Hallo zusammen.
Eine Frage.
Momentan läuft hier eine hitzige Diskussion.
Laut der Leitung unserer Instandhaltung reicht es, wenn Mitarbeiter, die eine Hubarbeitsbühne bedienen sollen vom Verleiher unterwiesen werden um das Gerät zu
benutzen.
Nach Recherche DGUV 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" und der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" bin ich der festen Meinung, dass Bediener einer Hubarbeitsbühne einen "Führerschein" zum Bedienen der Bühne benötigen (theroretsiche und praktische Ausbildung mit Abschlußprüfung).
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Gruß
Hilko