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  • Hallo alle zusammen,

    ich möchte gern wissen, ob es notwendig ist, Räume, die zusätzlich mit einem (je nach Raumgröße) 5 kg oder 2 kg CO² Löscher ausgestattet sind, mit dem Warnzeichen W041 "Warnung vor Erstickungsgefahr" und dem Zusatzzeichen "...Löschvorgang im Raum oder durch den Türspalt einleiten" zu kennzeichnen. Die DGUV-Info 205-034 Kapitel 8 schreibt "Vorschlag zur Kennzeichnung".

    Viele Grüße

    Jacqueline Franke-Herrfurt

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  • Hi,

    wie groß sind denn die Räume vom Volumen her?

    Ich würde es mal überschlagen ob der CO2 Anteil wirklich zu einer Gefahr werden

    kann und dann entscheiden.

    Grüße

    falcon

  • Da Feuerlöscher i.d.R. dem manuellen "Handbetrieb" unterliegen, schließt sich m.E. eine Anwendung/Bereitstellung, die im Einsatzfall erhebliche Risiken, hier: Erstickungsgefahr, mit sich bringt, grundsätzlich aus.

    Will heissen, wenn eine solche Gefahr besteht, die wiederum eine Kennzeichnung erforderlich macht, gehört ein CO2-Löscher nicht an diesen Platz/in diesen Raum. Die entsprechenden Raumgrößen sind in der DGUV ja angegeben.

    Da Du davon sprichst, dass die Räume mit den Löschern ausgerüstet sind, stehen Löschen durch die Tür hier ja nicht zur Debatte.

    Da also, im Einsatzfall, immer die löschende Person, s.Ab. 1, anwesend ist, sehe ich hier überhaupt keine Notwendigkeit zur Kennzeichnung. In diesem Fall ist die genannte DGUV in meinen Augen auch einfach Murks.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    ich möchte gern wissen, ob es notwendig ist, Räume, die zusätzlich mit einem (je nach Raumgröße) 5 kg oder 2 kg CO² Löscher ausgestattet sind, mit dem Warnzeichen W041 "Warnung vor Erstickungsgefahr" und dem Zusatzzeichen "...Löschvorgang im Raum oder durch den Türspalt einleiten" zu kennzeichnen. Die DGUV-Info 205-034 Kapitel 8 schreibt "Vorschlag zur Kennzeichnung".

    siehe dazu hier:

    https://www.dguv.de/medien/inhalt/…uerloescher.pdf

    Unabhängig davon würde ich aber keine Notwendigkeit

    der Kennzeichnung sehen. Im Brandfall wird der Feuerlöscher

    von einem Mitarbeiter bedient, der Raum wird im Regelfall

    wieder geschlossen bzw. erfolgt grundsätzlich eine Räumung

    vom Gefahrenbereich. Und die Feuerwehr verfügt über

    eine Schutzausrüstung (Atemschutz). Wo soll die Gefahr

    da dann sein?

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Guten Abend,

    weil du zwischen zwei Möglichkeiten wählen kannst.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo

    ich habe so eine Regelung mit einen Beschriftung so noch nicht gehört. Ich arbeite in einer Firma mit Reinräumen

    Hier muss nur die Anzahl von Löschern vorhanden sein. Doch in geschlossen Räumen ist es schwierig mit CO2 Löscher zu arbeiten. Müsst ihr diese Löscher dort haben?

  • Wieder gelöscht..stand da schon :D

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    2 Mal editiert, zuletzt von de Uil (7. November 2020 um 23:35)

  • Wir haben die CO² Löscher für unsere Serverräume. Die größe der Löscher denen der Räume angepasst.

    Anweisung: Tür leicht öffnen, Raum mit CO² fluten, Tür schließen, weg laufen. Mehr kannst Du eh nicht tun.

    Ausserdem sind unsere Serverräume verschlossen, so dass nur das technische Personal dort rein kann und im Notfall die Feuerwehr.

    Keine Kennzeichnung, da kein frei zugänglicher Raum. Die Büros (Flure) sind mit AB Löschern zu löschen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo alle zusammen,

    vielen Dank für die vielen Antworten.

    Die Räume sind Versuchslabore, in denen elektrische Anlagen getestet werden und größer als 27 m². Somit geeignet für einen 5 kg Löscher. Der Einsatz der CO² Löscher ist daher vorgesehen, da eine weitreichende Zerstörung der Anlage und anderer, die nebenan stehen, vermieden werden soll.

    Viele Grüße

    Jacqueline

  • Moin,

    ich würde halt die Kollegen dementsprechend unterweisen und eine Betriebsanweisung erstellen, wo die Handhabung etc. beschrieben ist.

    Gefährdungsbeurteilung enthält dann die entsprechenden Aspekte und Kennzeichnung erübrigt sich dann....

    Schöne Grüße