Homeoffice zählt ja nicht. Die Aussage ist Urlaub oder vergleichbar, z.B . Freistellungen .
Mir fehlt irgendwie die Begründung, wieso der Absatz nun aufgenommen wurde.
Das er umgesetzt werden muss ist klar.
Arbeiten im HomeOffice zählt nicht, aber wenn du zur Firma fährst
"Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet."
Virusvarianten ist die Begründung
Presskonferenz Laumann: Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Irgendjemand hat da nicht aufgepasst und es folgt eine Überarbeitung. Die Coronaschutzverordnung muss beachtet werden und nicht die Konferenz.