Prüfen von Arbeitsmitteln

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  • Hallo zusammen,

    ich wollte mal hören, wie Ihr mit dem Thema „Prüfen von Arbeitsmitteln“ umgeht.

    Bei uns im Hause ist das Thema immer vernachlässigt worden. Ich habe mir die BetrSichV, TRBS 1201 und TRBS 1203 angesehen. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss jedes Arbeitsmittel geprüft werden.


    Ordnungsprüfung:

    • Unterlagen
    • Prüfumfang, Prüffristen
    • Änderungen zur letzten Prüfung
    • Auflagen,…

    Technische Prüfung

    • Sicherheitstechnischer Zustand
    • elektrisch (äußere & innere Sichtprüfung, Funktion & Wirksamkeit)
    • mechanisch (äußere & innere Sichtprüfung, Funktion & Wirksamkeit)

    Gibt es irgendwelche Checklisten, wie aus der alten BetrSichV Anhang 1?

    Ich trete gerade ziemlich auf der Stelle, und weiß nicht wo ich anfangen soll.

    Ich habe noch gefühlte 100 Fragen zu dem Thema…


    Habt Ihr evtl. eine Art Leitfaden, wie man an dieses Thema rangehen sollte?


    Mfg Lenny

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  • Kennst Du das Programm

    GefBeurt_V2_06.xlsm

    Hier gibt es auch eine Liste mit "Prüfen von Arbeitsmitteln, Prüfen von Überwachungsbedürftigen Anlagen.

    Falls Du Fragen oder Verbesserungsvorschläge zu dem Programm hast, werden diese von verschiedenen Forenmitgliedern benatwortet bzw. umgesetzt.

    Mfg

    FS

  • Das sieht besser aus :) Danke. Ich schau da mal rein.

    Mal eine generelle Frage. Prüft überhaupt wer nach Betriebssicherheitsverordnung § 14?

    In Bad Münstereifel war das nie ein Thema der BG. Da ist sowieso wenig über die BetrSichV gesprochen worden.

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  • Ich habe mir das tool mal angesehen. Nicht schlecht!

    Ich kann hier im Forum nichts zu dem Tool finden, daher frage ich hier weiter.
    Die Liste der "Prüfen von Arbeitsmitteln, Prüfen von Überwachungsbedürftigen Anlagen" ist ja schon gut, aber was mache ich mit einer Fertigungsanlage die z.B. ein Kabel herstellt, oder einer Fertigungslinie die Teil XY herstellt?

  • Hallo zusammen,

    bin auch der selben Meinung wie Lenny .... Nicht schlecht!

    Gibt's dazu eine Art Bedienungsanleitung zu diesem Tool?!?!?
    (_)?

    Mfg

  • Das Tool ist ja eigendlich selbsterklärend.Finde ich zumindest. Jedoch wie gesagt würde mich mal interessieren wie Ihr das mit Fertigungslinien / Fertigungsanlagen macht.

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  • Hallo Lenny,

    die Fertigungslinie würde ich nach Möglichkeit in einzelne Abschnitte gliedern, diese dann bewerten und anschließend eine arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung erstellen, um Nahtstellenproblematiken aufzudecken. Diese kann dann vermutlich schon schlanker ausfallen.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Hallo Lenny, schau mal hier:


    Ich kann hier im Forum nichts zu dem Tool finden,

    Das Tool ist eine Arbeitshilfe, die von Schnecke004 Entwickelt und bereitgestellt wurden. Es ist nun von einigen Usern hier im Forum gemeinsam weiter entwickelt worden.
    Dies ist ein laufender Vorgang.

    Programm zur Gefährdungsbeurteilung (Excel)

    Dort kannst du dich auch für das Tool bedanken.

    Mfg

    FS

  • Hallo zusammen,
    noch einmal die Frage: Wie macht ihr das?

    Wenn ich eine Fertigung für ein Kabel habe mit folgenden Maschinenteilen wie z.B.: Abrollböcke Rohmaterial, Litzenseilmaschine, Bandumwicklung, Aufrollbock,...
    Was und wie würdet Ihr an so einer Anlage Prüfen?

    nur nach BGV A3?

    Mfg Lenny

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  • Was und wie würdet Ihr an so einer Anlage Prüfen?

    nur nach BGV A3?

    Eine Prüfung nur nach DGUV Vorschrift 3 dürfte nicht ausreichend sein. Ich würde einmal einen Blick in die Bedienungsanleitung der Anlage werfen, da dürfte man einiges finden. Ich selbst kenne keine solche Anlage, vermute aber, dass es da ein paar mechanisch bewegte Teile gibt, die evt. mit Schutzvorrichtungen versehen sind. Dann wäre zumindest die Prüfung ob diese Schutzvorrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind einer der Prüfpunkte.
    Es ist nicht verboten, bewährte Checklisten, die dem alten Anhang 1 entsprachen weiter zu verwenden, sofern sie nicht gegen neue Regelungen verstoßen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.