Hallo,
bin absoluter Laie in den hier beschriebenen Themen, also auch keine SiFa oder SiBe und möchte nun aufgrund aktueller Entwicklungen im meiner Firma nachfragen, wie das Ganze vor sich geht.
Folgende Sachlage:
Bei uns werden Gefährdungsbeurteilungen eingeführt und momentan wird das so durchgedrückt, daß ein Mitarbeiter, der einen Arbeitsauftrag bekommt, sich diese defacto selbst erstellen muß.
Wird dann von ihm als Erstelller unterschrieben und je nach "erkannter Gefährdung" auf einer Skala von weiteren Personen ebenfalls.
Ist dies rechtlich so möglich?
Hatte versucht, heute Nacht (hab Schlafstörungen, Schichtarbeiter ) mich in das Thema einzulesen, aber finde das dermaßen ungeregelt und schwammig, daß ich nach 4 Stunden Recherche immer noch nicht wirklich im Bilde bin.
Diese bei uns angewandte Praxis führt zumindest meiner Meinung nach ins Absurde, vom Interessenskonflikt des Mitarbeiters mal ganz abgesehn.
Eine von mir selbst erstellte Gefährdungsbeurteilung (60% Gefährdung auf obiger Skala) wurde im Übrigen abgelehnt, da ich "höhere" Unterschriften benötigt hätte (die des techn. Geschäftsführers) und das Ganze einem Mitarbeiter übergeben, der das etwas "lockerer" sieht (30%) ...
Dazu muß ich auch noch sagen, daß wir vor einiger Zeit alle Zettel mit der Übertragung von Unternehmerpflichten zu unterschreiben hatten.
Sind wir, also sozusagen alle inklusive Hausmeister, Lehrling und Hofkatze, nun dazu verdonnert, unsere eigenen GBU zu schreiben?
Müssen wir uns dann eig. auch selbst unterweisen?
Und kommt euch das auch absolut paradox vor?
Gruß
Hans