Erste Hilfe während COVID-19 Pandemie

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  • So wurde es uns vor einem halben Jahr seitens des DRK auch erläutert...

    ...wenn ich den Ausführungen meines " Ausbilders " Glauben schenken darf, ist es jedem Ausbilder freigestellt, ob er mit oder ohne Beatmung lehrt. Die Informationen der DGUV sollen wohl im nächsten Jahr angepasst werden. Diskutiert wird wohl schon länger, warum es so lange dauert? Keine Ahnung!

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Hi,

    nein, es ist dem Ausbilder nicht freigestellt! Die DGUV Lehraussagen sind in der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer verbindlich einzuhalten. Die Beatmung ist Pflichtbestandteil der Ausbildung der Herz-Lungen-Wiederbelebung gemäß den offiziellen Lehraussagen der DGUV.

    Die Vorgaben der DGUV werden standardmäßig alle 5 Jahre angepasst an die aktuellen ERC-Guidelines. Diese werden alle 5 Jahre aktualisiert anhand der neuesten Erkenntnisse für die Erste Hilfe. Und da die Guidelines zuletzt 2015 aktualisiert wurden, sollten 2020 die neuen Guidelines herausgegeben werden (falls es zu keiner Coronabedingten Verschiebung kommt). Welche Rolle dann die Beatmung spielt darüber können wir nur spekulieren und das bringt bekanntlich nichts, also warten wir die Veröffentlichung der neuen ERC-Guidelines und die Anpassung der offiziellen Lehraussagen daran ab.

    Zur Beatmung in der EH-Ausbildung und der Rolle der deutschen Herzstiftung hatte ich in einem anderen Thread schon was geschrieben und daran hat sich bis heute nichts geändert.

    schöne Grüße

  • Derzeit sollten laut DGUV keine Ersthelferkurse durchgeführt werden. (Stand 06.04.2020)

    DGUV - Information zu Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen – Corona-Virus-Pandemie

    "Im Rahmen dringend notwendiger Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie sprechen die Unfallversicherungsträger (UVT) gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherten die dringende Empfehlung aus zunächst bis 30.05.2020 an keiner Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung teilzunehmen."

    https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/…pdate/index.jsp

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Bei meinem Kurs hat schon immer (Vor Co.) jeder Teilnehmer sein eigenes frisch sterilisiertes, verschweisstes "Mund-Nase-Teil" gehabt und die "Lunge" wurde auch getauscht. Aber der Kurs an sich könnte unter Einhaltung der Abstands- und Raumlüftungsregeln durchgeführt werden.

    Auffrischungskurse und die Theorie könnte man ja auch also online-Kurs durchführen. Besser etwas Halbwissen, als Menschenleben verloren....

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Zusammen,

    bei meine Auffrischungskurs letztes Jahr wurde das Beatmen noch geübt aber davon abgeraten.

    Bei den Auffrischungskursen im diesem Jahr berichteten meine Ersthelfer das nur die Herzlungenmasage geübt wurde von der Beatmung wurde abgeraten aus den verschiedensten Gründen.

    Ich als Ersthelfer und FaSi kann das Vorgehen nicht beurteilen und will es auch nicht dafür sind andere Kompetenzen zuständig.

    Ich habe es auch satt alles zu hinterfragen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hallo,

    der Sachverhalt ist aber nicht neu.

    Wir hatten dazu schon einen Thread (vor 1 oder 2 Jahren),

    die Sache mit der Beatmung wird so seit einigen Jahren

    praktiziert. Hier beim DRK in den Kursen ist es auch kein

    Gegenstand.

    Die Begründungen schwanken hierbei: Mal der Ekel-Faktor,

    mal sei ja noch genug Sauerstoff im Blut usw.

    Letztlich lässt sich die Problematik sehr einfach, mit den

    bereits benannten Hilfsmitteln lösen, die man teils sogar

    an seinem Schlüsselbund mitführen kann. Gerade deshalb

    könnte man natürlich durchaus hinterfragen, warum man

    die Beatmung nicht beibehält. Letztlich scheint aber wohl

    der Gedanke, die Menschen sollen überhaupt etwas im

    Notfall machen, wohl wichtiger zu sein.

    Im Hinblick auf Coronavirus, sehe ich eigentlich keinen Grund

    zu Abweichungen im Bezug auf Erste-Hilfe. Letztlich würde

    ich darin auch nur Verunsicherungen sehen, da wir hier immerhin

    von Laien reden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    ein Erste-Hilfe-Kurs macht als Onlinekurs keinen Sinn, da es im Kurs darum geht, dass jeder Teilnehmer die Maßnahmen praktisch erlernt bzw. beübt. Für das bisschen Theorie, das im Kurs noch vorgesehen ist, lohnt sich eine Online-Schulung nicht.

    Die gesetzlichen Unfallversicherer weisen sogar explizit darauf hin, dass Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 als Präsenzveranstaltung absolviert werden müssen, weil das praktische Üben das Wichtigste ist. Online-Kurse für die Erste Hilfe sind aktuell ausgeschlossen.

    schöne Grüße

  • Auffrischungskurse und die Theorie könnte man ja auch also online-Kurs durchführen. Besser etwas Halbwissen, als Menschenleben verloren....

    Hallo MrH,

    ja beim ERLERNEN also wenn ich von EH noch keine Ahnung habe, muss die Praxis sein. das bestreite ich ja nicht.

    Darum habe ich ja auch AUFFRISCHUNG geschrieben. Wenn man jetzt sein Wissen nicht praktisch auffrischen kann und nichts stattfindet kann man sich das bereits vor min. 2 Jahren Erlernt noch weniger in Erinnerung rufen. Daher wäre eine Vermittlung der Theorie des zeitlichen Ablaufs einer Wiederbelebung oder eines EH-Einsatzes im Rahmen einer Online Schulung in meinen Augen sinnvoll!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo MrH,

    ja beim ERLERNEN also wenn ich von EH noch keine Ahnung habe, muss die Praxis sein. das bestreite ich ja nicht.

    Darum habe ich ja auch AUFFRISCHUNG geschrieben. Wenn man jetzt sein Wissen nicht praktisch auffrischen kann und nichts stattfindet kann man sich das bereits vor min. 2 Jahren Erlernt noch weniger in Erinnerung rufen. Daher wäre eine Vermittlung der Theorie des zeitlichen Ablaufs einer Wiederbelebung oder eines EH-Einsatzes im Rahmen einer Online Schulung in meinen Augen sinnvoll!

    Gruß Frank

    Das sehe ich auch so. Lieber Theorie als gar nichts...

    Meine Beurteilung - ok, ist vorhanden und wird dokumentiert (abgesegnet durch die Geschäftsleitung)

    Die maximale Überschreitung von 2,5 Jahren wurden überschritten. Die Fortbildungsstellen vor Ort sind überfüllt und eine Erweiterung des Radius kommt nicht in Frage.

    Wir haben etliche Mitarbeiter im Home Office wegen der Covid-19 "Gefährdung". Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt (Treffen, Schule, KiTa, Besprechungen). Da hole ich keine Mitarbeiter wegen einer "Erste-Hilfe-Schulung" zurück in den Besprechungsraum (6,75 h sind für 12 Mitarbeiter definitiv zu viel). Meetings werden nur noch elektronisch durchgeführt. Irgendwie passt das nicht alles zusammen.

    Eine Infektionsgefährdung durch Covid-19 ist derzeit höher als ein Arbeitsunfall. Alle Ersthelfer erhalten eine Online Theorie Schulung und bei sinkenden Fallzahlen <50 den Praxisteil.

    Wie würde eure Beurteilung ausfallen?

    Grüßle

  • Wie würde eure Beurteilung ausfallen?

    wir machen über das Jahr verteilt 15 Inhouse Auffrischungen mit 12 - 15 Teilnehmern

    in einem 200 qm großen Raum, die Mitarbeiter kommen in Teams wie auch in der Arbeit zusammen arbeiten, Masken müssen getragen und das Lüftungskonzept beachtet werden.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • wir machen über das Jahr verteilt 15 Inhouse Auffrischungen mit 12 - 15 Teilnehmern

    in einem 200 qm großen Raum, die Mitarbeiter kommen in Teams wie auch in der Arbeit zusammen arbeiten, Masken müssen getragen und das Lüftungskonzept beachtet werden.

    Bei welchem Anbieter macht ihr das? Uns wurden nur 10er Gruppen angeboten

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  • BRK

    Danke, etwas weit weg..

    DRK:

    Gemäß der Coronaschutzverordnung NRW dürfen bis 31.01.21 keine Erste-Hilfe Ausbildungen durch geführt werden.

    Malteser:

    Achtung: Aufgrund des dringenden Appells der Bundesregierung, alle Maßnahmen zu ergreifen, die einer Verzögerung der Infektionswelle dienlich sind, setzen wir zunächst bis zum 14. Februar 2021 alle Kursdurchführungen aus.

    wird alles dokumentiert.

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 (28. Januar 2021 um 08:36)

  • Vielleicht kann man auch bei sehr vielen Kandidaten für EH vorselektieren.

    Z. Zt sagen die UK auch viel ab, z. B. Sib Schulungen von daher wird vermutlich seitens der Aufsicht da nicht ganzso streng kontrolliert

    Eingen Betriebshelfer, die schon lange dabei sind, sind ja meist schon relativ fit und können ein weniger längere Pause vor ihrer nächsten Auffrischung haben.

    Ich hätte auch schon letztes Jahr gemusst und ähm... langweile mich da immer und muss aufpassen denn Referenten nicht zu belehrenn (selber ehemalige EH-Ausbilderin und RS).

    Sprich es gibt evtl auch andere Kandidate die ehemaliger Sanis waren o.ä. die dann auch etwas länger auf ihre Auffrischung warten können.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Als ermächtigte Stelle zur Aus-/Fortbildung in Erster Hilfe kann ich hierzu einen kleinen Einblick in den aktuellen Stand geben:

    Grundsätzlich dürfen EH-Ausbildungen stattfinden, sofern die aktuellen Vorgaben hinsichtlich Hygiene- und Infektionsschutz umgesetzt und deren Einhaltung gewährleistet wird. Nicht zuletzt deswegen haben die meisten ermächtigten Stellen ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, welches amtlich "genehmigt" wurde. Vor allem die praktischen Teilnehmerübungen (wie z.B. HLW, Wundverband und das Üben des Rettungsgriffes) finden aber, um unnötigen Personenkontakt zu vermeiden, in veränderter Form statt.

    Viele Unternehmen sehen derzeit von einer Inhouse-Schulung ab. Durch die bestehende Homeoffice-Regelung fällt es vielen Unternehmen schwer, Ihre Mitarbeiter örtlich zu sammeln und einem potentiellen Infektionsrisiko auszusetzen. Aber auch einige ermächtigte Stellen haben den Ausbildungsbetrieb vorerst eingestellt.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine EH-Ausbildung grundsätzlich möglich ist. Dies ist aber an die Bedingung geknüpft, dass sich sowohl Teilnehmer als auch Ausbildungsstelle streng an die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln halten und auch die örtlichen/räumlichen Bedingungen entsprechend geeignet sind. Bisher habe ich hier durchweg sehr gute Erfahrungen machen können!

    P.S.: Ich hoffe, mir wird das jetzt nicht als "Werbung" ausgelegt. Das war sicherlich nicht meine Intention! :)

    Einfach. Sicher.

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  • Das sagt die DGUV dazu.......

    ...die DGUV sagt vorerst nichts mehr, da der Download deaktiviert wurde.

    Aufgrund neuer Beschlüsse zum Infektionsschutz in Betrieben und Einrichtungen muss diese Publikation überarbeitet werden. Wir bemühen uns um eine schnelle Überarbeitung.

  • In Bayern dürfen Erste-Hilfe-Kurse unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden und das klappt bislang gut.

    Da es immer wieder ein Thema ist und wohl auch zu oft falsch von Ausbildern gelehrt wurde, hat die DGUV den Punkt Beatmung in ihren FAQ aufgenommen:

    "Die Maßnahmen der Ersten-Hilfe, wie sie in der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender geschult werden, sehen grundsätzlich bei der Wiederbelebung

    • in erster Linie die Herzdruckmassage im Wechsel mit den Beatmungsversuchen vor;
    • ergänzend die Anwendung eines Automatisierten Externen Defibrillators (falls vorhanden)

    Diese Lehraussagen sind verpflichtend durch die ermächtigten Ausbildungsstellen einzuhalten.

    Allerdings entscheidet der Ersthelfende situationsbedingt, ob er die Beatmung durchführt oder nicht. Sofern eine Beatmungshilfe zur Verfügung steht, empfiehlt der Fachbereich Erste Hilfe, die Beatmungsversuche unter deren Nutzung durchzuführen."

  • Aufgrund neuer Beschlüsse zum Infektionsschutz in Betrieben und Einrichtungen muss diese Publikation überarbeitet werden. Wir bemühen uns um eine schnelle Überarbeitung.

    FBEH-100 „Handlungshilfe für Unternehmen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“ | DGUV Publikationen

    Macht derzeit auch Sinn

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.