, z.B. es ist ja nicht auszuschließen das mal ein Akkuschrauber oder was es mittlerweile an Vielzahl von Akkubetriebenen Geräten gibt herunterfällt. Sind die Hersteller oder Inverkehrbringer da nicht schon was verpflichtet eine gewisse Sicherheit gegen Sturz und Beschädigung auf den Markt zu bringen?!

    zum Thema Brand, ausgelöst z.B. durch Beschädigung, Eindringen von Feuchtigkeit, Ladefehler, Überspannung durch defekte Elektronik usw.

    Moin,

    bei uns die gleiche Problematik, Hallenboden gilt als Auffangwanne und ist dicht (Kanäle etc. mit Dichtungen), am Ausgang dann ein Schott im Fluchtweg zum runterklappen. Allerdings ist das Schott von uns niedriger und rot gekennzeichnet. Es sollte nachdem alle draußen sind von festgelegten Personen die pro Schicht inkl. Vertreter anwesend sind, heruntergeklappt werden. Hier ist meiner Meinung nach auch erstmal abzuwägen ob es sich um einen Brand handelt und das Schott später als Rückhaltung von evtl. ölbehafteten Löschwasser dient, wofür unseres aber nicht direkt installiert worden ist, sondern von Rückhaltung bei einem defekt einer Leitung mit entsprechender Flüssigkeit.

    Gruß

    SH