Guten Tag allerseits, ich habe im Moment einen Disput mit einer eigentlich renommierten Prüfgesellschaft dessen Name ich jetzt hier mal vorsorglich nicht nenne. Ich habe deren unseriöse Praktiken durchschaut und mich mit denen auseinander gesetzt. Die gehen mit Flyer an den Markt und behaupten die DGUV 3 Prüfung sei nicht mehr zielführend und rechtssicher, man möge anstelle der DGUV 3 Prüfung nur noch nach BetrSichV prüfen. Dabei beruft man sich auf den 2010 zurückgezogenen Teil 3 der TRBS 1203. Viel Schlimmer aber noch. Jetzt sagen die an einer anderen Stelle, das man in Analogie zu ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln (NSHV, Steckdosenstromkreise usw.) auch bei den ortsveränderlichen Geräten nicht mehr alle Geräte Prüfen muss (zur Quotenermittlung), sondern auch nur noch einen gewissen Teil. Ich kann das nicht glauben und richte meine Frage an die Elektrofachkräfte hier im Portal. Ist das wirklich so? Bei den ortsfesten Anlagen habe ich durchaus "statistisches" Verständnis, denn die Anlagen sind "unbeweglich". Was soll da passieren. Aber bei den "ortsveränderlichen" ..... ich tu mich da schwer.
VG
Uwe Dünkel