Hi Zusammen, eine befähigte Person unseres Unternehmens bedient (verwendet) regelmäßig einen elektrischen Aufsitz- Flurförderfahrzeug um auf einem sehr großen Grundstücksareal im Kellergeschoss eines Gebäudes Mülltonnen einzusammeln. Die bringt er zu einem Sammelpunkt, wo sie dann von einem Entsorger angeholt werden. Alles seit Jahren eingespielt. Jetzt ist der Aufzug für außer Betrieb (Reparatur) und der Kollege müsste ausnahmsweise über die Tiefgaragenauffahrt zum Sammelpunkt fahren. Dafür würde er aber ca. 150- 200 m über einen Gehweg (öffentlicher Raum) fahren. Wenn wir das Flurförderfahrzeug provisorisch aus dem Fahrgeschäft mit Außenspiegel und Katzenaugen versehen, wäre eurer Meinung nach dieser temporäre Ersatzverkehr möglich? In mir schlagen da 2 Herzen. Das des gesunden Menschenverstands das denn da sagt, ja, ggf. mit weiteren Aufsichtsperson (zur Sicherung Dritter), auf der anderen Seite sagt das 2. Herz deutlich "nein", da das Arbeitsmittel für den öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen ist. Gefährdungsbeurteilung usw. liegt zwar alles vor, jedoch gilt die nur innerhalb der Arbeitsstätte/ Betriebsstätte. Wie seht ihr das? Wahrscheinlich wird die Reparatur des Aufzugs ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen. 2 x in der Woche würde er die gesammelten Mülltonnen morgen nach oben fahren und mittags wieder abholen.
Gruß Sifuzzi