Moin,
ich habe mal wieder eine "Schlauchfrage", komme hier gerade nicht weiter.
Laut Coronaschutzverordnung NRW gilt die s.g. 3G-Regel für Veranstaltungen in Innenräumen. Sind damit innerbetriebliche Veranstaltungen, z.B. Inhouseschulungen gemeint?
Hat schon jemand die 2G-Regel für Büro- und Arbeitsräume als betrieblichen Infektionsschutz umgesetzt? Also Büro-/Arbeitsraum der ausschließlich mit vollständig immunisierten besetzt ist und von Abstand, Maske, Personenbegrenzung befreit ist?