Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid?

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  • Hallo Reinhard,

    hier mal ein Bericht des RKI zu diesem Thema klick mich.

    Raumdesinfektionen sind immer ein Frage der Örtlichkeit und schwer Pauschal zu beantworten.

    Gibt viele Dinge zu beachten, bei Wasserstoffperoxyd muss nach meinem Wissen die Wirksamkeit sehr häufig überprüft werden. Nicht überall gibt es Musterlösungen.

    Unser Desinfektor wollte es für die Einsatzfahrzeuge haben, nach Rücksprache mit den Herstellern der Fahrzeuge und den möglichen Lieferanten ( seinerzeit waren es nur 2) hat er sehr schnell Abstand genommen. Der Aufwand in Vorwege und die wiederkehrende Überprüfung und Justierung der Systeme war ihm zu Aufwendig.

    Weiterhin sollte geprüft werden, ob die angebotenen Mittel in der RKI oder VAH Liste auftauchen, dieses war bei uns damals nicht der Fall.

    Wenn du einen Handelsnamen hast, könnte ich für dich einmal nachschauen.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hier ein Suchergebnis

    Oh, Seite mit esoterischem Touch. Viel Hokuspokus um wenig Inhalt.

    Ich bin am überlegen ob es in unseren Einrichtungen gefahrlos angewendet werden kann und welche "Fallstricke" existieren.

    Gefahrlos und größere Mengen Wasserstoffperoxid ist ein Widerspruch.
    Man kann so etwas umsetzen in geschlossenen Räumen, die anschließend gut gelüftet werden können. Ansonsten sehe ich eher Probleme.
    Augen- und Atemwegsreizungen als körperliche Probleme. Möglicherweise Schädigung von Einrichtungsgegenständen wie z.B. Versprödung von Kunststoffen. Im Extremfall erhöhte Brand- und Explosionsgefahr.
    Wobei es natürlich auch Vorteile hat, denn es bleiben in der Regel keine Desinfektionsstoffe zurück. Diese reagieren ab oder werden durch die anschließende Lüftung beseitigt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hey,

    kann Axel bei den Problemen nur zustimmen.

    Weiterhin ist das Produkt nicht VAH gelistet und die Firma beruft sich auf irgendwelche Labore in Deutschland. Naja ich weiss nicht so recht, bei uns geht ohne Listung bei VAH oder RKI rein gar nichts.

    Wasserstoffperoxid ist bei der VAH gar nicht gelistet.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Gefahrlos und größere Mengen Wasserstoffperoxid ist ein Widerspruch.
    Man kann so etwas umsetzen in geschlossenen Räumen, die anschließend gut gelüftet werden können. Ansonsten sehe ich eher Probleme.

    Dem ist meiner Ansicht nach nichts hinzu zu fügen. Und ich hätte wie @AxelS auch Bedenken, dass das ein oder andere an Inventar dadurch ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wird.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • bei uns geht ohne Listung bei VAH oder RKI rein gar nichts.

    Bei uns auch nicht, ohne Listung kein Einsatz. Wobei man natürlich auch auf eine Listung verzichten kann, dann aber im Zweifelsfall in der Nachweispflicht ist. Welcher Hygieneverantwortliche lässt sich dazu herab, wenn es doch einige gelistete Produkte gibt.

    wenn das so gefährlich ist, warum ist das dann zugelassen in der Kosmetik?

    Es kommt sowohl auf die Konzentration, als auch auf den Aggregatzustand an. Als Bleichmittel in der Kosmetik wird es flüssig bzw. als Schaum/Paste eingesetzt. Dies ist weniger kritisch, als irgendwie verdampft bzw. als Aerosol.

    Die höheren Konzentrationen des Diosol (alles über 12% Wasserstoffperoxidanteil) unterliegen dem Grundstoffüberwachungsgesetz bzw. der Chemikalien Verbots Verordnung. => Abgabe nur an gewerbliche Nutzer, mit Identitätsfeststellung und Nachweis der zugelassenen Verwendung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Zusammen,

    eine Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid ist eine tolle Geschichte wenn die Voraussetzungen passen:

    Vorteile:
    – Breites Wirkspektrum bei Raumtemperatur realisierbar.
    – Rückstandsfreies Verfahren

    Nachteile:
    – Gesundheitsschädliches bzw. reizendes Potential (empfohlener MAK-Wert 0,5 ppm),
    – hoher Validierungsaufwand
    - für stark poröse Oberflächen und katalytischwirkende und adsorbierende Materialien ungeeignet,
    – Höhere Kosten.
    - Nachreinigung (bei ausreichender Belüftungsphase)
    - Genehmigungspflichtig
    - Hoher Zeitlicher Aufwand

    Und eine Wischdesinfektionen ist trozdem immer notwendig.


    Anforderungen an die sachgerechte Anwendung:
    Bei der praktischen Anwendung und der spezifischen Validierung der Raum- und Abluftanlagenbegasung mit H2O2 sind verschiedene
    Parameter zu berücksichtigen und folgende Untersuchungen erforderlich:
    – Der Validierung muss eine Gefährdungsanalyse in Bezug auf Personenschutz, technischen Sicherheitsvorschriften,
    Dichtheitsprüfung und Fluchtwegsituation vorausgehen.
    Die Vorgehensweise ist auch mit den lokalen Genehmigungsbehörden abzustimmen.
    – Es müssen im Vorfeld der Begasung eventuelle Unverträglichkeiten des H2O2 im Raum vorhandenen Materialien ermittelt oder ggf. abgeschätzt werden. Eine mögliche Ab- bzw. Adsorption oder Katalyse an Objekten oder Materialien, die den Desinfektionserfolg negativ beeinflussen können, muss ausgeschlossen sein. So können bestimmte Metalle in ihrer Zusammensetzung und Oberflächenbehandlung (z. B. Kupfer und Kupferlegierungen wie Messing) eine katalytische Zersetzung des Peroxids bewirken. Auch Textilien oder Teppichbeläge sind für eine Dekontamination mittels H2O2-Begasung nicht gut geeignet Unger et al.bieten eine umfassende Übersicht zu Baustoffen, die für mit H2O2 zu desinfizierende Bereiche geeignet oder nicht empfehlenswert sind.

    – Die physikalischen Parameter (°C, % rel. Feuchte, Gaskonzentration) im Raum und die Betriebsdaten des Generators für Konditionierung (ggf. Entfeuchtung), Desinfektion und Belüftung für einen kompletten Begasungszyklus müssen ermittelt und dokumentiert werden.

    Dazu sind die im Raum vom verdampften H2O2 am schwierigsten zu erreichenden Stellen mit geeigneten Indikatoren zu ermitteln und eine gleichmäßige Gasverteilung ist anzustreben.

    – Der Aufstellort des Generators und eventuelle Hilfsmittel zur besseren Verteilung des H2O2 (Ventilatoren) muss dokumentiert werden.

    – Die Inaktivierung von Sporen des Bioindikators Geobacillus stearothermophilus (Internationaler Standard) auf schwierigen und relevanten Trägermaterialien (Metall, Papier, Filtermaterial), auch in Schutzkolloiden (z. B. Blut) und an den vom Gas am schwierigsten zu erreichenden Stellen muss nachgewiesen werden.

    – Die Reproduzierbarkeit des Verfahrens muss, z. B. durch Standardisierung und fortlaufende Kontrolle prozessrelevanter Parameter, nachgewiesen werden. – Der Nachweis muss erbracht werden, dass die Restgaskonzentration nach Belüftung unter 0,5 ppm liegt. Im Jahre 2009 konnte im Nachtrag zur 15. Desinfektionsmitteliste des Robert Koch-Instituts für die Desinfektion von sogenannten High Efficiency Particulate Air (HEPA) Filtern in einer biologischen Sicherheitswerkbank ein Verfahren unter Verwendung von gasförmigem H2O2 für den Wirkungsbereich ABCD aufgenommen werden. Aus dieser Prüfung und Anerkennung geht die grundsätzliche Eignung des Verfahrens für die Desinfektion komplexer Oberflächen hervor. Die Leistung im Rahmen spezifischer Anwendungen außerhalb des genannten Einsatzes zur Desinfektion von HEPA-Filtern in Sicherheitswerkbänken ist allerdings immer durch eine Validierung vor Ort für die entsprechende Anlage bzw. den Raum zu belegen.

    Noch Fragen ?

    MFG
    Schorsch

    [*]

  • Moin,

    also wenn ich das da oben so lese....danke Schorsch.

    Ich empfehle meinen Leitungen lieber weiterhin bei der Scheuer-Wisch-Desinfektion zu bleiben. Auch wenn die Jungs und Mädels auf den Wachen lieber sitzen als wischen...

    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Schorsch,
    ich kann deinen Beitrag nur unterstützen.
    Wasserstoffperoxid mit Silberionen zur Stabilisierung bzw. zur Wirkunterstützung sind ein oft verwendetes Desinfektinsmittel, z. B. auch bei Trinkwasserbehälterreinigung/ -desinfektion oder für die Desinfektion von Brunnen.
    Je nach Anwendungsfall (in Stoffen eingebracht oder als Aerosol) sind natürlich die "Nebenwirkungen" unterschiedlich und das muss vorher beachtet werden.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Schorsch hat das perfekt zusammengefaßt.


    Für die Raumbegasung unserer Labore der Sicherheitsstufe 3/3** haben wir validierte Verfahen entwickelt und seit mehreren Jahren in der Anwendung. S2 Labore haben wir fallweise auch schon begast, z.B. vor einer Herabstufung auf S1. Dann reicht unserer Behörde der Nachweis der Wirksamkeit über chemische und biologische Indikatoren, ohne Validierung.

    Scheuer/Wisch ist Tagesroutine. Begast wird vor der Jährlichen Wartungsperiode, damit die zahlreichen Techniker ohne PSA, Impfangebot und mehrtägiges Training in die Anlage können. Und natürlich wenn mal was danebengeht.

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  • wendet jemand Wasserstoffverneblung im Krankenhaus an

    Wenn Du das machst, musst Du wahrscheinlich nichts mehr frei messen, sondern hast eine schöne Baugrube. ;)

    Wir vernebeln kein Wasserstoffperoxid, zumindest ist mir nichts davon bekannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn Du das machst, musst Du wahrscheinlich nichts mehr frei messen, sondern hast eine schöne Baugrube. ;)

    Wir vernebeln kein Wasserstoffperoxid, zumindest ist mir nichts davon bekannt.

    Hmmm Vielleicht wäre es gar keine so schlechte Idee. Aber Du hast es richtig erkannt. Wasserstoffperoxid

  • Wenn Du das machst, musst Du wahrscheinlich nichts mehr frei messen, sondern hast eine schöne Baugrube. ;)

    Wir vernebeln kein Wasserstoffperoxid, zumindest ist mir nichts davon bekannt.

    Doch!:P, Gab es schon mindst. 2 mal.(wurde aber von externer Firma durchgeführt),

    Der zu desinfizierenden Breich muss halt auch komplett abgesperrt bzw abgeklebt werden, Lüftung aus, ggf Lüftungsöffnungen zu.

    Dann gibt es eine Vetdampfungsphase und eine "Abklingzeit".

    Die verwendete Substanz ist dannach vollständig abgebaut. ( mir wurde berichtet, dass der MA sogar früher in den Bereich rein ist .. scheibar ohne Schaden.)

    Ergo kein freimessen

    Aber alles nicht mehr meine Baustelle, frag den Herren aus er Anstalt!

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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