Sicherheitsbeauftragte bestimmen

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  • Hallo,

    wir haben in einem Bereich das Problem das sich freiwillig keine Sicherheitsbeauftragten finden.
    Nun kam die Frage vom Betriebsrat, kann das Unternehmen Personen bestimmen?
    Bei Ersthelfern ist dies klar geregelt, für die Sicherheitsbeauftragten habe ich jedoch nichts gefunden.

    Klar ist, das Unternehmen ist verpflichtet Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Ist daraus zu entnehmen
    das auch Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden können?

    Grüße
    BF

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  • Motivationsfrage....

    Wie viele Mitarbeiter habt Ihr? Statistisch gesehen interessieren sich immer wieder Welche dafür.... Notfalls die (Falschen) mit Blockwart-Mentalität.... Wenn es aber nur fünf Hanseln sind, wird es schwer...

    Bestechungsfrage....

    Steuerfreien Tankgutschein (40 EUR) pro Monat/Quartal/Halbjahr/Jahr in Aussicht stellen. Teamevent, Freistellung (Stundengutschriften) oder sonst etwas, was attraktiv erscheint....

  • Klar ist, das Unternehmen ist verpflichtet Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Ist daraus zu entnehmen
    das auch Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden können?

    Natürlich kann man dazu bestellt werden. Im Zuge des Weisungsrechts hat der AG hier die entsprechenden Möglichkeiten und übliche Arbeitsverträge lassen solche "Zusatzaufgaben" in der Regel auch zu.
    Aber wenn niemand dazu bereit ist, wird derjenige dem die Aufgabe aufgedrückt wird nicht gerade besonders motiviert sein und somit ist es eben auch wirkungslos. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, warum möchte das niemand übernehmen? Sind die Zustände vor Ort dermaßen untragbar?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Motivierte und geeignete Kandidaten für das Amt des Sicherheitsbeauftragten zu finden ist Grundvoraussetzung für deren erfolgreiche Tätigkeit. Beispiele für die Personalauswahl könnten interessierte Beschäftigte sein die z.Bsp an einer Betriebsratstätigkeit interessiert sind oder schon ausüben.
    Die Aufgabe kann nur dann Erfolg haben, wenn der oder die Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Ansehen und Vertrauen genießt, und zwar gleichermaßen bei den Vorgesetzten wie auch bei den Beschäftigten. Diese Rolle ist sehr anspruchsvoll. Sie erfordert Engagement, ein Überzeugt-Sein von der Sache des Arbeitsschutzes sowie
    ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit. Sie kann zudem nur funktionieren, wenn die Sicherheitsbeauftragten selber Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ernst nehmen und „Vorbild“ sind.

    In der betrieblichen Praxis füllen Sicherheitsbeauftragte ihre Rolle sicherlich sehr unterschiedlich aus.

    Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden

    Solche Kollegen hatte ich auch schon, da war nicht viel mehr als der Eintrag in den Organigrammen und Beauftragtenverzeichnissen .

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Natürlich kann man dazu bestellt werden.

    Auch eine Bestellung muss von beiden Seiten unterschieben sein, weigert sich die eine Seite geht es nicht.

    Es gab vor mir einige Wechsel im Bereich Arbeitssicherheit, schlechte Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten/Vorgesetzte/SiFa...
    Da haben die Jungs einfach keine Lust mehr dazu. In allen anderen Bereich läuft es nun wieder rund.
    Monatliche Treffen, Punkte werden angesprochen, geklärt, behoben oder einen Plan erstellt wie Probleme zu beheben sind.....
    Aber wie gesagt ein Bereich blockt da komplett

  • Hallo zusammen

    Zuerst einmal Grundsätzlich dazu

    Niemand kann gegen seinen Willen für irgendeine Sache bestellt werden.

    Nachfolgend dazu :

    Der Unternehmer/Arbeitgeber ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII - SGB VII in Verbindung mit § 20 - Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention" verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte für seinen Betrieb zu bestellen.

    Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist eine freiwillige Aufgabe und kann nicht durch Anweisung, auch wenn sich kein Freiwilliger findet, auf einen Mitarbeiter/-in übertragen werden. Der Leitfaden Recht der BG ETEM führt dazu in seinem Vorwort folgendes aus:

    "(....) Es ist Ihnen aufgefallen, dass der Betrieb Sie nur gebeten hat, die Aufgaben zu übernehmen. Verlangen kann er es nämlich nicht. § 22 Sozialgesetzbuch (SGB VII) macht es dem Unternehmer zur Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.

    Der Betrieb muss geeignete Mitarbeiter auswählen, sie ansprechen und um ihre Zustimmung bitten. Das Amt kann nur freiwillig übernommen werden. Und es kann jederzeit wieder zurückgegeben werden – ohne Angabe von Gründen.

    Die Freiwilligkeit gehört zum Wesen der Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Niemand kann sie gezwungenermaßen richtig erfüllen.

    Ein Sicherheitsbeauftragter kann auch nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise und einzelnen Schritten verpflichtet werden.

    Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung für die Sicherheit. Er hilft den Verantwortlichen und den Kollegen dabei, ihre Pflichten in der Arbeitssicherheit zu erfüllen.

    Es wäre also möglich, dem Drängen des Betriebes einfach nur der guten Ordnung halber nachzugeben. Dann wäre der Forderung im Gesetz Genüge getan. Aber es wäre nichts für die Arbeitssicherheit gewonnen.

    Der Betrieb braucht Sicherheitsbeauftragte, die den Wert der Aufgabe erkennen und bereit sind, sich dafür einzusetzen."
    Hinweis:
    Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter http://www.dguv.de/publikationen angeboten.

    Gruß aus dem Münsterland


  • Klar ist, das Unternehmen ist verpflichtet Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Ist daraus zu entnehmen
    das auch Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden können?

    Grüße
    BF

    Nein, ist es nicht.

    Hier haben wir mal wieder einen klassischen Fall gut aufeinander abgestimmter Gesetzgebungen. Ich möchte gerne mal Mäuschen spielen bei einer Verhandlung, in der ein AG wegen Verstoß gegen §22 SGB VII angeklagt wird, er aber nachweisen kann, dass seine Suche nach Freiwilligen nicht von Erfolg gekrönt war - "Das wird ein großer Spass!" (James T. Kirk)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ganz wichtig: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren...
    Sonst guckt am Ende die Geschäftsleitung samt SiFa dumm aus der Wäsche.

    In solchen Fällen (also nicht im gleichen Fall), in denen mir einfaches Dokumentieren nicht als ausreichend erscheint, habe ich mir angewöhnt, auf jeden Fall auch unsere Aufsichtsperson zeitnah in Kenntnis zu setzen und dabei auch um Rat zu fragen. Wir haben da einen ganz fähigen Mann in unserem Bezirk, der sich immer sehr zeitnah um unsere Anliegen kümmert und auch stets einen guten Tipp parat hat.

  • Verklagt - weiß ich nicht. Aber nie erfahren werden wir, was passiert, wenn:
    - bei einem Auftraggeber-Audit dies auffliegt...
    - die BG eine Auflage mit Frist erteilt, und das Unternehmen/die Einrichtung nicht dagegen klagt...

    Es ist schon ein mutiges "Spiel", Vorschriften zu ignorieren mit der Gewissheit/Hoffnung, dass es keine Konsequenzen gibt....

  • Hallo,

    wir haben in einem Bereich das Problem das sich freiwillig keine Sicherheitsbeauftragten finden.
    Nun kam die Frage vom Betriebsrat, kann das Unternehmen Personen bestimmen?
    Bei Ersthelfern ist dies klar geregelt, für die Sicherheitsbeauftragten habe ich jedoch nichts gefunden.

    Klar ist, das Unternehmen ist verpflichtet Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Ist daraus zu entnehmen
    das auch Mitarbeiter gegen ihren Willen bestellt werden können?

    Grüße
    BF

    Motivationsfrage....

    Wie viele Mitarbeiter habt Ihr? Statistisch gesehen interessieren sich immer wieder Welche dafür.... Notfalls die (Falschen) mit Blockwart-Mentalität.... Wenn es aber nur fünf Hanseln sind, wird es schwer...

    Bestechungsfrage....

    Steuerfreien Tankgutschein (40 EUR) pro Monat/Quartal/Halbjahr/Jahr in Aussicht stellen. Teamevent, Freistellung (Stundengutschriften) oder sonst etwas, was attraktiv erscheint....

    Die Frage nach der Anzahl Mitarbeiter in der betreffenden Abteilung ist Interessant.
    Ansonsten, sorry wenn ich mich etwas weit rauslehne, ist auch von der Zahl der Mitarbeiter abhängig, aber hat die Abteilung nicht ein anderes Problem das erst gelöst werden sollte? Hört sich für mich spontan nach Frust an.

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

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