Beiträge von Eisle

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    @Eisle Zu dem Punkt: "Grundsätzlich ganz runter in der Pyramide geht es nicht." ist der nach meinem Empfinden richtige Argumentationsansatz in den Zeilen von @AxelS enthalten:

    Wenn ein Mitarbeiter ganz unten in der Pyramide steht, hat er keine Weisungsbefugnis, um als notwendig erkannte Maßnahmen anzuweisen. Und er kann/darf sicherlich auch nicht über entsprechende finanziellen Mittel verfügen.
    Ich vermute, Du suchst eine Quelle, wo das schwarz auf weiß zu lesen ist? Ist mir jetzt nichts geläufig, wo das so explizit ausformuliert wäre.

    Ja, eine Quelle wäre natürlich das Optimum, aber nach der langen Suche bin ich überzeugt, daß sowas nicht existiert.

    Und was die Weisungsbefugnis angeht:
    Natürlich wurde mit der "Übertragung von Unternehmerpflichten" dies so auch nicht ausgewiesen, aber wie kann das verhindern, daß letztenendes doch jeder seine eigene GBU schreibt?
    Denn nach oben "hinweisen" darf/muß er ja eh, das "Anweisen" wird dann eben wieder von oben gemacht.

    Ich sehe hier aber nach wie vor auch die Gefahr, daß Mitarbeiter X seine GBU evtl. ordentlich macht und das, was drin steht, auch beherzigt.
    Aber was ist mit Mitarbeiter Y, der sich, um Zeit oder Arbeit zu sparen, seine GBU einfach mal ordentlich "verkürzt"?
    Oder Mitarbeiter Z, der das Ganze vllt. einfach gar nicht versteht?

    Finde das bei uns n ganz dummes Prinzip ...
    Hebelt den ganzen Sinn aus.

    Moin,

    da stellt sich zunächst die Frage nach der Betriebsgröße, respektive der Zahl der Beschäftigten.

    Hardy

    30 Mitarbeiter.


    §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist meiner Meinung nach eindeutig. Das ist primär Aufgabe des Arbeitgebers.
    Allerdings kann man solche Aufgaben auch delegieren. Meiner Meinung nach jedoch nicht an den in der Hierarchie am weitesten unten stehenden Mitarbeiter, sondern mindestens eine Ebene höher.
    Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich ja möglicherweise direkt umzusetzende Maßnahmen ohne die die Arbeit nicht gefahrlos durchgeführt werden kann. Ich glaube nicht, dass der einfache Mitarbeiter berechtigt ist solche Maßnahmen anzuweisen. Spätestens, wenn man Geld in die Hand nehmen muss und der Mitarbeiter hierfür nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung bekommt ist das Ende erreicht.
    In §13 ArbSchG ist ja eine Öffnungsklausel, die darlegt an wen Dinge übertragen werden können. Den Mitarbeiter finde ich da nicht und die notwendige Fachkunde dürfte ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Sachen Gefährdungsbeurteilung auch nicht besitzen.

    Nach Paragraph 13 wurde uns aber auch erklärt, kann der AG dies eben doch delegieren, denn der letzte Satz dort wird so ausgelegt, daß der (Beispiel) Schlosser eben die Sachkunde für die "Schlosserei" besitzt und dies kann man nicht mal abstreiten.
    --> ("§13 (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.")

    Gibt es für die nötige Kenntnis, was die GBU angeht, überhaupt Voraussetzungen in schriftlicher Form?

    Ansonsten stimme ich natürlich vollkommen mit deiner Sicht überein.


    Danke für die Links.

    Ansonsten siehe Unterstrichenes: Gibt es da was "Handfestes", was die GBU angeht? Beim Unterweisen ists schon klar, war in der Hinsicht etwas unpassend als Beispiel.


    Eisle,

    grundsätzlich besteht die einfachste Form der Gefährdungsbeurteilung (GB) darin, mal 2 Schritte zurück zu machen und 2 Sekunden nachzudenken, bevor ich eine Tätigkeit ausführe. Diese Form steht jedem zu, ist jedermanns Verpflichtung und dafür hat auch, im Gegensatz zu AxelS Aussage, jedermann die notwendige Kompetenz.

    Auf der anderen Seite stehen die in unterschiedlichen Quellen genannten GB, an die auch gewisse formale Anforderungen gestellt werden (ja, auch wenn dies nirgendwo explizit gefordert wird). Hier ist der AG tatsächlich in der Pflicht. Bei der Erstellung ist er gut beraten, dier vor Ort beschäftigten MA mit einzubeziehen; er kann jedoch nicht so einfach diese Aufgabe an jeden "übertragen" und sich dann zurücklehnen. (Die von Dir erwähnte Pflichtenübertragung ist, wahrscheinlich (!), das papier nicht wert, auf das sie geschrieben ist. Aber das ist eine andere Geschichte.)

    Also: Der AG sollte im Rahmen seiner Organisation für die Erstellung grundlegender, tätigkeitsbeogener GB's sorgen. Hierzu hat er die Linie entsprechend zu beauftragen und einzubinden. Die beschäftigten sollten allerdings auch durch Aufklärung und Training in die Lage versetzt werden, selbstständig Gefährdungen erkennen und beurteilen zu können. Denn an der Tatsache, dass jeder Ausführende für seine Tätigkeiten letztendlich auch verantwortlich ist, ändert auch eine GB nichts.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Deinen ersten Absatz sehe ich natürlich genauso, sollte so sein, auch wenns leider nicht immer so ist.

    Was die Pflichtenübertragung angeht, denke ich auch, daß diese obsolet ist, will aber nun auch nicht gleich direkt mit nem Anwalt drohen, weil ansonsten ein recht gutes Klima bei uns herrscht.

    Nur beim Thema delegieren wird leider maßlos übertrieben, besonders wenn's um "Verantwortung" geht ...

    Aber letztenendes komme ich wohl nicht drum rum, meine eigenen GBU zu schreiben, solange die Gesetzestexte dies nicht eindeutig blockieren.

    Hallo,

    bin absoluter Laie in den hier beschriebenen Themen, also auch keine SiFa oder SiBe und möchte nun aufgrund aktueller Entwicklungen im meiner Firma nachfragen, wie das Ganze vor sich geht.

    Folgende Sachlage:
    Bei uns werden Gefährdungsbeurteilungen eingeführt und momentan wird das so durchgedrückt, daß ein Mitarbeiter, der einen Arbeitsauftrag bekommt, sich diese defacto selbst erstellen muß.
    Wird dann von ihm als Erstelller unterschrieben und je nach "erkannter Gefährdung" auf einer Skala von weiteren Personen ebenfalls.
    Ist dies rechtlich so möglich?

    Hatte versucht, heute Nacht (hab Schlafstörungen, Schichtarbeiter ;) ) mich in das Thema einzulesen, aber finde das dermaßen ungeregelt und schwammig, daß ich nach 4 Stunden Recherche immer noch nicht wirklich im Bilde bin.

    Diese bei uns angewandte Praxis führt zumindest meiner Meinung nach ins Absurde, vom Interessenskonflikt des Mitarbeiters mal ganz abgesehn.

    Eine von mir selbst erstellte Gefährdungsbeurteilung (60% Gefährdung auf obiger Skala) wurde im Übrigen abgelehnt, da ich "höhere" Unterschriften benötigt hätte (die des techn. Geschäftsführers) und das Ganze einem Mitarbeiter übergeben, der das etwas "lockerer" sieht (30%) ...

    Dazu muß ich auch noch sagen, daß wir vor einiger Zeit alle Zettel mit der Übertragung von Unternehmerpflichten zu unterschreiben hatten.
    Sind wir, also sozusagen alle inklusive Hausmeister, Lehrling und Hofkatze, nun dazu verdonnert, unsere eigenen GBU zu schreiben?
    Müssen wir uns dann eig. auch selbst unterweisen?

    Und kommt euch das auch absolut paradox vor? 8|

    Gruß
    Hans