Wie sind Bürogemeinschaften mehrerer Unternehmen zu betrachten?

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  • Viele Gesetze und Regeln beziehen sich auf eine Bezugsgröße. In diesem Fall dreht es sich um die Zahl der Ersthelfer gemäß der Grundsätze der Prävention. Bei 2 bis 20 Mitarbeitern in einem Büro benötigt man einen Ersthelfer. Nur wie viele benötigt man, wenn es sich um eine Bürogemeinschaft von mehreren Unternehmen mit jeweils nur 3 bis 5 Mitarbeitern handelt? Benötigt dann jedes einzelne Unternehmen einen Ersthelfer?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (29. April 2016 um 15:53) aus folgendem Grund: Frage etwas präzisiert.

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  • Da sich die DGUV Vorschrift 1 an die Unternehmer richtet, müsste nach dem Gesetzestext jedes Unternehmen einen Ersthelfer benennen.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass die BG hier eine Ausnahme zulässt, dass man auf die Ersthelfer anderer Unternhemen zurückgreifen kann. Bei einer Kantine habe ich es schon erlebt, dass auf die Ersthelfer des Betriebes zurückgegriffen werden kann. Man kann es ja mit §8 ArbSchG bzw §6 DGUVV1 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber erklären.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Hi Michael,

    ich verstehe es so: Jedes Unternehmen kaspert für sich, nur zufälligerweise sind alle in einem Raum?

    Dann würde ich sagen, obwohl der gefühlte Sinn sicherlich anders ist, jede Firma für sich braucht die entsprechende Anzahl von Helfern. Unternehmerisch sind das ja dann auch 3, 4 oder x Firmen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Es sind Einzelunternehmen, die zu einer Gruppe gehören. Stell Dir vor, es wäre ein Büro mit Audi, Seat und Skoda. Einzelne Unternehmen, aber alle zur VW-Gruppe gehörend. Sie teilen sich die Räumlichkeiten, weil das Kosten spart. Zwei Büros für je vier Leute sind teurer als eines für acht Leute.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Klar,
    vom kaufmännischen macht das Sinn.

    Ich persönlich würde da auch sagen: Schwachsinn. Aber de facto sind es verschiedene Firmen und jede für sich ist da anders aufgestellt.

    Anderer Ansatz:
    Vielleicht zufälligerweise die selbe BG? Büro, vielleicht VBG? Dann sprich doch mit dem zuständigen TAP. Vielleicht sieht der ja irgendwo Licht?

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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