Von der DGUV gibt es 2 neue Handlungshilfen / Empfehlungen:
Coronavirus (SARS-CoV-2) – Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
und
Coronavirus (SARS-CoV-2) – Empfehlungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Handlungshilfen "Corona"
-
de Uil -
23. April 2020 um 19:03 -
Geschlossen -
Erledigt
-
-
Moin
Anbei Unterlagen von einem VDSI-Webinar.
Hier gibt es u.a. Vergleich der Empfehlungen BMAS und VDSI
-
Diejenigen unter Euch, die es betrifft, haben das Dokument sicher schon. Ich glaube aber, daß es auch den einen oder anderen interessierten Leser geben könne
Medizinisches Konzept für Training und Spielbetrieb im professionellen Fußball unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemi
(Datum vom 12.05.2020)
Der Link:
https://media.dfl.de/sites/2/2020/0…pielbetrieb.pdf
Die Datei aber auch noch "angehängt"
Edit: Hatte versehentlich das Datum 12.02.2020 angegeben. Ist jetzt verbessert.
-
Informationen zum Mutteschutz im Zusammnhang mit Coronavirus Land Niedersachsen
-
Spielbetrieb im professionellen Fußball
Ich musste leider meine Karriere schon länger beenden
Trotzdem Danke für die Info.
-
Ich musste leider meine Karriere schon länger beenden
Viel schlimmer: Ich wurde nie entdeckt!
-
UK NRW
Branchenhinweis zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus in Verwaltungen in NRW
https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/serv…en_14052020.pdf
-
Aua, bei uns fahren die Fahrschüler und der Fahrlehrer mit MNB. Die Fahrer von Transporten mit behinderten Menschen tragen ebenfalls MNB, aber die UK NRW sagt etwas anderes.
Gruß
-
Da fällt mir gerade ein, ..................habt ihr bestimmt schon entdeckt!
https://www.dguv.de/medien/inhalt/…uebersicht.xlsx
Gruß
Andy
-
Hygienehinweise Kinderbetreuungseinrichtungen Hessen (Achtung, nicht alles an diesen Hinweisen ist sinnhaft)
Gruß Frank
-
-
Kurze Frage, eine Empfehlung zum Verhalten am Buffet gibt es von der BGN nicht, oder? So was wie Mundschutz am Buffet, Vorlegebesteck nutzen etc.
Grundsätzlich sind das ja schon die normalen Anstandsregeln (mal abgesehen vom Mundschutz), aber sollte man das zur Zeit noch mal extra erwähnen?
Danke für euren Input.
-
Hallo CaTHMa,
ich glaube nicht das es das gibt von der BGN o.ä. ...
Darüber hinaus besagt z.B. die Verordnung des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus v. 08.05.2020 mit Änderung vom 05.06. und Gültigkeit ab dem 08.06.2020 unter
§ 6 (1) Absatz 2:
- das ein Angebot in Buffetform nicht zulässig ist.-
Das wird ggfs. in anderen Bundesländern ähnlich sein und sich erst mit Stufe 5 der Lockerungen erübrigen - aber wohl unter Einhaltung der normalen Schutzmaßnahmen wie in allen Restaurationsbetrieben (mit entsprechendem Schutzkonzept etc.).
Gruß von der Küste
-
Vielen Dank.
Da werden wir uns dann wohl was anderes einfallen lassen müssen. Btw, grundsätzlich geht es nicht um das Betreiben eines Restaurationsbetriebes, sondern um die Mittagsversorgung von Mitarbeitern. So was wie ist Buffet okay wenn alle dort sich beim Selbstbedienen eine Maske aufsetzen, unter Wahrung der im Unternehmen geltenden Hygienemaßnahmen versteht sich.
-
Ok...
aber dafür must Ihr dann ja (oder der Veranstalter der Verköstigung) auch ein Schutzkonzept in der Tasche haben....
Buffet ist aber, wie bereits erkannt, immer eine schwierige Geschichte und deswegen wohl auch der Grund weswegen diese Praxis in den Restaurationsbetrieben z.Zt. untersagt ist! (Jeder müsste ja das gleiche Vorlegebesteck anfassen, etc. - da hilft die Maske im Zweifelsfall auch nicht!). Wenn dann höchstens Essensausgabe durch Bedienpersonal unter Wahrung des Abstandes.....
Oder Vorbestellung mit entsprechender Verpackung des einzelnen Essens in Styropor-(warmhalte) Verpackungen wäre da mit Sicherheit einfacher umzusetzen...
-
Ich werde das mal ansprechen, danke für die Hinweise.
-
Moin,
das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet wie folgt:
Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute der Nase der Augen oder des Mund- und Rachenraumes übertragen wird. Dem BfR sind jedoch bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.
Ganz interessant auch diese Übersicht
Gruß Frank
-
Ganz interessant auch diese Übersicht
Danke für die Übersicht, das macht es etwas einfacher, da Buffet bei uns erlaubt ist.
-
Hallo zusammen,
anbei wie ich finde ein gutes Merkblatt der BGN zu Stilllegungen von Trinkwasserleitungen
-
In Baden-Württemberg wurde die Corona Verordnung aktualisiert, gültig ab 1.7.2020.
-