Hält sich doch je keine S.. dran.
Zumindest im privaten Bereich, oder glaubt ihr meine Eltern kontrollieren den Status? Bestimmt!
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Neues Benutzerkonto erstellenHält sich doch je keine S.. dran.
Zumindest im privaten Bereich, oder glaubt ihr meine Eltern kontrollieren den Status? Bestimmt!
Alles klar?
...vom "Bundeskanzleramt Corona Krisenstab"
interessant ist nur die unterschiedliche Vorgehensweise bei Prostitutionsstätten
interessant ist nur die unterschiedliche Vorgehensweise bei Prostitutionsstätten
Ob 2G oder 3G... Bei "geschlossen" ist die Ansteckung höher
interessant ist nur die unterschiedliche Vorgehensweise bei Prostitutionsstätten
2G = 2 Gummis
3G = 3 Gummis
2G+ = Gummi + Gasmaske????
(Ich Frage für einen Freund)
2G = 2 Gummis
3G = 3 Gummis
2G+ = Gummi + Gasmaske????
Kopfkino......
Weiße Hundewelpen, weiße Hundewelpen.....
Mahlzeit,
hat hier jemand eine FFP2-Pflicht fürs ganze Unternehmen durchgesetzt?
Wie managet ihr das? Für jede "Berufsgruppe" eine eigene GBU durch den BA?
hat hier jemand eine FFP2-Pflicht fürs ganze Unternehmen durchgesetzt?
Wie managet ihr das? Für jede "Berufsgruppe" eine eigene GBU durch den BA?
ja wir Hatten eine FFP2 Maskenpflicht
Wir haben gemeinsam FK. BR, BA, Sifa die GBU erstellt....Eine GBU für den Gesamtbetrieb
Mahlzeit,
hat hier jemand eine FFP2-Pflicht fürs ganze Unternehmen durchgesetzt?
Wie managet ihr das? Für jede "Berufsgruppe" eine eigene GBU durch den BA?
unsere Kliniken
Wir haben für alle Arbeitsbereiche eine GBU.
Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?
Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen? Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war?
Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?
Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen? Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war?
die Entscheidung FFP2 Maske in den Kliniken war eine Entscheidung der Betriebsärzte und Klinikleitungen, sowie oben drüber (höher). Das wurde so auch in den GBU'en festgeschrieben.
Da gab es auch keine Diskussionen.
Werdende Mütter werden, sofern im Medizinschen Bereichen arbeitend, nicht mehr eingesetzt. Homeoffice war nur in den Verwaltungen der Kliniken möglich. Im Medizinischen Bereichen natürlich nicht. Die Kliniken sind zurzeit noch hermetisch abgeriegelt. Sogar ich bin nicht in die Kliniken gekommen. ArbMedVV durch den Betriebsarzt. Wer kontrolliert Tragepausen? Wobei man dazu sagen muss, dass die Masklen nicht permanent 8h getragen werden.
Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?
ja, mit Tragepause die wir festgelegt haben alle 2 Stunden 15 Minuten in dafür vorgesehenen Bereichen
Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen?
Unterweisung durch die Dokumentation,
Die Vorsorge wurde Angeboten
Tragepausen von FFP 2 Masken wurden nicht kontrolliert, viele machten diese Pause überhaupt nicht
Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war
Abhängig vom Infektionsgeschehen im Betrieb
Bei uns ist das über die Landes Corona VO Krankenhäuser geregelt.
Schwangere sind nicht das große Problem, denn im Pflegebereich bekommen diese in der Regel ein Beschäftigungsverbot, im Verwaltungsbereich Homeoffice oder einen Einzelarbeitsplatz.
Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.
Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.
Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.
Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.
Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.
Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.
mal sehen, was sich die Natur bis dahin einfallen lässt. Wir vergessen bei der Rechnung immer den Virus.
Mahlzeit,
weiß jemand von euch ad hoc, wann die Testnachweispflicht für "Reiserückkehrer" in der Coronaarbeitsschutzverordnung (NRW) aufgehoben wurde?
Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.
Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.
Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.
Wo wurde diese denn veröffentlicht?
Weder beim bmas noch im Bundesgesetzeblatt finde ich die aktuellste Version.
Überall ist der Referentenentwurf hinterlegt.
d.h. HomeOffice-Pflicht vorbei oder verlängert bis 02. April / 25.Mai?
Anbei die aktuell gültigen Regelungen bzgl. COVID am Arbeitsplatz.
Ab Folie 12 beginnen die Neuerungen.
Auszug aus dem Regelwerk:
Wichtig ist, dass die Rechtsgrundlage für "3G am Arbeitsplatz" für die Beschäftigten wegfällt.
Gegenüber Besuchern/Dritten können Vorgaben auf das Hausrecht gestützt werden.
Erhobene Daten zum 3G-Status der Beschäftigten sollten zum 20. März 2022 optimalerweise gelöscht werden, spätestens jedoch
bis zum 25.5.22. Sie dürfen auch für die Gefährdungsbeurteilung ohnehin nicht mehr genutzt werden.
Es wurde angekündigt, dass auch die Arbeitsschutzregel wohl noch überarbeitet werden.
Danke MaHuber,
ich habe die ersatzlose Aufhebung von 28b IfSG übersehen. Naja, aber bei den Zahlen lassen wir es erstmal so wie es war, denn so müssen wir in 1 Woche nicht wieder zurück rudern.
Vielen Dank
Wo wurde diese denn veröffentlicht?
Corona-ArbSchV wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sondern im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnZ AT), hier der Link zur aktuellen Version
d.h. HomeOffice-Pflicht vorbei oder verlängert bis 02. April / 25.Mai?
Das mit der HO-Pflicht stand im §28b IfSG... jetzt keine Pflicht mehr, aber eine der Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber weiter prüfen soll --> siehe aktuelle Corona-ArbSchV §2 Absatz 3 Satz 2.
Corona-ArbSchV wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sondern im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnZ AT), hier der Link zur aktuellen Version
Das mit der HO-Pflicht stand im §28b IfSG... jetzt keine Pflicht mehr, aber eine der Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber weiter prüfen soll --> siehe aktuelle Corona-ArbSchV §2 Absatz 3 Satz 2.
Danke porcupine
Ich habe aber ein Problem damit, einen Entwurf als geltend anzunehmen.
"Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.03.2022".
Die aktuelle Version im Bundesanzeiger ist die alte und auf der bmas Seite wird auf ein Entwurf verlinkt: