Handlungshilfen "Corona"

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  • Homeoffice zählt ja nicht. Die Aussage ist Urlaub oder vergleichbar, z.B . Freistellungen .

    Mir fehlt irgendwie die Begründung, wieso der Absatz nun aufgenommen wurde.

    Das er umgesetzt werden muss ist klar.

    Arbeiten im HomeOffice zählt nicht, aber wenn du zur Firma fährst ;)

    "Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet."

    Virusvarianten ist die Begründung

    Presskonferenz Laumann: Eine neue Regelung zum Testen gibt es angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

    Irgendjemand hat da nicht aufgepasst und es folgt eine Überarbeitung. Die Coronaschutzverordnung muss beachtet werden und nicht die Konferenz.

    4 Mal editiert, zuletzt von mika2013 (8. Juli 2021 um 13:22)

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  • Homeoffice zählt ja nicht. Die Aussage ist Urlaub oder vergleichbar, z.B . Freistellungen .

    Nicht ganz. Du kommst aus dem Urlaub und bleibst sofort einige Tage im Homeoffice. Wenn Du danach in die Firma fährst, ist der Pflichttest fällig. ...

    "Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet."

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zitat

    Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

    Wenn du 5 Werktage im Homeoffice bist und dann ins Büro fährst, brauchst du keinen Test.

    Bist du 5 Werktage im Urlaub (auch ohne wegzufahren) brauchst du am ersten Tag, an dem du im Büro auftauchst einen Negativtestnachweis.

    Gruß Roland

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  • Nicht ganz. Du kommst aus dem Urlaub und bleibst sofort einige Tage im Homeoffice. Wenn Du danach in die Firma fährst, ist der Pflichttest fällig. ...

    "Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet."

    Soweit so klar. Das meine ich aber mit Home Office zählt nicht. Wenn kein Urlaub vorweg geht wird kein Test fällig. War etwas missverständlich geschrieben.

  • Ganz einfach: es gilt das geschriebene Wort in der Verordnung

    Ja klar. Ich hätte das zwinkernde Gesicht dazuschreiben sollen. ;) Ich schätze Minister Laumann als Typ, aber Äußerungen in Pressekonferenzen darf man keinen Glauben schenken, wenn es wirklich wichtig ist. Wer schreibt, der bleibt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Interessant bei den Schnelltests ist, was die Uni Würzburg herausgefunden hat.

    Daher eben meine Frage an die Politiker, wer von denen verdient denn an den Tests direkt oder indirekt mit? Würde mich nicht wundern, wenn das ähnlich, wie mit den Masken laufen würde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Interessant bei den Schnelltests ist, was die Uni Würzburg herausgefunden hat.

    Daher eben meine Frage an die Politiker, wer von denen verdient denn an den Tests direkt oder indirekt mit? Würde mich nicht wundern, wenn das ähnlich, wie mit den Masken laufen würde.

    Für mich ist der Artikel ohne neuen Erkenntnissen. als die Schnelltests auf den Markt kamen, waren diese einschränkenden Bedingungen bekannt.

    Nachdem es sich hier um eine minimalinvasive, unverbindliche Geschichte handelt, und keinerlei Regeln außer Kraft setzt (genau so, wie niedrige Inzidenzwerte keine Masken- und Abstandsregeln außer Kraft setzen), ist die Info, dass Superspreader ziemlich gut erkannt werden, also genau das, wofür wir die Schnelltests einsetzen, eine eher beruhigende Bestätigung.

  • Interessant bei den Schnelltests ist, was die Uni Würzburg herausgefunden hat.

    Daher eben meine Frage an die Politiker, wer von denen verdient denn an den Tests direkt oder indirekt mit? Würde mich nicht wundern, wenn das ähnlich, wie mit den Masken laufen würde.

    Es gibt immer ein paar Personengruppen, die sich die Taschen füllen. Mit dem richtigen Produkt, am richtigen Ort.

    Und dank den wöchentlichen Tests, konnten wir einige Personen frühzeitig aus dem Verkehr ziehen - dank Gleitzeit war ich an diesem Montag nicht pünktlich im Büro.

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  • Hallo,

    vielleicht nicht ganz das richtige Forum, aber, im Zuge von Corona nehmen Mitarbeiter immer mehr Equipment aus dem Büro mit nach Hause, wie Handhabt ihr das mit den DGUV 3 Prüfungen?

    In welchem Treat wäre diese Frage passender?

  • Hallo,

    vielleicht nicht ganz das richtige Forum, aber, im Zuge von Corona nehmen Mitarbeiter immer mehr Equipment aus dem Büro mit nach Hause, wie Handhabt ihr das mit den DGUV 3 Prüfungen?

    In welchem Treat wäre diese Frage passender?

    Ich denke Probleme und Lösungsansätze im Arbeitsschutz wäre OK und das Thema verdient einen eigenen faden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Es gibt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW.

    Gestern (oder vorgestern am Abend) veröffentlicht und gestern gültig.

    Die einzige Änderung, die ich finden konnte ist in §2 ein korrigertes Datum der Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger. Die Änderung ist diesmal leider nicht gelb markiert.

    Falls jemand noch eine Änderung findet, bitte posten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Es gibt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW.

    Gestern (oder vorgestern am Abend) veröffentlicht und gestern gültig.

    Die einzige Änderung, die ich finden konnte ist in §2 ein korrigertes Datum der Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Bundesanzeiger. Die Änderung ist diesmal leider nicht gelb markiert.

    Falls jemand noch eine Änderung findet, bitte posten.

    In der Mantelverordnung werden die Änderungen detailliert angegeben. Die letzte gelb markierte Änderungsfassung finde ich auch besser.

    Grüße

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  • In der Mantelverordnung werden die Änderungen detailliert angegeben. Die letzte gelb markierte Änderungsfassung finde ich auch besser.

    Grüße

    Danke, guter Hinweis. Auf der Sonderseite des Landes, auf der die neue Verordnung steht, ist die Mantelverordnung nicht aufgeführt. Muss ich demnächst besser drauf achten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Danke, guter Hinweis. Auf der Sonderseite des Landes, auf der die neue Verordnung steht, ist die Mantelverordnung nicht aufgeführt. Muss ich demnächst besser drauf achten.

    Hallo,

    ja die Website ist etwas unübersichtlich. Hier findest du regelmäßig alle Gesetzes- und Verordnungsblätter GV Bestand (2021) | RECHT.NRW.DE

    die 33. wäre hier: GV. NRW. Ausgabe 2021 Nr. 51a vom 13.7.2021 | Landesrecht | RECHT.NRW.DE