Schutzbrillen - allg. Gefährdungsbeurteilung

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  • Werte Kolleginnen, werte Kollegen,

    es plagt mich mal wieder eine Frage, welche ich gerne hier im Forum anbringen möchte.

    Wir sind schon leit langer zeit für ein großes Chemieunternehmen als Kontraktor beschäftigt. Das Tragen von Sicherheitsbrillen ist dort Pflicht! Wir haben natürlich auch im Unternehmen Brillenträger, welche einen Schutzhelm mit integrierten Visier tragen, welches dann immer heruntergezogen wird beim Arbeiten. Dieses ist nun mittlerweile nicht mehr erlaubt. Für mich leider unverständich, da die Gefährdung, dass etwas ins Auge gelangen kann noch geringer ist.

    Ein Mitarbeiter hatte mich nun aufgefordert eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Hat jemand von euch einen Vordruck einer Gefährdungsbeurteilung für das Tragen von Schutzbrillen? Mir fehlt dazu ein wenig die Denke und brauche eine Gedankenstütze.

    Vielen Dank im Voraus

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  • Marcel,

    eine allgemeine GB hierfür kann ich dir leider auch nicht geben. Bei uns hat sich die Entscheidung zur allgemeinen Tragepflicht ganz einfach aus der Auswertung von Ereignissanalysen ergeben. Für das Tragen von Schutzbrillen benötigst du auch keine GB sondern eher eine Arbeitsanweisung...aber wahrscheinlich verstehe ich das grundsätzliche Problem deiner Fragestellung noch nicht ganz.

    Das spielt aber auch keine große Rolle wenn eine allgemeine Schutzbrillenpflicht seitens des Auftraggebers besteht, oder?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wir haben natürlich auch im Unternehmen Brillenträger, welche einen Schutzhelm mit integrierten Visier tragen, welches dann immer heruntergezogen wird beim Arbeiten. Dieses ist nun mittlerweile nicht mehr erlaubt. Für mich leider unverständich, da die Gefährdung, dass etwas ins Auge gelangen kann noch geringer ist.

    Aber die Möglichkeit besteht z. B. wenn eine Gefährliche Flüssigkeit von unten hochspritzt und genau unter das Visier und die Brille gelangt.


    Ein Mitarbeiter hatte mich nun aufgefordert eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Hat jemand von euch einen Vordruck einer Gefährdungsbeurteilung für das Tragen von Schutzbrillen? Mir fehlt dazu ein wenig die Denke und brauche eine Gedankenstütze.

    Warum fordert ein Mitarbeiter dazu auf eine Gefährdungsbeurteilung dazu zu schreiben?
    Außerdem ein Vordruck hilft nicht viel da die Gefährdung überall anders ist.
    Kann es sein das Du eine Betriebsanweisung meinst?

  • Wie Kelte schon geschrieben hat, ggf gibt es Gefährdungen durch Medien die von unten Spritzen können und ein Visier vor dem Helm nicht ausreichend ist. Würde für mich durchaus plausibel klingen. Da du das Wort Kontraktor verwendet hast, weiss ich annahmsweise auch welches Unternehmen gemeint ist und da kann sowas durchaus passieren.
    Generell sollte aus der vorhandenen GFB ja raus zu lesen sein wieso ein Gesichts- oder Augenschutz getragen werden muss.

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  • Nun, auf meiner Baustelle wurde auch eine Gefährdungsbeurteilung gefordert mit dem Ziel die Schutzbrillenpflicht aufzuheben. Haben wir dagegen gehalten mit der entsprechenden warum Schutzbrillen Pflicht vorgegeben ist.

    Es gibt speziell Schutzbrillen für Brillenträger, aber auch die möglichkeit sich Schutzbrillen mit Sehstärke herstellen zu lassen. Das muss nicht mal exorbitant teuer sein.

  • Hallo zusammen,

    die Diskussion was eine Firma als Vorgabe macht und wie ich das bei mir Umsetze kenne ich.

    Die Frage warum ich eine Gefährdungsbeurteilung schreiben soll wo nur das Thema Schutzbrille betrachtet wird allerdings nicht.
    Ich würde eine übergeordnete Gefährdungsbeurteilung erstellen, bei denen die immer wieder auftretenden Gefährdungen benannt sind und auch die Mindestmaßnahmen. Denn das Werk/Arbeitsplätze oder die Vorgaben werde ich (im Sinne der Fremd-/ Partnerfirmen oder Kontraktoren) nicht beeinflußen können.

    Danach würde ich untergeordnete Gefährdungsbeurteilungen erstellen, bei denen ich die allgemeinen Dinge nicht mehr erwähnen muss. Da beide Gefährdungsbeurteilungen zusammengelten. Aber Besonderheiten würde ich wieder hervorheben z. B. dichschließende Schutzbrille tragen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Wir haben natürlich auch im Unternehmen Brillenträger, welche einen Schutzhelm mit integrierten Visier tragen, welches dann immer heruntergezogen wird beim Arbeiten. Dieses ist nun mittlerweile nicht mehr erlaubt. Für mich leider unverständich,

    Nicht jedes Helmvisier entspricht den Vorgaben der EN 166. Somit ist klar, warum dies nicht als Ersatz für eine vorgeschriebene Schutzbrille akzeptiert wird. Wenn Brillenträger öfter oder längere Zeit eine Schutzbrille tragen müssen, empfehle ich immer eine mit entsprechend angepassten Gläsern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Marcel,

    wozu eine Gefährdungsbeurteilung, wenn ihr als Kontraktoren vom Auftraggeber das Tragen von Schutzbrillen vorgeschrieben bekommt?
    Ich bin da pragmatischer. Wenn der Kunde möchte, dass ich bei der Arbeit lila Unterhosen trage, dann mache ich das (natürlich für ein entsprechendes Entgeld). ;)
    Einzig wenn durch die AG-Vorgaben ein geringerer Schutz vorgegeben wird, hast Du natürlich die Pflicht Deine Kollegen/Mitarbeiter zu schützen. Ich sehe das hier allerdings nicht, wenn die hier bereits vorgeschlagenen Punkte (Schutzbrille für Brillenträger, dichtschließend,...) berücksichtigt werden.
    Ich drücke Dir die Daumen, dass ihr eine für alle Beteiligten gute und akzeptable Lösung findet.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Erstmal vielen Dank für die Infos.

    Wahrscheinlich habe ich meine Frage oben ein wenig unpräzise gestellt. Es geht mir nicht um die generelle Pflicht zum Tragen einer Brille. Das wir diese dort tragen müssen ist mir völlig klar. Das Problem, welches sich auftat, war ein anderes. Für Brillenträger, welche bei uns in der Firma tätig sind verwenden wir Visiere. Dabei haben wir uns für einen Helm entschieden, welcher dieses Visier integriert hat (siehe Anhang). Was mir nicht einleuchtet ist, dass dieses Visier nicht erlaubt ist. Es verfügt über die gleichen Anforderungen wie eine "normale" Schutzbrille, welche erlaubt ist und wir benutzen. Daher meine Frage!

    Daher soll ich nun irgendwas "entwickeln" welches meine Denke stützt und manche in diesem Unternehmen zum Umdenken anregt.

  • Hallo Marcel, ich benutze den gleichen Helm, hauptsächlich aber das Visier nur im Winter. Es hat den Vorteil für mich dass man es nicht direkt auf der Nase tragen muss. Da ich bei winterlichen Temperaturen Probleme mit den Nebenhöhlen habe und die sonstigen Schutzbrillen so kalt werden dass es diese Probleme schmerzhaft verstärkt.
    Nur, ist das natürlich nicht so sicher wie eine richtig getragene Schutzbrille da das Visier nicht so richtig auf der Nase aufsitzt, vor allem wenn ich auch noch eine Sehstärkenbrille drunter trage.

    Zudem kommt hinzu dass diese Visiere das Sehen der Brillenträger negativ beeinflussen können. Daher die einzige Empfehlung zu der sich auf meinen Rat hin schon so manche Arbeitgeber durchgerungen haben, Schutzbrille auf Sehstärke anfertigen lassen. Einfache sind schon für 80 Euro zu haben (habe ich mir sagen lassen). Mitarbeiter kann sich ja beteiligen an den Kosten. Es verfälscht seine Sehkraft nicht, und ist sicherlich sehr viel komfortabler als Brille und Visier.

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  • Warum sollte er

    weil er vieleicht etwas besseres haben möchte als das minimalste für den günstigsten Preis.

    (so wie ich bei meinen Arbeitsschuhen. Die 30 Euro Schuhe sind mir einfach zu unbequem, ich leg da noch 70 Euro drauf und meine Füße meckern am Ende des Tages nicht rum. Die kann ich sogar von der Lohnsteuer absetzen)

  • In vielen Fällen übernimmt die BG einen Teil der Kosten einer Sehhilfe (für Bildschirmarbeitsplätze, weiß nicht wie es bei anderen geregelt ist).

    Einmal editiert, zuletzt von bauigel (5. April 2016 um 13:04)

  • Hallo,

    hier eine kurze Information der BG ETEM zu dem Thema: :)

    http://ew.bgetem.de/informationen/…al_03/s_08.pdfr

    Es gibt demnach zwei Fälle in denen eine Kostenübernahme durch die BG erfolgt:
    1. Erstmalige Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bei dem eine Verminderung der Sehkraft eingetreten ist
    2. Ersatz für eine vorhandene Brille die bei einem Arbeits- oder Wegeunfall beschädigt wurde

    Es gibt aber auch gewisse Einschränkungen, bitte im einzelnen nachlesen. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von bauigel (5. April 2016 um 21:26)

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  • ...als das minimalste für den günstigsten Preis.

    ... Die 30 Euro Schuhe sind mir einfach zu unbequem

    Wenn der AG meint, nur auf den Preis schauen zu müssen macht er einen Fehler und die beratende Sifa genauso.
    Natürlich kann man auf den Preis achten, aber die Ergonomie und Akzeptanz bei den Mitarbeitern spielt auch eine gewaltige Rolle. Was nützt eine preiswerte PSA, wenn sie nicht sinnvoll getragen werden kann und von den Mitarbeitern abgelehnt wird. Bei uns im Transportdienst können z.B. die Mitarbeiter ihre Sicherheitsschuhe frei wählen, ohne finanzielle Einschränkung und siehe da, sie nehmen nicht den Luxusschuh, sondern ein vernünftiges Modell.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.