Hallo Mike,
genau genommen bin ich aus Sulz .
Viele Grüße,
Olli
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Mike,
genau genommen bin ich aus Sulz .
Viele Grüße,
Olli
Hallo Hardy,
gar nichts machen ist natürlich ganz verkehrt. Aber ich befürchte halt, dass die erhoffte Rechtskonformität (und ich unterstelle jetzt einfach mal, dass es dem Unternehmer überwiegend darauf ankommt) so nicht wirklich erreicht wird. Aber das ist auch nur meine Einschätzung. Kann ja auch sein, dass das den interessierten Parteien (Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften) genügt.
Ich als Sifa würde es mir aber nicht zutrauen, eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsbereich zu erstellen, den ich nicht gesehen habe.
Viele Grüße,
Olli
Hallo elschwoabos,
die Gesetze sind halt so. Wie sie dann umgesetzt werden, ist Risiko des Unternehmers. Ich sage nur, dass die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht Aufgabe des Angestellten ist. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, die Angestellten vor Risiken zu schützen. Wenn jetzt der Angestellte ein Potential entdeckt, hat er ein Budget, Weisungsbefugnis, etc. um diese Gefährdungsfaktoren zu beseitigen? In der Regel wohl eher nicht. Hinzu kommt die fehlende Fachkompetenz!
Erleichternd ist zu sagen, dass bei ähnlichen Tätigkeiten diese in einer GB zusammengefasst werden dürfen.
Vielleicht minimiert das den Aufwand für den Chef. Ausserdem gebe ich hier nur wieder, was der Gesetzgeber fordert. Die Praxis sieht natürlich oft anders aus.
Viele Grüße,
Olli
Hallo helly,
die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber zu erstellen und er darf und sollte sich von einer Sifa beraten lassen. Diese Aufgabe jetzt durch eine Checkliste in die Hände und den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter zu geben, halte ich für eine fragliche Praxis. Können die aufgrund ihrer Fach- und Sachkenntnisse diese Gefährdungsfaktoren beurteilen?
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
mir ist es im Zweifelsfall lieber, die Büroangestellte löscht ihren Laserdrucker mit einer Feuerlöschdose, als mit einem 12kg A, AB oder ABC-Löscher.
Diese müssen natürlich zusätzlich bereitgehalten werden, keine Frage. Aber die Hemmschwelle beim Einsatz einer Feuerlöschdose dürfte deutlich geringer sein und die Verletzungsgefahr für die Angestellten auch (schwere Feuerlöscher können aus der Hand rutschen, auf den Fuß fallen, etc.).
Viele Grüße,
Olli
Hallo Herr Schmeisser,
vielen Dank für den Bericht. Ich finde die Feuerlöschdosen im Verwaltungsbereich sehr praktikabel.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Lenny,
im schlimmsten Fall brauchst Du den branchenspezifischen Teil von jeder BG, bei der Deine Klienten Mitglied sind. Kommt aber auf die BG an. Teilweise erkennen sie die branchenspezifischen Kenntnisse anderer BG'n an.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Lenny,
ich benutze ganz gerne GefDok Light. Ist von der BG RCI
http://downloadcenter.bgrci.de/shop/?query=Ge…field=stichwort
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
wenn die zu zweit arbeiten, stellt sich für mich die Frage nicht mehr.
Siehe DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
§26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
persönlich habe ich gute Erfahrungen mit diesem Video gemacht.
https://www.youtube.com/watch?v=v6iTSAwGo1Y
Es zeigt sehr gut, wie schnell sich Feuer ausbreiten kann, wie panische Menschen reagieren, wie sich fehlende Brandschutzorganisation (Evakuierungshelfer, fehlende Fluchtwege) auswirken kann, und vieles mehr.
Dieses Video zeige ich immer am Anfang einer Brandschutzunterweisung und danach gehört die Aufmerksamkeit voll und ganz mir.
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
wie schon gesagt, stellt sich die Frage, ob ihr schon ein Managementsystem habt. Die Integration in ein Managementsystem nach 9001 ist nicht so wirklich aufwendig. Wenn ihr aber noch gar nichts habt, schätze ich 6-9 Monate. Kommt aber auch darauf an, wie viele Helfer Du hast, wie die Schulungen bisher geregelt wurden, etc.
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
auch die ASR A2.2 verlangt aktuell noch die Prüfung von Feuerlöschern mindestens alle zwei Jahre. Und nach derzeitigem Stand kann der Hersteller den Verbraucher von dieser Pflicht meiner Meinung nach nicht entbinden.
Viele Grüße,
Olli
Guten Morgen zusammen,
in einem Restaurant in Aachen wurde Reinigungsmittel in eine Mineralwasserflasche gefüllt. Zwei Menschen kamem zu Schaden. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung. Quelle: Lahrer Zeitung vom 11.06.2016
Aber ob die Mitarbeiter nach §14 Gefahrstoffverordnung unterwiesen wurden, sollte sicher auch hinterfragt werden. Wird meiner Erfahrung nach gerade in kleinen Betrieben sehr stiefmütterlich behandelt.
Viele Grüße,
Olli
Hi,
wenn das Faltblatt auf stärkerem Papier gedruckt wird, kann man sich damit auch Wind zufächern.
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
ich würde behaupten, dass das über die Berufsgenossenschaft abgesichert sein sollte. Ist ja schließlich auch von denen gefordert, dass die Mitarbeiter eine praktische Übung durchführen. Aber 100%ig kann ich das leider auch nicht sagen. Bisher haben es alle gut überstanden.
Viele Grüße,
Olli
Hallo,
bei großer Brandlast würde ich auch zu abschliessbaren Müllbehältern raten. Kann ja auch für Sabotage genutzt werden (entlassener Mitarbeiter, etc.). Spezielle Löschmittel halte ich für unbedingt notwendig. Aber auch die Mitarbeiter müssen wissen, was sie bei einem Brand erwartet. 5m erscheinen mit auch als ausreichend. Aber ich würde auch die Meinung der Feuerwehr und evtl. dem VDS einholen.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Lenny,
die Fertigungslinie würde ich nach Möglichkeit in einzelne Abschnitte gliedern, diese dann bewerten und anschließend eine arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung erstellen, um Nahtstellenproblematiken aufzudecken. Diese kann dann vermutlich schon schlanker ausfallen.
Viele Grüße,
Olli
Hallo azrazr,
Du hast ne PN.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Leschuh,
beim TÜV Süd ist es in etwa so, dass Du natürlich die Lehrgänge bis zum ASM-Auditor durchlaufen haben solltest / musst. Dann musst Du als Co-Auditor einige Audits begleiten. Frag mich bitte nicht, wie viele genau. Und dann wirst Du auf die Unternehmen losgelassen.
Der interne Auditor hat es da wesentlich leichter.
Viele Grüße,
Olli