Moin
Mich erinnert das eher an Kennzeichnung von Pesthäusern....oh man die Welt wird immer verrückter
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin
Mich erinnert das eher an Kennzeichnung von Pesthäusern....oh man die Welt wird immer verrückter
Hallo,
Alles anzeigenNeues aus Ungarn: wer in Quarantäne ist, muss sich behördlich verordnet einen Zettel an die Tür hängen (wird überwacht, wer das nicht tut, wird bestraft):
https://koronavirus.gov.hu/cikkek/ezert-f…se-es-betartasa
Rotes Schild (kurz übersetzt):
"Nach Suchengesetz unter Beobachtung stehende Person.
EINTRITT VERBOTEN
Nur Vertretern von Behörden ist der Eintritt erlaubt.
Die unter Beobachtung stehende Person darf ohne behördlicher Genehmigung die Wohnung nicht verlassen.
§ Dieses Verbotsschild darf nur mit behördlicher Genehmigung entfernt werden. Zuwiderhandlungen gegen obige Verbote werden XXX verfolgt."
XXX: meiner Frau ear nicht ganz klar, ob Strafrecht oder Ordnungswidrigkeit. Tendenz: Strafrecht. Ich gehe jetzt aber nicht recherchieren.
Darüberhinaus muss der Müll in doppelten Müllsäcken entsorgt werden.
Ähnliche Regelungen gibt es wohl auch in anderen osteuropäischen Ländern.
Forumskommentare in Ungarn vergleichen die Maßnahme mit dem Judenstern.
Tja, das ist nicht schön. Wenigstens wird aber nicht wie
in China, die Türen zugenagelt. Da gab es ja damals
ganz interessante Aufnahmen dazu.
So hat halt jedes Land seine Probleme. Man siehe nur
aktuell das Virus in Deutschland. Ich finde die Entwicklungen
da höchst interessant und auch zahlreiche Widersprüche.
Gruß
Simon Schmeisser
In Deutschland stand so eine Beschilderung auch zur Diskussion, wenn ich mich recht an die Anfänge der Pandemie erinnere.
Hallo,
In Deutschland stand so eine Beschilderung auch zur Diskussion, wenn ich mich recht an die Anfänge der Pandemie erinnere.
Mag sein, wobei eine solche Beschilderung keinen Tag
überlebt hätte, da es rechtlich schlicht unzulässig ist.
Wenngleich einige Vollpf... gerade in der Politik mittlerweile
glauben, Gesetze/ Grundrechte spielen heute keine
Rolle mehr. Das wird uns noch alles ganz böse auf die
Füße fallen.
Gruß
Simon Schmeisser
In Österreich waren die Hygienemaßnahmen (Salzburger Land) extrem runtergefahren. Offenes Buffet im Hotel, wenig Maskenpflicht (nur in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln) und und und. War mir persönlich nicht geheuer. Das Resultat sieht man wohl heute.
Moin,
bei uns stehen demnächst einige Wahlen vor der Tür. Also braucht es auch ein Hygienekonzept. Eigentlich so weit keine große Aufgabe, aber an einem Punkt hänge ich gerade ein bisschen. Es soll eine regelmäßige Reinigung der häufig kontaktierten Oberflächen (Türklinken, Tische, Wahlkabine, Wahlurne etc.) stattfinden. Jetzt stellt sich die Frage nach dem Reinigungsintervall. Ich kann ja nicht nach jedem Wähler das halbe Wahllokal reinigen. Die Überlegung war jetzt, sich an den Einzelhandel anzulehnen. Dort hat man ja auch "Laufkundschaft" und eine "Thekensituation", ähnlich wie im Wahllokal. Weiß jemand, ob für den Einzalhandel Reinigungsintervalle festgelegt sind?
Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt "alle 30 Minuten".
Gruß Frank
Hallo Frank,
im Einzelhandel geht man (aus Kostengründen) dazu über, den Kunden selber reinigen zu lassen. Mit anderen Worten Desinfektionsmittel am Wagenport und am Eingang zur Verfügung gestellt, ausreichend.
Türen würde ich im Sinne von ausreichender Belüftung sowieso eher offen lassen. In NRW war doch gerade Wahl. Eventuell gibt es da einen Kollegen, der das Reinigungsintervall schon mal sinnvoll festgelegt hatte.
Ansonsten würde ich sagen 1x pro Stunde oder alle 100 Wähler
Gruß
Stephan
Mahlzeit,
auch aus dem Bauch heraus alle 30 Minuten sollten ausreichend sein.
Ich denke, das wird nicht reichen. Schließlich sind die Flächen in der Wahlkabine und die Stifte zu desinfizieren.
Das ist wirklich ein nicht einfaches Thema.
Ich würde vor der Wahlkabine Desinfektionsmittel, mit der Pflicht zu desinfizieren, installieren (oder Kunststoffhandschuhe wie an der Gemüsetheke anbieten) und in der Wahlkabine Maskenpflicht. Nur kann man hier leider nicht kontrollieren, ob der Wähler in der Kabine die Maske immer auf lässt.
Bei der Vorgehensweise würde ich stündlich desinfizieren.
Moin,
mir geht es nur um das Intervall. Maskenpflicht und Desinfektionspflicht scheiden aus, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Es stehen zwar Desispender bereit, aber ich kann niemanden zwingen, diese zu benutzen. Genau so sieht es bei den Masken aus. Wir können bvitten, dass die Wähler die Spender nutzen, Masken tragen, ihre eigenen Stifte mitbringen usw., aber wir können es nicht verpflichtend machen.
Gruß Frank
Schließlich sind die Flächen in der Wahlkabine und die Stifte zu desinfizieren.
Bei der Kommunalwahl in NRW musste jeder einen eigenen Stift mitbringen.
Ich würde eher einen Desinfektionsmittelspender aufstellen bei dem sich die Leute nach dem Besuch im Wahllokal die Hände desinfezieren können. Im Wahllokal wird ja nicht gegessen etc. Eine Maskenpflicht im geschlossenen Raum kann man sicher auch machen (in der Wahlkabine muss das ja nicht sein. die dient ja auch als Spuckschutz). Einmal alle halbe Stunde die Tische abwischen und wenn man dann ganz gut ist stellt man 2 Schalen mit Kugelschreibern bereit. Eine mit dreckigen und eine mit sauberen, die dann irgendwann gereinigt werden.
Ich würde eher einen Desinfektionsmittelspender aufstellen bei dem sich die Leute nach dem Besuch im Wahllokal die Hände desinfezieren können.
Moin,
das war auch unsere erste Überlegung, aber wir wollen verhindern, das Wähler das Wahllokal betreten, zum Spender, der am Ausgang des Kreisverkehres steht, rennen und sich dann mit anderen Wählern kreuzen, wenn sie den eigentlichen Ringverkehr beginnen.
Gruß Frank
moin
Hab letzens einen Bericht in SWR3 Aktuell gesehen, dass es nun Kugelschreiber mit antibakterieller Oberfläche gibt.
Aber nutzt man solche und sagt es, machen sich die Kulis sicher zum Kugelschreiberplaneten auf und sagt man nichts, desinfiziert ihn evtl einer...ob das dann die Beschichtung aushält.....
Aber Kuli ist ja eh kein Problem wie dargestellt bei Selbstversorgung.
Hallo,
Bei der Kommunalwahl in NRW musste jeder einen eigenen Stift mitbringen.
Das war aber nicht überall so.
mir geht es nur um das Intervall. Maskenpflicht und Desinfektionspflicht scheiden aus, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Es stehen zwar Desispender bereit, aber ich kann niemanden zwingen, diese zu benutzen. Genau so sieht es bei den Masken aus. Wir können bvitten, dass die Wähler die Spender nutzen, Masken tragen, ihre eigenen Stifte mitbringen usw., aber wir können es nicht verpflichtend machen.
Tja, siehe hier mal aus NRW zur Kommunalwahl:
https://www.im.nrw/system/files/m…na-Erlass_0.pdf
Konkrete Intervalle kann man nicht entnehmen,
aus dem Schreiben vom IM. Vielmehr scheint wohl
jede Kommune über ein eigenes Konzept zu verfügen.
Wie man es beispielsweise diesem Konzept entnehmen
kann, überlässt man den Intervall den Wahlvorständen
vor Ort. Was ja letztlich auch Sinn macht. Schließlich
kann der Zulauf während einer Wahl sehr unterschiedlich
sein.
Konzept: https://www.luedinghausen.de/fileadmin/medi…nalwahl2020.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
moin
Hab letzens einen Bericht in SWR3 Aktuell gesehen, dass es nun Kugelschreiber mit antibakterieller Oberfläche gibt.
Aber nutzt man solche und sagt es, machen sich die Kulis sicher zum Kugelschreiberplaneten auf und sagt man nichts, desinfiziert ihn evtl einer...ob das dann die Beschichtung aushält.....
Aber Kuli ist ja eh kein Problem wie dargestellt bei Selbstversorgung.
Danke für den Hinweis. Muss noch ne Stellungnahme zu den Kulis schreiben. Was ich davon halte und ob wir den flächendeckend einsetzen sollen
Guten Morgen,
vielleicht sind die bevorstehenden Wahlen ja Grund genug, die Ressourcenverschwendung endlich mal zu stoppen. Wie kann es im Jahr 2020 sein, dass noch immer eine Wahl per Zettel abgehalten wird. Manipulationsvorwürfen zum Trotze sollte man dies endlich mal angehen. Das selbe gilt für die unzähligen Wahlhelfer. Bei uns in der Region will das niemand machen aber wer nicht will, wird dann einfach durch die Gemeindebehörde benannt.
Zum Thema: Ich würde Desinfektionstücher oder einen Spender mit Tücher neben einem Desinfektionsspender bereitstellen und die Desinfektion von den Wählern selbstständig durchführen lassen. So kann jeder selbst entscheiden (ob er nun an Corona glaubt oder auch nicht), ob er eine desinfizierte Berührungsfläche haben will oder ob er darauf verzichtet, frei der Definition "Selbstbestimmung".
Grüße aus dem "recht Coronafreien" Brandenburg.
Stand 14.09.2020
4.034 / 3.739 / 173
best. / gesund / Tod
Moin,
mir geht es nur um das Intervall. Maskenpflicht und Desinfektionspflicht scheiden aus, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Es stehen zwar Desispender bereit, aber ich kann niemanden zwingen, diese zu benutzen. Genau so sieht es bei den Masken aus. Wir können bvitten, dass die Wähler die Spender nutzen, Masken tragen, ihre eigenen Stifte mitbringen usw., aber wir können es nicht verpflichtend machen.
Gruß Frank
genauso sieht es aus. Ich würde hier aber von meinem Hausrecht gebrauch machen und diese Möglichkeiten (PE-Hygienehandschuhe, Maske tragen, Desinfizieren) zur Verfügung stellen / empfehlen.
Desinfizieren der Fläche nach Bedarf und Nutzung, mind. doch alle 60 Minuten.
Bei der Kommunalwahl in NRW musste jeder einen eigenen Stift mitbringen.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, lagen doch Stifte bereit, die nach jeder Nutzung desinfiziert worden sind (in den Wahllokalen in meiner Stadt). Niemandem sollte die Wahl mangels Stift verwehrt werden.