Hallo,
wir haben in einem Bereich das Problem das sich freiwillig keine Sicherheitsbeauftragten finden.
Nun kam die Frage vom Betriebsrat, kann das Unternehmen Personen bestimmen?
Bei Ersthelfern ist dies klar geregelt, für die Sicherheitsbeauftragten habe ich jedoch nichts gefunden.
Klar ist, das Unternehmen ist verpflichtet Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Ist daraus zu entnehmen
das auch Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden können?
Grüße
BF