Hallo Zusammen,
zur Zeit beschäftigen wir uns mit der Räumung eines Kindergartens.
Hierzu eine Frage:
Gibt es Vorgaben, wie lange eine Räumung dauern darf, oder ist dies eine "freie Gewissensentscheidung" in der GBU.
Weder in den ASR 2.3, 2.3, noch in den Bauordnungen habe ich Zeitansätze wie "maximal 5 Minuten Evakuierungszeit" oder Ähnliches gefunden.
Dank und Gruß
Karl