Handlungshilfen "Corona"

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  • Hält sich doch je keine S.. dran.

    Zumindest im privaten Bereich, oder glaubt ihr meine Eltern kontrollieren den Status? Bestimmt!:Lach::44:

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • 2G = 2 Gummis

    3G = 3 Gummis

    2G+ = Gummi + Gasmaske????

    Kopfkino......

    Weiße Hundewelpen, weiße Hundewelpen.....

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • hat hier jemand eine FFP2-Pflicht fürs ganze Unternehmen durchgesetzt?
    Wie managet ihr das? Für jede "Berufsgruppe" eine eigene GBU durch den BA?

    ja wir Hatten eine FFP2 Maskenpflicht

    Wir haben gemeinsam FK. BR, BA, Sifa die GBU erstellt....Eine GBU für den Gesamtbetrieb

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Mahlzeit,

    hat hier jemand eine FFP2-Pflicht fürs ganze Unternehmen durchgesetzt?
    Wie managet ihr das? Für jede "Berufsgruppe" eine eigene GBU durch den BA?

    unsere Kliniken

    Wir haben für alle Arbeitsbereiche eine GBU.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?

    Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen? Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war?

    Gruß Roland

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  • Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?

    Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen? Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war?

    die Entscheidung FFP2 Maske in den Kliniken war eine Entscheidung der Betriebsärzte und Klinikleitungen, sowie oben drüber (höher). Das wurde so auch in den GBU'en festgeschrieben.

    Da gab es auch keine Diskussionen.

    Werdende Mütter werden, sofern im Medizinschen Bereichen arbeitend, nicht mehr eingesetzt. Homeoffice war nur in den Verwaltungen der Kliniken möglich. Im Medizinischen Bereichen natürlich nicht. Die Kliniken sind zurzeit noch hermetisch abgeriegelt. Sogar ich bin nicht in die Kliniken gekommen. ArbMedVV durch den Betriebsarzt. Wer kontrolliert Tragepausen? Wobei man dazu sagen muss, dass die Masklen nicht permanent 8h getragen werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Und euer Ergebnis der Gbu war, dass alle Berufsgruppen durchgängig FFP2 tragen können?

    ja, mit Tragepause die wir festgelegt haben alle 2 Stunden 15 Minuten in dafür vorgesehenen Bereichen

    Wie kontrolliert ihr Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Tragepausen?

    Unterweisung durch die Dokumentation,

    Die Vorsorge wurde Angeboten

    Tragepausen von FFP 2 Masken wurden nicht kontrolliert, viele machten diese Pause überhaupt nicht

    Habt ihr Schwangeren dann per se ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn Homeoffice nicht möglich war

    Abhängig vom Infektionsgeschehen im Betrieb

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (23. März 2022 um 09:09)

  • Bei uns ist das über die Landes Corona VO Krankenhäuser geregelt.

    Schwangere sind nicht das große Problem, denn im Pflegebereich bekommen diese in der Regel ein Beschäftigungsverbot, im Verwaltungsbereich Homeoffice oder einen Einzelarbeitsplatz.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.

    Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.

    Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.

    Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.

    Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.

    mal sehen, was sich die Natur bis dahin einfallen lässt. Wir vergessen bei der Rechnung immer den Virus.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die Regelungen der SARS-Cov-Arbeitsschutzverordnung gelten bis zum 25. Mai.

    Die Länder werden wohl zum 3. April die Maskenpflicht in den meisten Bereichen abschaffen.

    Mal sehen, wie dann die politische Dynamik das Verordnungsgeschehen beeinflusst.

    Wo wurde diese denn veröffentlicht?

    Weder beim bmas noch im Bundesgesetzeblatt finde ich die aktuellste Version.

    Überall ist der Referentenentwurf hinterlegt.

    d.h. HomeOffice-Pflicht vorbei oder verlängert bis 02. April / 25.Mai?

  • Anbei die aktuell gültigen Regelungen bzgl. COVID am Arbeitsplatz.

    Ab Folie 12 beginnen die Neuerungen.


    Auszug aus dem Regelwerk:

    Wichtig ist, dass die Rechtsgrundlage für "3G am Arbeitsplatz" für die Beschäftigten wegfällt.

    Gegenüber Besuchern/Dritten können Vorgaben auf das Hausrecht gestützt werden.

    Erhobene Daten zum 3G-Status der Beschäftigten sollten zum 20. März 2022 optimalerweise gelöscht werden, spätestens jedoch

    bis zum 25.5.22. Sie dürfen auch für die Gefährdungsbeurteilung ohnehin nicht mehr genutzt werden.

    Es wurde angekündigt, dass auch die Arbeitsschutzregel wohl noch überarbeitet werden.

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  • Danke MaHuber,

    ich habe die ersatzlose Aufhebung von 28b IfSG übersehen. Naja, aber bei den Zahlen lassen wir es erstmal so wie es war, denn so müssen wir in 1 Woche nicht wieder zurück rudern.

    Vielen Dank

  • Wo wurde diese denn veröffentlicht?

    Corona-ArbSchV wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sondern im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnZ AT), hier der Link zur aktuellen Version


    d.h. HomeOffice-Pflicht vorbei oder verlängert bis 02. April / 25.Mai?

    Das mit der HO-Pflicht stand im §28b IfSG... jetzt keine Pflicht mehr, aber eine der Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber weiter prüfen soll --> siehe aktuelle Corona-ArbSchV §2 Absatz 3 Satz 2.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Corona-ArbSchV wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sondern im amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnZ AT), hier der Link zur aktuellen Version


    Das mit der HO-Pflicht stand im §28b IfSG... jetzt keine Pflicht mehr, aber eine der Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber weiter prüfen soll --> siehe aktuelle Corona-ArbSchV §2 Absatz 3 Satz 2.

    Danke porcupine

    Ich habe aber ein Problem damit, einen Entwurf als geltend anzunehmen.

    "Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.03.2022".


    Die aktuelle Version im Bundesanzeiger ist die alte und auf der bmas Seite wird auf ein Entwurf verlinkt:

    https://www.bmas.de/DE/Service/Ges…verordnung.html