Beiträge von BSB-Lars

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    Stellen Sie sich doch nur mal vor, Sie würden bei Brandalarm nicht räumen und erstmal nur schauen.

    Was ist wenn es zu einer massiven Rauchausbreitung kommt, und Sie können nicht mehr räumen oder

    nur mit Verletzten? Was glauben Sie, welche Fragen ein Staatsanwalt oder eine Versicherung stellen wird?

    p.s. ich möchte keinem auf die Krawatte treten, wir sitzen alle in einem Boot, mir perönlich wäre das Du lieber. Danke

    Auf diese Antwort hätte ich auch selber kommen können. Man denkt halt manchmal zu sehr um die ecke und verliert dabei den Blick für das Wesentliche.
    Und das Wesentliche ist und bleibt nun mal der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mensch und Tier und dann folgt umwelt und sachwerte.
    Vielen Dank für den Hinweis auch wenn der Wink nicht nur mit dem Zausphahl war sonder schon ein ganzer zaun nötig war.

    Viele Grüsse, DANKE und weiter so

    der Lars

    Hallo,

    alles richtig und auch alles verständlich.
    Das problem an der ganzen Geschichte ist nur das wir versuchen müssen zu vermeiden das bei Fehlauslösung die Feuerwehr anrückt. Daß das über die techn. Schiene also ständige Wartung und Verbesserung der BMA geschehen muss steht ausser Frage. Aber wenn es zum Alarm kommt sollte meiner Meinnung nach schon geprüft werden brennt es oder nicht. Das Anrücken der FW ist nicht kostenfrei und richtig teuer und warum soll mann wenn man es kann dies nicht vermeiden. Auch die Kameraden freuen sich sicher wenn sie mal zu Hause bleiben dürfen.

    Leider konnte ich aus den bisherigen Antworten noch nicht genau herauslesen ob in jedem Fall geräumt werden muss und wo dies zu lesen ist. Der Link von SimonSchmeisser sagt es auch nicht 100%ig. sorry viell. weiss ja wer was genaueres.

    der Lars

    Dann kann man schon mal in den Bereich gehen wo etwas passiert ist => Achtung keine Helden machen! Sollte die Lage kalt sein und der Melder ist z.B. durch Staub (Kehren) ausgelöst worden sein, dann kann die Info an die Mitarbeiter gehn und man warte an den eingängen auf Rückstellen der BMA. Aber Rückstellen der BMA erfolgt durch die Feuerwehr das heißt Hupe bleibt bis FW da ist an.


    Hallo Weinbär,

    danke für deinen Kommentar. ich habe alledings mit oben zitiertem Abschnitt ein kleines problem. Unsere BMA ist nicht direkt mit der Leitstelle FW-Rettungsdienst gekoppelt sonden nur bei einem Wachschutz aufgeschalten. Dieser Ruft z.B. in der normalen geschäftszeit als erstes in der Fa. an und erkundigt sich ob Fehlalarm oder nicht, also muss schon mal einer losgehen um zu schauen was und wie. Ich persönlich vertrete als gut ausgebideter Feuerwehrmann der schon lange nicht mehr selbst löscht, wen du weißt was ich meine, gundsätzlich auch diese Auffassung das erst einmal ALLE raus zu gehen haben. Mein Chef allerdings nicht! X( Ihm gegenüber bin ich jtzt in der bringepflicht zu zeigen wo steht das oder auf welcher Grundlage muss das so sein (Gesetz, BG-Vorschrift oder ähnliches)

    der Lars

    Hallo SiFa-Gemeinde,

    gibt es vorschriften was zu tun ist wenn die Brandmeldeanlage einläuft? ?(
    Habe mal in einer Fa. gearbeitet, in der generel alle bis auf die Brandschutzhelfer sich sofort zum Sammelplatz zu begeben hatten wenn die BMA ausgelöst hat.
    Ich soll jetz als BSB in einer Fa. (Papierverarbeitende Ind.) ein doc. erstellen Verhalten im Brandfall, dazu gehört meiner Meinung nach auch das Verhalten bei einlauf BMA.
    Die frage nun wird in jedem Fall evakuiert oder nur wenn es wirklich brennt (Fehlalarm und damit verbundener Prd.-Ausfall), gibt es da Regelungen oder Vorschriften? oder wird erst dann evakuiert wenn klar ist das es brennt?

    Veilen Dank im Voraus an alle Spezi`s die was zu sagen haben ;)

    der Lars

    Frage:
    Gibt es Vorschriften über den Einbau von Brandschotts. Speziel Kennzeichnugpflicht der Schotts nach Einbau.

    Antwort:

    Zitat


    Zitat

    Prüfung und bauaufsichtliche Zulassung durch das deutsche Institut für Bautechnik Berlin, wenn die Abschottung nach DIN 4102-9 von einer anerkannten Prüfstelle geprüft und ein Prüfzeugnis vorgelegt wird.
    Jede zugelassene Kabel-Rohrabschottung muss mit einem Schild dauerhaft gekennzeichnet sein, das je nach System z.B neben der Abschottungan der Wand oder auf der Schlussabdichtung befestigt sein und folgende Angaben enthalten muss:
    Name des Herstellers der Abschottung, Bezeichnung der Abschottung, Zulassungsnummer sowie Herstellungsjahr.
    Der Hersteller ist verpflichtet, der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen eine Kopie oder Abschrift des Zulassungsbescheides als Nachweis für die Brauchbarkeit der Abschottung vorzulegen.
    Nach jeder Veränderung der Kabelbelegung muss der bestimmungsgemäße Zustand der Abschottung wieder hergestellt werden.

    Die Pflicht zur Beschilderung ist in der DIN41209-9:1990-05 und in der Musterbauordnung-MBO-11.2002 geregelt.

    Quellennachweis: Ferdinand Tretzel, Handbuch der Feuerbeschau