Beiträge von bolle1602

ANZEIGE
ANZEIGE

    Man muss da wirklich nicht rumeiern... Und auch die Sprachbarrieren sind kein Grund zur Ausklammerung. Machst es dem Ersten klar (notfalls mit Hä#nden und Füßen) gibt der es an die anderen weiter. Und... Wunder über Wunder... sie hatten alle Sicherheitsschuhe dabei!

    Bei uns gibt es sogenannte Besucherregeln. Wir schreiben das generelle Tragen von pSA außerhalb der markierten Gehwege vor. Egal wer ... Wer sich nicht daran halten möchte, wird auch gerne durch das Tor begleitet. Unsere Party... unsere Affen.

    Moin,

    auch wenn etwas improvisiert .... Wir haben bei uns eine Schlauchbeutelmaschine, in der Klingen die Folie nach der Befüllung schneiden. Wenn diese gewartet, getauscht oder auch gereinigt werden, müssen vor ab Schlauchstücke drüber geschoben werden, um den Mitarbeiter vor Schnittgefahren zu schützen. Dies funktioniert ganz gut, da die Schläuche flexibel sind und ausreichend Schutz vor Kontakt bieten.

    Naja, ob Abdeckung über der Schnecke im Getreidebunker hin oder her. Wenn durch eine weitere Person eine Sicherheitseinrichtung in Form eines Sitzkontakts überbrückt wird, darf man sich leider über so eine Art von Unfall nicht wundern. Wozu gibt es diese Sicherheitseinrichtungen (egal wo und an welcher Maschine)? Eine Sicherheitseinrichtung ist niemals zu überbrücken - das ist das A und O.

    Hier spielt wieder der Faktor "Mensch" die große, tragische Rolle.

    Hallo in die Runde,

    ich habe da mal eine Frage. Eine Bekannte von mir (Lehrerin, verbeamtet) möchte einen höhenverstellbaren Schreibtisch, da sie gesundheitliche Probleme mit dem Rücken hat. Wie wird dieser beantragt, wie ist der Meldeweg? Wird dieses auch über die Rentenversicherung eventuell bezuschusst, bzw. wer greift hier, da sie ja nicht bei der Rentenversicherung gemeldet sind?

    Hat da jemand einen Tipp, wie hier am besten vorgegangen wird?

    Viele Grüße aus dem Norden.

    Bolle

    Guten Morgen in die Runde.

    Ich suche auf diesem Wege einen Lösung, um Alarmierungen die auf einem Handy eingehen auch auf Bildschirmen anzuzeigen. Wir benutzen bei uns im Werk "Totmann-Melder" für Einzelarbeitsplätze. Nun kann es vorkommen, dass die Alarmierung auf dem Handy nicht wahrgenommen wird.

    Hat Jemand eine Idee, welche Software es gibt, um die Alarmierung auch auf einem Bildschirm anzuzeigen? Eventuell kennt auch jemand eine App, die eine eingehende Nachricht auf einem Handy (von einer bestimmten Nummer - unsere Notfallmelder arbeiten mit einer SIM Karte und haben daher eine normale Handynummer) auf diesem gut visuelle und akustisch anzeigen kann, auch wenn das Handy lautlos ist.

    Vielen Dank für Hinweise und Anregungen.

    VG

    Hilko

    Moin,

    bei uns besteht in allen Bereichen der Produktion und Läger ausnahmslos eine Schutzbrillenpflicht. Es gibt auf dem Gelände markierte Wege, auf denen keine pSA getragen werden muss. Außerhalb der Markierungen und in den Hallen befindet man sich im "Chemiebereich" und da ist pSA zwingend anzulegen, u.a. die Schutzbrille. Dies gilt für alle AN, Besucher und Kontraktoren.

    Für Mitarbeiter, die eine Korrektur benötigen werden über UVEX und Fielmann Brillen bereitgestellt, bzw. hergestellt. Die Kosten übernimmt der AG.

    Bis dato keine Unfälle mit Augenverletzungen. |?

    Guten Morgen,

    ich brauche mal euer Schwarmwissen.

    Für ein Unternehmen, dass im Bereich Sand/Kieswerk, Straßenbau tätig ist, suche ich eine Unterweisungs-App für Betriebsanweisung. In dieser soll die Schulung von BAs erfolgen und getrackt werden.

    Hat jemand damit Erfahrung und kann mir da etwas anbieten, dass nicht gleich jeden finanziellen Rahmen sprengt?

    Vielen Dank und schon einmal ein schönes Wochenende.

    Bolle

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur korrekten und/oder vorgeschriebenen Arbeitshöhe.

    Bei uns in der Firma werden Kessel mit Rohstoffen befüllt. Die Säcke haben ein Gewicht bis zu 25 kg und müssen von

    einer Palette auf einen EInfülltrichter gehoben, aufgeschnitten und dann entleert werden.

    Welche Mindesthöhe ist bei den Einfülltrichtern zu beachten und wo steht das?

    Vielen Dank,

    Hilko

    Was soll der Einsatzzweck sein?

    Es soll in einem Arbeitsbereich den Mitarbeitern eine ausreichenden Sauerstoffsättigung der Umgebungsluft anzeigen. In diesem Bereich sind Schmelzbehälter aufgestellt, die mit Rohstoffen befüllt werden und mit Stickstoff beaufschlagt sind. Es gibt eigentlich keine Verbindung dieser beiden Bereich (Behälter / Arbeitsbereich) allerdings wollen wir den Mitarbeitern eine zusätzliche Anzeige bieten, damit sie sich sicher fühlen..

    Nein, es gibt keine Arbeitnehmerüberlassung.

    Die externe Firma ist beauftragt, die Logistik zu leiten (den Prozess) und durchzuführen, dazu stellen sie hier ihre eigenen Mitarbeiter (inkl. Vorarbeiter). Diese Mitarbeiter unterstehen uns nicht, sie arbeiten nur auf unserem Gelände, aber eigenständig.

    Es gibt einen Vertrag über die Dienstleistung.

    Servus,

    im ArbSChG §12 steht dazu folgendes:

    § 12 Unterweisung

    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

    Es handelt sich dabei meiner Meinung um keine Leiharbeiter bei Euch, also ist die Fremdfirma selbst verantwortlich.

    Richtig, es sind keine Leiharbeiter sondern eine eigenständige Firma mit ihren eigenen Mitarbeitern., denen wir auch nicht weisungsberechtigt sind.

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur Gesetzeslage.

    Wir haben bei uns im Werk die Logistik out gesourcet und das wird daher durch eine externe Firma durchgeführt. Dieser Firma unterstehen 3 Läger sowie der gesamte Prozess der Be- und Entladung und des internen Transports mit Ffz von Material und Produkte.

    Der Firma wurden und werden alle Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Mitarbeiter entsprechend schulen können.

    Die Firma weigert sich seit 2 Jahren die Mitarbeiter zu schulen, da dies angeblich nicht Bestandteil des Vertrages ist und es eigentlich durch unsere Firma eingekauft werden müsste, also durch uns bezahlt werden müsste.

    Meiner Meinung nach muss dies nicht Bestandteil sein, dies ergibt sich doch aus den gesetzlichen Vorgaben, oder sehe ich das falsch?

    Sind wir den auf der sicheren Seite, wenn wir der Partnerfirma die benötigten Dokumente zur Verfügung stellen? Die Dokumente gab es schon vorher, da die Logistik vorab eine interne Abteilung war.

    Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.

    Gruß

    Bolle

    Es besteht eigentlich nur die Gefahr des Hineinfallens, in den Mischkessel. Im Kessel ist ein Turbinenrührwerk verbaut mit Paddel über dem Boden. Die Sturzgefahr soll ausgeschlossen werden.... Die Gitter wurden von unserer Instandhaltung seinerzeit erbaut und montiert, die Kessel sind aus den 60er Jahren, da bekomme ich keine Informationen mehr...

    Ich wäre an dieser Stelle auch in die Richtung gegangen, wie es Micha_K tat. Allerdings hatte ich nicht die passende Norm parat. Grundsätzlich würde ich so argumentieren, dass ein Fuß nicht durchrutschen darf, ergo der Verweis auf das Dokument mit den vorgeschriebenen Abständen für Füße/Fußspitze. Alternativ würde ich in Richtung Absturz argumentieren, dass der Mitarbeiter dort nicht ab- bzw. reinstürzen darf, falls das Gitter betreten werden kann. Da wäre man auch wieder bei den Abständen wie oben.

    Aber ich lass mich da gern belehren, sollte ich nicht ganz richtig liegen.

    vielleicht bringt dir das etwas: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2600

    Stimmt, der Hinweis mit dem Fuß ist gut... Den werde ich mal prüfen...

    Dank euch (Micha K und CaThMa für die Hinweise....

    Ein Mischkessel mit einer Öffnung, in die wird eine Schütte gestellt um Rohstoffe (Sackware) in den Kessel einzutragen. Das Mannloch hat einen Durchmesser, dass ein Mensch durchpassen würde. Darum sind dort Gitter montiert, durch die die Rohstoffe in den Kessel gelangen aber kein Mensch passt. Nun soll dort ein Gitterstab entfernt werden, da wir auch Rohstoffe haben, bei denen es sehr schwierig ist, dies durch das momentan verbaute Gitter zu bekommen. Der Abstand zwischen zwei einzelnen Gitterstäben beträgt dann 20 cm. Ich weiß, dass da keine Mensch durchpasst, trotzdem möchte ich belegen, dass wir immer noch einer Norm unterliegen (welche auch immer). Diese Angaben zu den Abständen der Gitterstäbe suche ich.