Frage:
Gibt es Vorschriften über den Einbau von Brandschotts. Speziel Kennzeichnugpflicht der Schotts nach Einbau.
Antwort:
Zitat
ZitatPrüfung und bauaufsichtliche Zulassung durch das deutsche Institut für Bautechnik Berlin, wenn die Abschottung nach DIN 4102-9 von einer anerkannten Prüfstelle geprüft und ein Prüfzeugnis vorgelegt wird.
Jede zugelassene Kabel-Rohrabschottung muss mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet sein, das je nach System z.B neben der Abschottungan der Wand oder auf der Schlussabdichtung befestigt sein und folgende Angaben enthalten muss:
Name des Herstellers der Abschottung, Bezeichnung der Abschottung, Zulassungsnummer sowie Herstellungsjahr.
Der Hersteller ist verpflichtet, der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen eine Kopie oder Abschrift des Zulassungsbescheides als Nachweis für die Brauchbarkeit der Abschottung vorzulegen.
Nach jeder Veränderung der Kabelbelegung muss der bestimmungsgemäße Zustand der Abschottung wieder hergestellt werden.Die Pflicht zur Beschilderung ist in der DIN41209-9:1990-05 und in der Musterbauordnung-MBO-11.2002 geregelt.
Quellennachweis: Ferdinand Tretzel, Handbuch der Feuerbeschau