Guten Morgen Zusammen, ich habe in meinem Freundeskreis ein unerwartetes Problem mit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutzgesetz. Ein Bäckereibetrieb beschäftigt eine 450 Euro Kraft die ausschließlich Sonntags Kuchen verkauft und jetzt schwanger ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung stießen wir auf die Beschäftigungsverbote, zu dem neben der Nacharbeit und anderen Verboten faktisch auch die Sonntag- Arbeit gehört. Der Arbeitgeber bot ihr somit einen anderen Wochentag an. Ein anderer Wochentag kommt für die Mitarbeiterin aus privaten Gründen aber nicht in Frage. Sie besteht auf die Weiterbeschäftigung am Sonntag, es würde ihr sehr viel Spaß machen. Zudem ist sie sehr ungehalten, dass sie vom Gesetzgeber bevormundet würde. Sie fühle sich super und sie sei schließlich "nur" schwanger und nicht krank. Sie stellte eine Frage, die ich nicht so ohne weiteres beantworten konnte und deshalb will ich das auch hier einmal zur Diskussion stellen. Sie fragt mich, wo denn der Unterschied läge, ob man Sonntags 4 Stunden Kuchen verkaufen würden, oder an jedem anderen Wochentage. Gibt es hier bereits Erfahrungen mit der Umsetzung der GB zum Mutterschutzgesetz? Gibt es Erfahrungen mit Ausnahmen, wenn es die Mutter selbst ausdrücklich wünscht und es sich nicht um "gefährliche" Arbeitsplätze handelt? Wird der Antrag auf Ausnahmen formlos bei der Behörde (StAfA/ Gewerbeaufsichtsamt/ Bezirksregierung?) gestellt?
Gruß Sifuzzi