Handlungshilfen "Corona"

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  • Hallo,

    zurück mit Bezug auf Unternehmen:

    Drei Viertel aller Angestellten vertrauen den Hygienemaßnahmen in ihrem Unternehmen

    https://www.dguv.de/de/mediencente…ls_4_456200.jsp

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Auf den Seiten des Bundestags kann man jetzt den Gesetzentwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der Form finden, in der er morgen beschlossen werden soll. Siehe Beschlußvorlage 20/78

    https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZ…=&mod=mod493054

    Interessant ist es ab Seite 17.

    Wenn ich das richtig verstehe, dürfen für die Testung auch die auf der Basis der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tests in Anspruch genommen werden.

  • ÖPNV nur mit 3G, wer kommt auf den Schwachsinn? Ohne Kontrolle ist diese Vorgabe sinnlos und wenn ich mir momentan so ansehe, wie viele "Nasenbären" im ÖPNV unterwegs sind, ändert sich dadurch auch nichts. Wie wäre es z.B. in den S-Bahnen endlich mal Langzüge einzusetzen, damit man überhaupt die Möglichkeit hat ein wenig Abstand zu halten?

    Die ganzen Vorgaben sind unstrukturiert, wenig zielführend, oft nicht nachvollziehbar und dann wundert man sich, wenn immer mehr sich nicht an die Vorgaben halten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZ…=&mod=mod493054

    Interessant ist es ab Seite 17.

    Wenn ich das richtig verstehe, dürfen für die Testung auch die auf der Basis der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tests in Anspruch genommen werden.

    Wenn das so durchkommt, gebe ich auf.

    Bei so viel "Weicheiertum" könnte ich im Schwall ko....

    Der Zweck sollte doch sein, die Impfbereitschaft zu erhöhen. Aber wieder werden Schlupflöcher für die Unwilligen geschaffen und das, was Politik, die Heerschar der Virologen und Mediziner nicht geschafft haben, in die Unternehmen abgewälzt. 3G bedeutet für mich, ohne eines dieser G´s kommst Du hier nicht rein. Daraus wird dann: "Ach du armer Ungeimpfter, keine Zeit oder Geld zum Testen gehabt. Das kannst du dann gerne während der Arbeit machen und natürlich freue ich mich für dich, dass du mit dem Nachweis dann auch nach Feierabend ins Kino gehen kannst."

    Ich fasse es nicht.

    Weiß jemand wie ich meinen Frust in Berlin loswerden kann?

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Die Franzosen bedienen sich da landwirtschaftlicher Produkte und kippen diese vor das Parlament.........:Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Daraus wird dann: "Ach du armer Ungeimpfter, keine Zeit oder Geld zum Testen gehabt. Das kannst du dann gerne während der Arbeit machen

    Das hat unser Arbeitgeber von vornherein unterbunden. Es wird keine Testung während der Arbeitszeit geben.

    Wer nicht geimpft ist und keinen Test vorweisen kann, bleibt unentgeldlich draußen. Bei längeren Zeiträumen behält sich unser AG vor temporäre MA einzustellen. Wie das gehen soll weiß ich allerdings nicht.

    Sachbearbeiter (Sozialversicherungsfachangestellte (m/w/d)) in der Leistungsabteilung bekommst du in ganz D nicht. Deswegen stellen wir ja schon "Quereinsteiger" [nicht Querdenker!!!) ein. Die sollen dann in 4 Monaten das lernen, was unsere Auzubis (SoziFa) in 3 Jahren lernen. Und das Ganze dann auch anwenden :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Die Franzosen bedienen sich da landwirtschaftlicher Produkte und kippen diese vor das Parlament.........:Lach:

    Gute Idee. :doppelthumbsup:

    Kennst Du einen Landwirt in der Nähe von Berlin? Von NRW dauert das zu lange.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Gute Idee. :doppelthumbsup:

    Kennst Du einen Landwirt in der Nähe von Berlin? Von NRW dauert das zu lange.

    Kennen leider nicht aber hier solltest du fündig werden. Bauern in Berlin - Landesverband Landwirtschaft und Pferdehaltung Berlin - Landfrauen Berlin - Landwirtschaft, eigene Ernte, Pferde und Reitställe (bauern-in-berlin.de) oder

    Landwirtschaftliche Betriebe – BerlinFinder – Berlin.de hier.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Das hat unser Arbeitgeber von vornherein unterbunden. Es wird keine Testung während der Arbeitszeit geben.

    Wer nicht geimpft ist und keinen Test vorweisen kann, bleibt unentgeldlich draußen.

    Das ist bisher auch der Plan. Die Frage ist halt, und davor haben alle Schiss, ob das im Ernstfall gerichtsfest ist.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Das ist bisher auch der Plan. Die Frage ist halt, und davor haben alle Schiss, ob das im Ernstfall gerichtsfest ist.

    unsere Juristen haben das geprüft. Und wir haben eine Menge Juristen (genau mein Problem).

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Guten Morgen in die Runde,

    bisher war es doch so, dass die Zurverfügungstellung von Selbsttests für die Arbeitnehmer die Testpflicht abgedeckt haben. Gilt das weiterhin?

    in §4 der CoronaTestQuarantäneVO NRW vom 13.11.21 steht folgendes :

    pasted-from-clipboard.png

    CoronaTestQuarantäneVO NRW 13.11.21

    das bedeutet doch, dass auch der Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden muß, oder ???

    Gruß

    Harti

  • Moin,

    das kommt darauf an, wie es letztendlich formuliert wird und ob es für die Länder Handlungsspielräume gibt, die sie mit Verordnungen "bespielen" können. In Hessen sieht es z.B. wie folgt aus (derzeit):

    Beschäftigte, die in ihrer konkreten Funktion regelmäßig direkten Kontakt zu Personen außerhalb ihrer eigenen Organisation haben, sind (sofern nicht geimpft oder genesen) verpflichtet, zweimal wöchentlich die durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Tests wahrzunehmen. Im Zweifel ist von einer Testpflicht auszugehen.


    Ort und Zeit der Testung sind freigestellt. Die Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden. Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers nicht vorgegeben ist. Die Testung der Beschäftigten kann als Selbsttest oder durch Dritte z. B. durch geeignete Dienstleister oder anerkannte Testzentren/Teststellen erfolgen.


    Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Testergebnisse zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und zwei Wochen aufzubewahren. Auf Verlangen des Gesundheitsamtes sind die Testergebnisse vorzulegen. Mit dem Einverständnis der Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Dokumentation übernehmen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (18. November 2021 um 08:38)

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  • Heute morgen mit einer ungeimpften Person zusammengesessen. Der ist die Testpflicht egal, Hauptsache, sie muß die Tests nicht bezahlen.

    Ich werde meiner GF empfehlen, dass wir keine Zertifikate ausstellen, sondern nur die Testnachweise für unsere Mitarbeiter aufbewahren.

    Im IfSG Entwurf sind Selbstests unter Aufsicht ausdrücklich erlaubt und die Dokumentationspflicht liegt beim Arbeitgeber. Der muß auch dokumentieren, dass sich niemand ohne 3G auf dem Gelände aufhält.

    Das IfSG sagt auch, dass der Selbsttest unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt, also ausserhalb der Arbeitszeit des Getesteten.

    Ich vermute, einige Länder werden kurzfristig ihre CoronaVO anpassen. Und sicher wird auch die Corona ArbSchV angepaßt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von 38sifa (18. November 2021 um 08:40)

  • Wenn das so durchkommt, gebe ich auf.

    Bei so viel "Weicheiertum" könnte ich im Schwall ko....

    Der Zweck sollte doch sein, die Impfbereitschaft zu erhöhen. Aber wieder werden Schlupflöcher für die Unwilligen geschaffen und das, was Politik, die Heerschar der Virologen und Mediziner nicht geschafft haben, in die Unternehmen abgewälzt. 3G bedeutet für mich, ohne eines dieser G´s kommst Du hier nicht rein. Daraus wird dann: "Ach du armer Ungeimpfter, keine Zeit oder Geld zum Testen gehabt. Das kannst du dann gerne während der Arbeit machen und natürlich freue ich mich für dich, dass du mit dem Nachweis dann auch nach Feierabend ins Kino gehen kannst."

    Ich fasse es nicht.

    Weiß jemand wie ich meinen Frust in Berlin loswerden kann?

    Die Impfbereitschaft wird durch solche Maßnahmen doch nicht erhöht, es soll eher die "vierte Welle" gebrochen werden.

    Ohne einer dieser 3G kommt man doch nicht rein. Der Arbeitgeber muss ja nicht eine Testung vor Ort zustimmen. Bislang ist er nur gefordert, dass er 2 Tests pro Woche anbieten muss. Das bedeutet ja nicht, dass der Test beim Arbeitgeber in der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, so muss der "Unwillige"/"Impfverweigerer"/"Ungeimpfte" oder wie er auch immer genannt werden soll, eine bescheinigten Test in der Apotheke oder bei einer zugelassenen Stelle durchführen.

    Da in vielen Teilen 2G oder gar 2G Plus o.ä. geplant ist, kommt dieser dann sowieso nicht ins Kino. Wobei die Frage erlaubt sein darf, warum das so schlimm wäre. Aber diese Diskussion würde viel zu ausufernd werden.

  • Hallo,

    Wenn das so durchkommt, gebe ich auf.

    Bei so viel "Weicheiertum" könnte ich im Schwall ko....

    Im Bundestag ja, da die geschäftsführende Regierung

    keine Mehrheit im Parlament mehr hat. Dementsprechend

    wird es hier durch die Ampel eine Mehrheit geben.

    Anders sieht es aus im Bundesrat, da könnte es ein Veto

    geben. Die Frage ist nur, ob man das wirklich dem Land zumuten

    möchte?

    Letztlich muss man sich aber fragen, was ist so anders?

    Der Wegfall von Ausgangssperren etc.

    Man muss aufpassen, vieles ist doch aktuell aufgrund vom

    Regierungswechsel nur ganz viel Show. Wenn jetzt CDU/CSU

    plötzlich den Gesundheitsschutz entdecken, vergessen sie hierbei

    zwei Punkte. A: Sie waren die Regierung und sind jetzt noch geschäfts-

    führend im Amt, wo sind Vorschläge? Warum jetzt erst Boostern?

    Warum wurden Impfzentren geschlossen, kostenfreie Bürgertests

    abgeschafft? Alles muss jetzt wieder aufgebaut werden. Vor drei/

    vier Wochen hat der CDU-Gesundheitsminister Spahn selbst noch

    im Fernsehen erklärt, es liegt keine Notlage mehr vor.

    B: Die Rechtslage (Notlage) besteht aktuell noch, nämlich bis Mitte

    nächster Woche. Warum macht den z.B. ein Herr Söder nichts in

    Bayern? Noch hätte er diese Mittel. Doch es ist halt leichter auf

    eine neue Regierung und Berlin zu schimpfen, als mal was zu tun.

    Zur Erinnerung: Seine stetigen Verschärfungen, wie beim Lockdown

    2020, wurden erst jüngst nachträglich als verfassungswidrig

    einkassiert.

    Man sollte aktuell das Thema Rechtslage nicht überhöhen.

    Meine Wahrnehmung: Mehr Impfen, mehr Auffrischimpfung

    und dann ist auch die Bevölkerung gefragt (unabhängig ob

    geimpft oder nicht). Ich war gestern mit der Bahn unterwegs,

    am Bahnhof hat kaum einer eine Maske zum Beispiel getragen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ohne einer dieser 3G kommt man doch nicht rein. Der Arbeitgeber muss ja nicht eine Testung vor Ort zustimmen. Bislang ist er nur gefordert, dass er 2 Tests pro Woche anbieten muss. Das bedeutet ja nicht, dass der Test beim Arbeitgeber in der Arbeitszeit durchgeführt werden muss.

    Doch, das lese ich aus dem Entwurf heraus. Personen ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis dürfen den Betrieb nicht betreten, außer sie wollen ein Testangebot des Arbeitgebers wahrnehmen. Der Bezug zur SARS-CoV-2 ArbSchV wird gegeben, und damit hat der Arbeitgeber die Arschkarte. Er ist nämlich verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten.

    Für Betriebe, die bisher schon einen Dienstleister für die freiwilligen Tests haben oder selbst Schnelltests durch geschultes Personal durchführen, ändert sich in der Organisation nichts.

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  • Außerdem wird auf die Corona-Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung verwiesen, wo definiert ist, was ein Testnachweis ist - §2 Punkt 7. Der AG muß also dokumentieren, dass er Testnachweise im Sinne dieser Verordnung vorliegen hat(te). Der Selbsttest zuhause ist keine Option mehr.

  • Wobei die Frage erlaubt sein darf, warum das so schlimm wäre. Aber diese Diskussion würde viel zu ausufernd werden.

    Es ist jede Frage erlaubt und ich will auch gar nicht diskutieren. Ich habe es einfach satt. Seit Monaten beschäftigen wir Sifas uns mit diesem Thema. Masken, xG-Maßnahmen, Homeoffice, Besuch des obersten Konzernchefs mit seinem Tross, positive Fälle am Standort, etc.. Aber aus Berlin kommen nur schwammige Vorgaben, die nur niemanden ausgrenzen oder benachteiligen sollen. Damit erhöht sich weder die Impfbereitschaft noch bricht dadurch die vierte Welle.

    Der Herr Wieler ist aufs Äußerste beunruhigt dass von den 50.000 Infitzierten, mindestens 400 sterben werden. Na und? Die aus freier Entscheidung Ungeimpften nehmen das doch billigend für sich in Kauf.

    Und für diese soll ich mich dem Risiko aussetzen, bei einem beobachteten Selbsttest dabei zu sein, damit dieser geplanten Ausnahme Rechnung getragen wird oder der/die Kollege*in weiterhin alle Freiheiten bleiben?

    So, genug aufgeregt. Over and out. Oder wie der Rheinländer sagt:"Et kütt wie et kütt.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • eine Wahrnehmung: Mehr Impfen, mehr Auffrischimpfung

    und dann ist auch die Bevölkerung gefragt (unabhängig ob

    geimpft oder nicht). Ich war gestern mit der Bahn unterwegs,

    am Bahnhof hat kaum einer eine Maske zum Beispiel getragen.

    Genau, bin viel im ÖNV unterwegs und auch in den Bahnen gibt es viele Muffel v. a. bei Schülern (m).

    Und schaut man auf die Statistik unserer Stadt, sind ca. 50% der positiven Personen im Alter von 5-19 Jahren. (ob die nun sich v.a. gegenseitig anstecken oder von ggf. auch geimpften aber maskenmüden Eltern angesteckt werden, entzieht sich meiner Kenntniss.)

    Nur gerade diese Gruppe (5-19 Jahre) kann nur eingeschrenkt geimpft werden.

    Und wie hiess es gestern in einer Talkshow, würde man pro Tag nur 1 % der Deutschen "boostern" dauert das allein 2 Monate, d.h. der Zug um die Welle mit Impfen zu stoppen ist abgefahren.

    Die ganzen 1, 2 oder 3 Gs mit Plus oder Minus bringen effektiv auch nichts, wenn es nicht kontrolliert und schmerzhaft saktioniert wird...so bin ich gerade nicht sehr optimistisch für den Winter...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)