Handlungshilfen "Corona"

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  • SimonSchmeisser sehr gut, I like

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Apopo Impfen. Was ist eigentlich aus der zweiten Auffrischungsimpfung geworden?

    Still ruht der See.

    Ich habe gestern mit meinem Chef versucht rauszufinden, wo ich zurzeit eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen könnte. Na und? Eine Idee, wisst ihr es? Ich nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bisher wird sie Menschen ab 70 Jahren, medizinischem Personal und Risikogruppen empfohlen, doch die Bundesregierung beabsichtigt, auch allen anderen Geimpften bis zum Herbst eine zweite Boosterimpfung anzubieten. Dazu seien auch zwei neue Impfstoffe vorgesehen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin. Einerseits handele es sich um ein Vakzin des Mainzer Herstellers Biontech, das an die Omikron-Variante angepasst werden soll und gerade noch entwickelt wird. Für 830 Millionen Euro soll Lauterbach zufolge außerdem ein Impfstoff von Moderna eingekauft werden, der sowohl gegen Omikron, als auch gegen die immer noch vertretene Delta-Variante wirken soll. Um alle Menschen versorgen zu können, die sich eine vierte Impfung wünschen, würden auch die Impfzentren weitergeführt, kündigte der Bundesgesundheitsminister an.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ähnliches gilt für die Lage am Arbeitsplatz selbst: wenn nicht ausnahmsweise ein Hygienekonzept vorliegt, dem der Personal- bzw. Betriebsrat zugestimmt hat, gibt es – mit Ausnahme der wenigen noch kraft Gesetz betroffenen Bereiche – für eine „Masken- oder Testpflicht“ keine Rechtsgrundlage mehr.

    Ob es ein solches Hygienekonzept gibt und wie dieses aussieht – insbesondere, weshalb ausnahmsweise in eurem Betrieb eine größere Gesundheitsgefährdung bestehen soll als im Rest Europas – erfährt man durch die Gefährdungsbeurteilung, die nach § 5, 6 ArbSchG erforderlich ist und aus der sich ergeben muss, welche – aufsichtsbehördlich und gerichtlich überprüfbare - Abwägung Dein Arbeitgeber im Rahmen der geltenden Rechtslage vorgenommen hat.

    JS

    Die Rechtsgrundlagen fallen weg, nach denen ein AG seine AN ausdrücklich vor der Gefährdung durch eine SARS-CoV-2 Infektion schützen muss.

    Es bleibt offenbar die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel und damit ein Stand der Technik, den der AG anwenden soll. Grundlage für die Anwendung deses Stands der Technik ist nur noch die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG.

    Als Mitgliedsbetrieb der BG RCI nutzen wir die Systematik unserer BG, und siehe da, in Merkblatt A017 "Gefährdungsfaktoren" (aus dem Downloadcenter der BG RCI) steht unter Gefährdungsfaktor Mensch auch die Infektionsgefährdung.

    Wir werden also diese Gefährdung beurteilen und Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen. Dabei interessiert uns nicht der "Rest Europas" sondern die konkrete Infektionsgefahr in der Region. Bei immer noch Inzidenzen >500 ist plausibel, dass Maßnahmen zum Schutz der AN sinnvoll sind. Das kann dann auch eine Maske sein.

    Bei uns ist in der "Produktion" Schutzkleidung vorgeschrieben. Ich denke, niemand würde vor Gericht mit dem Argument durchkommen, der Laborkittel würde sein Recht einschränken, sein Erscheinungsbild frei wählen zu dürfen.

    Die Maske, egal ob PSA oder MNS ist eine Arbeitsschutzmaßnahme und dafür gilt ja auch die Mitwirkungspflicht des AN nach §15 DGUV Vorschrift 1.

    Einmal editiert, zuletzt von 38sifa (19. Mai 2022 um 09:55)

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  • Gruß Frank

    Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Es bleibt offenbar die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel und damit ein Stand der Technik, den der AG anwenden soll.

    Hängt (hing) die nicht an der epidemischen Lage nationaler Tragweite?

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo,

    Dabei interessiert uns nicht der "Rest Europas" sondern die konkrete Infektionsgefahr in der Region.

    Sie haben mit Ihrem Beitrag uneingeschränkt Recht.

    Doch am Ende muss man es auch vermitteln können.

    Und das halte ich für schwierig, da wichtige Themen wie

    z.B. Long-Covid alles kein Thema mehr ist.

    Und oftmals stellt sich auch die Sinnhaftigkeit. In vielen

    Bereichen gibt es überhaupt gar keine Schutzmaßnahmen

    mehr, z.B. in der Schule (keine Maske, nicht mal Tests). Es

    wird jetzt laufen gelassen....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • das ist der Spagat, den wir machen müssen. Der Sommer wird zeigen, wie gut unsere turnerischen Qualitäten sind.

  • (...)

    Was war das Geschrei groß, als Corona noch "tödlich" war. Jetzt nur noch Schnupfen und muss nicht mehr reagieren. Das ist ziemlich schwach........

    Late Entry: um zukünftig konsequenter Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu betreiben, müssten wir bei jeder Grippewelle oder ähnlichem eine Maske empfehlen. Diesen Weg würde ich mitgehen.

    Ich kriege regelmäßig Agress, wenn meine Kollegin völlig verro.... zur Arbeit kommt: ach mich hat es so erwischt, alles tut weh und diese Kopfschmerzen.

    Ich bin nicht undankbar, dass unsere Ärzte diese auch so sehen.

    Seht ihr die Maske als Lösung? Die richtige Lösung ist nicht "schwach", sondern nicht weniger als ein Kulturwandel: "Wer krank ist bleibt zu Hause!" Die Zeit hierfür ist gekommen - und das ist MEIN Weg - war schon immer (nicht die Maske).

  • Wer krank ist bleibt zu Hause

    Moin,

    ich denke, es hat jeder Deinen Standpunkt mittlerweile verstanden. Ich denke ebenso, dass 99% der Teilnehmer dieses Forums diese Auffassung teilen.

    Auch wenn es noch tausend mal wiederholst "Wer krank ist bleibt zu Hause" ist nicht DIE RICHTIGE LÖSUNG. Es ist ein Baustein zur Lösung. Mit Deiner Lösung dürfen alle infizierten Beschäftigten, die keine Symptome aufweisen, durch den Betrieb spazieren, so wie jedes Jahr während der Grippewelle auch.

    Aber jetzt haben wir nun mal die Tatsache, dass die Inzidenzzahlen eine deutliche Sprache sprechen (auch wenn niemand die Dunkelziffer kennt), dass wir viele freie Stellplätze auf unseren Parkplätzen haben :rolleyes:

    Alsó muss man mit dem Agieren, was einem zur Verfügung steht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ebenso wenig, wie ein Geschäft eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ im Wege des Hausrechts durchsetzen kann, kann es dies für eine „Maskenpflicht“ tun, denn dies sind unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.

    In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und wenn einem Händler Deine Nase nicht gefällt, dann muss der Dich auch nicht in sein Geschäft lassen. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ein Händler also Aluhüte fordert, kann er das sehr wohl, denn Dein Persönlichkeitsrecht ist nicht eingeschränkt, Du kannst es überall im öffentlichen Raum und in Deinem privaten Bereich entfalten nur eben nicht im Geschäft des Händlers.

    Ob es ein solches Hygienekonzept gibt und wie dieses aussieht – insbesondere, weshalb ausnahmsweise in eurem Betrieb eine größere Gesundheitsgefährdung bestehen soll als im Rest Europas – erfährt man durch die Gefährdungsbeurteilung, die nach § 5, 6 ArbSchG erforderlich ist und aus der sich ergeben muss, welche – aufsichtsbehördlich und gerichtlich überprüfbare - Abwägung Dein Arbeitgeber im Rahmen der geltenden Rechtslage vorgenommen hat.

    Die GBU kann ja in diversen Bereichen durchaus zum Ergebnis kommen, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorherrscht. Wenn z.B. Beschäftigte ohne großen Abstand miteinander arbeiten müssen oder Publikumsverkehr vorherrscht, kann es durchaus sein, dass man da zum Ergebnis kommt, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

    Die Infektionszahlen sind weiterhin noch sehr hoch, ehr noch höher als angezeigt.

    Bei uns sind sie deutlich am fallen, allerdings dürfte die Dunkelziffer sehr hoch sein.

    Was ist eigentlich aus der zweiten Auffrischungsimpfung geworden?

    Dazu gibt es eine STIKO Empfehlung und ich kenne einige, die diese erhalten haben. Bei jüngeren Personen wird sie allerdings momentan nicht empfohlen und das aus gutem Grund.

    wo ich zurzeit eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen könnte.

    Bei uns gab es es die noch bis vor einigen Tagen.

    Und das halte ich für schwierig, da wichtige Themen wie

    z.B. Long-Covid alles kein Thema mehr ist.

    ca. 10% der milden Corona Erkrankungen führen zu Long-Covid, das wird hier anscheinend von vielen nicht gesehen. Ebenso die Auslastung der Nachbehandlungseinrichtungen über mehr als 1 Jahr. Das bedeutet, dass Patienten mit Long-Covid kaum eine Chance haben adäquat behandelt zu werden.

    sondern nicht weniger als ein Kulturwandel: "Wer krank ist bleibt zu Hause!" Die Zeit hierfür ist gekommen

    Funktioniert doch nicht, wir alle sind so wichtig, dass wir uns auch krank zur Arbeit schleppen. *IroAus*

    Bis sich bei uns asiatische Verhaltensmuster durchsetzen, was die Infektionsübertragung angeht, dürften noch Jahrzehnte vergehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Infektionszahlen bei uns im Amt. Habe ich nicht geschrieben. Wir benutzen Cisco Jabber als VOIP.

    Da sind ein Haufen Anwesenheitssymbole dunkel. sehr dunkel.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich sehe das zugegeben als jemand, der mathematisch beschädigt ist (ohne ein relevanter Mathematiker zu sein). Auf jeden Fall betrachte ich die Sache binär.

    Rechtlich vorgeschrieben? 1/0. Bei 0 mache ich es nicht (Maske)

    Kann ich 100% erreichen? 1/0. Bei 0 versuche ich es nicht.

    Was hat den größten Effekt? 1/0

    - Lösung a? 1/0

    - Lösung b? 1/0

    - Lösung c? 1/0

    - Lösung d? 1/0

    Zu a: keine Daten

    Zu b: vorhandene Daten, und sie sind gut

    Zu c: Daten vorhanden, aber mager

    Zu d: perfekte Datenlage, sehr gut, Sauteuer und nicht vorgeschrieben (Beispiel Hausisolierung mit Vakuumkügelchen 4500 EUR/qm, was ich gelesen habe... Dafür Wärmeleitwert 0,017 oder so... Brauchst also nie wieder heizen)

    a kann ich nicht begründen, c kann ich nicht ausreichend begründen, d kann ich wirtschaftlich mit dem möglichen Ergebnis nicht vereinbaren.

    => Auswahl Lösung b = 1.

    Aktuell ist es Fakt bei Corona, dass man mit Krankheitssymptomen:

    - Nicht zum Amt darf

    - Nicht fliegen darf

    - Nicht bahnfahren darf

    - Nicht zur Arbeit darf

    - Keine Krankenhausbesuche machen darf

    - Eigentlich auch das Haus nicht verlassen darf

    Es ist auch Fakt, dass:

    - man ohne Maske (fast) alles darf

    Fazit: größter Schutz gegen Corona ist die Isolierung der Infizierten mit Krankheitssymptomen.

    Impfung außen vor - das ist keine Infektionsschutzmaßnahme, sondern eine INDIVIDUELLE Chance für die Reduzierung der Krankheitsfolgen.

    Und vor allem darf die Maßnahme "Wer krank ist, bleibt zu Hause" nicht als "Nichtstun" qualifiziert werden. Die Maßnahme ist um Galaxien größer in der Umsetzung und wirksamer als die (sporadisch getragene) Maske. Das weiß sogar Kim... Xi auch... Dabei ist die größte Infektionsquelle immer noch das eigene zu Hause - auch Fakt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz (oder wo auch immer).

    AxelS hast Du einen Tipp, welcher gute Grund gegen die zweite Auffrischung vorliegt. ich würde mir gerne Moderna einschießen, geht auch problemlos (aus technischer Sicht) beim ASB hier bei uns - aber ich habe noch keinen "guten Grund" dagegen gefunden, außer, dass es nicht empfohlen sei....

  • Hallo,

    Auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen – also nicht nur Behörden, sondern auch in Geschäften, die grundsätzlich jedem Bürger offen stehen – gilt eine unmittelbare Grundrechtsbindung. Ebenso wenig, wie ein Geschäft eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ im Wege des Hausrechts durchsetzen kann, kann es dies für eine „Maskenpflicht“ tun, denn dies sind unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.

    Hast du hier richterliche Entscheidung(en) als Quelle, die diese Interpretation stützen?


    Was ich gefunden habe:

    - Grundrecht bricht Hausrecht - aber nur in Bezug zur öffentlichen Hand ?

    Die unmittelbare Grundrechtsbindung betrifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.

    - Grundrechtsbindung staatlicher und privater Adressaten

    ...

    Gegen diese unmittelbare Drittwirkung spricht zunächst der Wortlaut des Art. 1 Abs. 3 GG. Denn er nennt nur die öffentliche Gewalt, nicht aber Privatpersonen.

    ...

    - Hausrecht & Hausverbot nach dem BGB: Definition & Durchsetzung

    ...

    Hausverbot im Öffentlichen Recht

    Das Hausrecht wird dann problematisch, wenn beispielsweise eine Behörde ein Hausverbot ausspricht. In solchen Fällen ist das Hausverbot nicht nur Ausdruck des privatrechtliches Besitz- und Eigentumsrechts, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft, die zum Schutz der öffentlichen Einrichtung dient.

    Es ist somit fraglich, ob nun der Verwaltungsrechtsweg der ordentliche Gerichtsweg vor den Zivilgerichten eröffnet ist. Es ist also eine Abgrenzung zum Privatrecht vorzunehmen.

    ...

    Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt.

    - Uni kann Mas­kenpf­licht auf Haus­recht stützen

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    2 Mal editiert, zuletzt von Niko (19. Mai 2022 um 11:25)

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  • Das Fordern eine PSA oder OP-Maske zum Zweck des Eigen- und Fremdschutzes zu tragen, dürfte schwerlich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gem. Grundgesetz sein. Das werde ich bestimmt nicht meinem Chef (Jurist) zutragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • - Hausrecht & Hausverbot nach dem BGB: Definition & Durchsetzung

    Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt.

    Gruß, Niko

    Ich glaube nicht, dass wir das klären können. Spätestens, wenn Frauen, Männer, Trans, andere Hautfarben, Nationen, Haarfarben, Berufe usw. ausgeschlossen werden, wird's kritisch. Selbst bei Ungeimpften ist es kritisch geworden. Am Ende stehst Du vor der Tür, und wirst nicht reingelassen. Jetzt kannst Du heulen oder klagen - bringt alles nichts... Besser: auf dem Absatz kehrt machen, nächstes Geschäft aufsuchen.

    Es ist auch irre von einem Geschäft anzunehmen, dass es lokal "Pandemieschutz" betreiben könnte... Wir haben eine leicht paranoide Einstellung zum Infektionsschutz gewonnen.

    Nicht böse gemeint, eine Sensibilisierung ist notwendig - aber es ist nicht notwendig, übers Ziel hinauszuschießen.

    Am liebsten würde ich in Geschäften, die eigenwillige Corona-Lösungen haben, das Amt vorbeischicken und einen gründlichen Check nach Hygienevorschriften machen lassen (insbesondere bei Lebensmitteln) - und dann mal sehen, ob der Laden eine Stunde später noch offen ist.

    Wohl nicht, wenn die Rechtsnormen maximal scharf angewendet werden.

  • Ich glaube nicht, dass wir das klären können. Spätestens, wenn Frauen, Männer, Trans, andere Hautfarben, Nationen, Haarfarben, Berufe usw. ausgeschlossen werden, wird's kritisch. Selbst bei Ungeimpften ist es kritisch geworden. Am Ende stehst Du vor der Tür, und wirst nicht reingelassen. Jetzt kannst Du heulen oder klagen - bringt alles nichts... Besser: auf dem Absatz kehrt machen, nächstes Geschäft aufsuchen.

    Es ist auch irre von einem Geschäft anzunehmen, dass es lokal "Pandemieschutz" betreiben könnte... Wir haben eine leicht paranoide Einstellung zum Infektionsschutz gewonnen.

    Nicht böse gemeint, eine Sensibilisierung ist notwendig - aber es ist nicht notwendig, übers Ziel hinauszuschießen.

    Am liebsten würde ich in Geschäften, die eigenwillige Corona-Lösungen haben, das Amt vorbeischicken und einen gründlichen Check nach Hygienevorschriften machen lassen (insbesondere bei Lebensmitteln) - und dann mal sehen, ob der Laden eine Stunde später noch offen ist.

    Wohl nicht, wenn die Rechtsnormen maximal scharf angewendet werden.

    ....und das nur, weil du deine Ansichten in den, durch den GF getroffenen Maßnahmen, nicht wiederfindest?

    Ich würde nach seiner Motivation fragen. U. U, erklärt er mir dann, dass er auf diesem Weg seine Mitarbeiter vor einer Coronainfektion schützen will. Was will ich ihm dann als SiFa antworten?

    Ideen hast Du............

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick