Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

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  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    eine schwangere Kollegin arbeitet in der Kundenbetreuung eines Geldinstituts,teilweise berät sie auch Kinder.
    Der Arbeitgeber darf Schwangere nicht beschäftigen, wenn sie Biostoffen der Risikogruppen2-4 ausgesetzt sind. So verstehe ich zumindest das Mutterschutzgesetz und dieVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.
    Wie bewerte ich nun das Risiko einer Gefährdung durch Biostoffe? Es kann ja durchaussein, dass das Kind, das beraten wird an z.B. Masern erkrankt ist. Masernvirenfallen in Gruppe 2.
    Ich habe das Thema in der ASA-Sitzung angerissen. Der ASA vertritt zumgroßen Teil die Ansicht, dass es unter den Punkt Lebensrisiko fallen würde. Ichsehe das anders, weil der Kontakt ja durch die Beratung gegeben wird. Natürlichbin ich den Viren beim Einkaufen auch ausgesetzt, dennoch sehe ich denArbeitgeber in der Pflicht, die Mitarbeiterin zumindest auf das Risikohinzuweisen und z.B. durch organisatorische Aspekte sicherzustellen, dass dasAnsteckungsrisiko minimiert wird.
    Wie ist eure Meinung dazu? Mache ich ein zu großes Problem daraus?
    Danke schon mal für Euren Input.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

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  • Da bin ich ganz deiner Meinung.
    Beruflich bedingter Kontakt mit Besuchern fällt nicht unter das Lebensrisiko. Schließlich kann man es nicht vermeiden (was man im Alltag ja könnte, zumindest versuchen).
    Ich weiß zum Beispiel, dass eine Ärztin der Kinderpsychiatrie sofort bei Schwangerschaft freigestellt wurde, da der berufliche Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ein erhöhtes Gefährdungspotential hatte. Hier wurde wahrscheinlich sowohl Virenerkrankungen als auch eventuelles Gewaltpotential betrachtet.
    Bei Gefährdungsbeurteilungen bei Schwangeren bin ich immer sehr rigide und gehe vom worst-case-Szenario aus. Wenn ich dann die verantwortlichen Leiter damit konfrontiere, werden sie immer recht nachdenklich.
    Gruß
    ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Der Betriebsarzt sagte auf meinen Einwand, dann darf ich auch nicht einkaufen gehen.
    Er spielte das Thema schnell herunter

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Der Betriebsarzt sagte auf meinen Einwand, dann darf ich auch nicht einkaufen gehen.

    Dann dokumentiere das der BA bei dieser Tätigkeit keine besondere Belastung für die Mutter und das ungeborene Kind sieht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wie bewerte ich nun das Risiko einer Gefährdung durch Biostoffe?

    So wichtig, wie ist der Übertragungsweg der Biostoffe und wie wahrscheinlich ist es, dass die Schwangere Kontakt zu diesen Biostoffen hat.

    Dann gibt es Biostoffe, gegen welche man durch Impfung Immun ist bzw. sein kann. Solche Dinge muss aber der BA klären nicht die Sifa/FASI.

    Letztendlich gibt es unzählige Biostoffe, an denen ich erkranken kann, ich möchte jetzt nicht alle aufzählen.

    Der Betriebsarzt sagte auf meinen Einwand, dann darf ich auch nicht einkaufen gehen.

    Diesen Einwand vertreten übrigens auch Vertreter der Bezirksregierung. Ein gewisses Gefährdungspotenzial bleibt, da es keine 100% Sicherheit gibt, nicht jeder Erkrankte dies auch weiss und viele eine Erkrankung auch nicht offen bekannt geben.

    sofort bei Schwangerschaft freigestellt wurde

    Bei diesem Vorgehen ist immer die Frage, gibt es keine Alternative? Die Gesetzeslage sieht ja neben dem Schutz der Mutter auch eine weitere Beschäftigung vor z.B. versetzen in einen anderen Bereich, eine andere Tätigkeit etc.

    Bezüglich der Bankmitarbeiterin, dass Problem scheint hier ein "medizinisches" zu sein. Somit liegt die Karte beim BA. Sieht er eine übliche Gefährdung die nicht höher ist, als die der allgemeinen Bevölkerung, ist dies seine Einschätzung. Dann soll er das dokumentieren und fertig ist die Sache. Die Sifa/FASI kann nicht immer jeden "retten" oder jedem "helfen".

    Letztendlich besteht hier eine reine Beratungsfunktion der Sifa/FASI. Wenn Du "Bauchschmerzen" hast, dann schlage doch als Ergebnis Deiner Beurteilung die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz vor. Wo kein Kundenkontakt besteht. Allerdings muss man sich auch im klaren sein, dass auch Kollegen diverse Krankheiten übertragen können.

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (24. Mai 2017 um 10:39)

  • Wie ist eure Meinung dazu? Mache ich ein zu großes Problem daraus?

    Aus der Ferne würde ich sagen, das ist kein relevantes Problem. Im Gegensatz zu Erzieherinnen dürfte sich der Kontakt mit den Kindern in Grenzen halten und Richtung allgemeinem Lebensrisiko tendieren.
    Überprüfung des Immunstatus gegenüber Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten wäre zu empfehlen, ist aber meiner Meinung nach Privatvergnügen der Frau und nicht Sache des Arbeitgebers.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Betriebsarzt sagte auf meinen Einwand, dann darf ich auch nicht einkaufen gehen.

    Beim Einkaufen kann ich diesem Personenkreis aus dem Weg gehen. Bei der Arbeit geht das nicht.

    Schreib doch in die Beurteilung, daß die werdende Mutter keine Jugendliche und Kinder mehr beraten darf.
    Für die Zeit des Mutterschutzes muß ja auch jemand anderes diese Kunden beraten, warum nicht schon jetzt?

    Mfg

  • Eine Idee vielleicht noch zu dem Thema.
    Nehmen wir an die Dame ist in der 12. Woche schwanger.
    Dann bitte sie doch, sie soll arbeitstäglich mal eine Liste führen, wie oft sie mit Kinder Kontakt hat. Dies sollte überschaubar sein.

    Nach sagen wir mal 8 Wochen, prüfst Du Deine Beurteilung, ob noch alles passt und siehst Dir an wie oft die Dame Kontakt hatte.
    Daraus kannst Du Dir dann mit dem BA, oder auch nicht, überlegen wie groß das Risiko ist. Allerdings gibt es aktuell ja auch eine Vielzahl von Masernfällen bei Erwachsenen. Sogar mit Todesfolge.

    :bremse:

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  • Beim Einkaufen kann ich diesem Personenkreis aus dem Weg gehen

    Wie machst Du das? Woher weist Du wer den Einkaufswagen, die Rolltreppe, die Tür zur Toilette und und und in der Hand hatte

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi,

    darf ich mal fragen wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist?
    Die Bezirksregierung Köln hat für die Gefährdungsbeurteilung eine standardisierte Form:

    http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/l…smitteilung.pdf
    (Datei steht öffentlich im Internet)

    Vielleicht könnt Ihr Euch daran entlanghangeln und für Euch die passenden Fragen ableiten.
    Auf Seite 3 ist dann der Punkt "Betriebsarzt eingeschaltet" ankreuzbar. Und der Haken kommt bei uns stets dahin. Und unsere Betriebsärztin besteht regelrecht darauf, den Impfschutz selbst abzuklären.

    Du schreibst zwar von dem lapidaren Spruch der Gefährdung beim Einkauf, diese Ansicht kann man teilen oder auch nicht, das will ich gar nicht bewerten.
    Aber was doch viel wichtiger ist: Wenn Du den BA im Boot hast und der entscheidet das so, dann hängt auch der BA am Fliegenfänger.
    Und auch wenn es schmerzt, Du würdest zwar gerne eine maximale Sicherheit bieten, aber _alleine_ kannst Du die Welt nicht retten...

    Und ich bin da auch bei Axel: Wenn der Impfschutz stimmt, sollte das kein Problem darstellen. Aber die Überprüfung des Impfstatus ist durchaus Sache des AG. Die Bez.reg. Köln sieht das entsprechend.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo @Grisu_1995,

    schau dir den Link von @elschwoabos an. Auf Seite 3 findest du eine Tabelle Relevante Infektionskrankheiten und notwendige Schutzmaßnahmen, hier wird zum Beschäftigungsverbot für Masern folgendes ausgesagt:


    ja, gesamte Schwangerschaft bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 6. Lj. und evtl. bei beruflichem Umgang mit behinderten Kindern

    Ein beruflicher Umgang mit Kindern liegt meiner Meinung nach hier nicht vor. Daher würde auch ich mich der Meinung "Lebens Risiko" anschließen.
    Es ist keine konkrete Gefährdung in meinen Augen vorhanden. Wenn man will kann man es sicherlich organisatorisch so klären, dass eine andere Mitarbeiterin oder Mitarbeiter diese Kinder berät und sie dafür alle Erwachsene Kunden.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Danke für die Unterstützung.
    Weil der BA eingeschaltet wurde, kann ich die Sache relativ entspannt sehen. Ich wollte nur mal ein Stimmungsbild abfragen, ob ich die Situation überbewerte und aus einer Mücke einen Elefanten mache. Aber der Großteil sieht es wie ich, ich muss es bewerten und der BA sollte auch drüber schauen.
    Wir haben in der Sitzung die GB Mutterschutz nur allgemein angesprochen. Es war allen anderen Beteiligten (sogar dem BA) auch neu, dass die Schwangerschaft gemeldet werden muss. Auf die GB der zuständigen Aussichtsbehörde habe ich hingewiesen.
    Alles andere ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Aber die Überprüfung des Impfstatus ist durchaus Sache des AG. Die Bez.reg. Köln sieht das entsprechend.

    Das sehe ich nur bei beruflichem Umgang mit Kindern. Dieser Umgang ist in diesem Fall aber nicht signifikant höher und intensiver, als er eben auch im Alltag vorkommt. Anders wäre es bei der Kinderbetreuung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es war allen anderen Beteiligten (sogar dem BA) auch neu, dass die Schwangerschaft gemeldet werden muss.

    8|

    Ach Du grüne Neune, und da diskutiert Ihr ernsthaft darüber, ob eine temporäre Kinderberatung eine erhöhte Gefährdung gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko darstellt? Für die nächste ASA-Sitzung hätte ich da ein Thema für Euch. ;) Sieht so aus, als müsstest Du den Protagonisten noch ein paar Basics näherbringen. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo zusammen,

    hier noch ein Link zum Thema aus dem Ländle

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtsch…tterschutz.aspx

    auch mit Branchenspezifischen Merkblättern


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • und zu guter letzt gibt es ja noch den behandelnden Gyno der betroffenen Mitarbeiterin. Der redet bestimmt auch noch ein Wörtchen mit. Die werdende Mutter wird sich im Ernstfall immer auf diesen verlassen und nihct auf den "unwissenden" BA.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick