Beiträge von Grisu_1995

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    Danke für die Unterstützung.
    Weil der BA eingeschaltet wurde, kann ich die Sache relativ entspannt sehen. Ich wollte nur mal ein Stimmungsbild abfragen, ob ich die Situation überbewerte und aus einer Mücke einen Elefanten mache. Aber der Großteil sieht es wie ich, ich muss es bewerten und der BA sollte auch drüber schauen.
    Wir haben in der Sitzung die GB Mutterschutz nur allgemein angesprochen. Es war allen anderen Beteiligten (sogar dem BA) auch neu, dass die Schwangerschaft gemeldet werden muss. Auf die GB der zuständigen Aussichtsbehörde habe ich hingewiesen.
    Alles andere ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    eine schwangere Kollegin arbeitet in der Kundenbetreuung eines Geldinstituts,teilweise berät sie auch Kinder.
    Der Arbeitgeber darf Schwangere nicht beschäftigen, wenn sie Biostoffen der Risikogruppen2-4 ausgesetzt sind. So verstehe ich zumindest das Mutterschutzgesetz und dieVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.
    Wie bewerte ich nun das Risiko einer Gefährdung durch Biostoffe? Es kann ja durchaussein, dass das Kind, das beraten wird an z.B. Masern erkrankt ist. Masernvirenfallen in Gruppe 2.
    Ich habe das Thema in der ASA-Sitzung angerissen. Der ASA vertritt zumgroßen Teil die Ansicht, dass es unter den Punkt Lebensrisiko fallen würde. Ichsehe das anders, weil der Kontakt ja durch die Beratung gegeben wird. Natürlichbin ich den Viren beim Einkaufen auch ausgesetzt, dennoch sehe ich denArbeitgeber in der Pflicht, die Mitarbeiterin zumindest auf das Risikohinzuweisen und z.B. durch organisatorische Aspekte sicherzustellen, dass dasAnsteckungsrisiko minimiert wird.
    Wie ist eure Meinung dazu? Mache ich ein zu großes Problem daraus?
    Danke schon mal für Euren Input.

    Hallo Zusammen,
    entschuldigt, dass ich das Thema nach solanger Zeit wieder eröffne.
    Ich bin zurzeit auch auf der Suche nach einem neuen Beleuchtungsmessgerät.
    Bisher nutze ich das BAPPU Classic, das allerdings bei LEDs an seine Grenzen stößt.
    Können die bei Euch / Ihnen eingesetzen Geräte die LED-Beleuchtung mit einer vertretbaren Abweichung messen?
    Vielen Dank schon mal für die Unterstützung.

    Da sich die DGUV Vorschrift 1 an die Unternehmer richtet, müsste nach dem Gesetzestext jedes Unternehmen einen Ersthelfer benennen.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass die BG hier eine Ausnahme zulässt, dass man auf die Ersthelfer anderer Unternhemen zurückgreifen kann. Bei einer Kantine habe ich es schon erlebt, dass auf die Ersthelfer des Betriebes zurückgegriffen werden kann. Man kann es ja mit §8 ArbSchG bzw §6 DGUVV1 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber erklären.

    Bei Diabetikern und Epileptikern sollte vor Arbeitsaufnahme mit dem Betriebsarzt abgeklärt werden, ob eine Alleinarbeit überhaut zulässig ist. Wenn dem Arbeitgeber die Erkrankung bekannt ist, sehe ich es so, dass hier geeignet Maßnahmen ergriffen werden müssen, und man sich nicht auf das Lebensrisiko berufen kann.

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute einen Stapler entdeckt, der "nur" aus Gabel und Fahrerstand mit Sitzmöglichkeit besteht. Dabei stellt sich mir die Frage, ob das so zulässig ist, oder ob eine Nachrüstung eines Überrollbügels o.ä. erforderlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der angebracht Hinweis Helm tragen ausreicht.
    Beim Querlesen der BGI 603 und 545 habe ich dazu keine Informationen gefunden. Deshalb ruht meine Hoffnung auf den Experten hier im Forum.
    Einen schönen Feierabend

    Guten Morgen zusammen
    Ich stehe momentan vor der Entscheidung, ob ich in unserm Gefahrstofflager eine Gaswarneinrichtung oder eine Belüftungsanlage installiere.
    Es werden verschiedene Chemikalien für ein Labor eingelagert. Aus Ex-Schutzgründen kam die Forderung der Gaswarneinrichtung. Diese möchte der Unternehmer nicht einbauen. Nun steht die Möglichkeit einer Lüftungsanlage, mit 10-fachem Luftwechsel im Raum.
    Meine Frage ist nun, wie stark der Raum abkühlt, wenn ich einen 10-fachen Luftwechsel, ohne Erwärmung der realisiere. Ich habe dazu bisher keinen Lösungsansatz gefunden.
    Ich hoffe, dass das geballte Wissen hier im Forum bei mir für mehr Klarheit sorgt. Danke schon mal für Eure Unterstützung.

    Guten Morgen,
    es gibt auch die DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-,
    Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
    Auf der Homepage der IFA unter Praxishilfen Gefahrstoffe sind weitere Informationen zu finden.

    Guten Morgen Zusammen,
    ich handhabe das so, dass die BSO Teil A in den Teeküchen und Besprechungsräumen so wie im Treppenraum auf jeder Etage aufgehängt ist. Zusätzlich ist sie verkleinert auf den F&R-Plänen zu finden.
    Wie bereits mehrfach geschrieben, ist das von der Arbeitsstätte abhängig.
    Einen schönen Tag

    Vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
    Ich gebe Ihnen Recht, dass die "friedliche" Zusammenarbeit gewählt werden sollte und die Gewerbeaufsicht am längeren Hebel sitzt.
    Der Beamte war schon häufiger da und die Chemie zwischen ihm und dem Arbeitgeber passt nicht.
    Hat von Ihnen jemand Erfahrung damit, den Beamten wegen "Befangenheit" abzulehnen?