Beiträge von bauigel

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    Hallo T.B.,

    auch ich war vor nicht allzu langer Zeit, wie die meisten hier, in deiner Lage und will dir folgendes sagen:

    Stelle dir bitte einmal vor...du bist der erste Mensch auf dieser Welt der gerade dabei ist die LEK 2 zu schreiben...der erste der sich mit diesem ganz speziellen Thema auseinandersetzt (in deinem Fall: "Arbeits und Gesundheitsgerechtes Beladen von Streufahrzeugen")...

    Du betrittst absolutes Neuland und hast, im Rahmen der Spielregeln (Formvorlage auf der Schulungs-DVD beachten) die Möglichkeit so zu arbeiten (schreiben) wie es dir liegt. Das ist ausdrücklich so erwünscht! ;)

    Schlage dir das Wort "Musterarbeiten" aus dem Kopf, sie werden dich nur verwirren...
    Stelle lieber gezielte Fragen ins Forum. Viele Antworten werden dich überraschen und viel weiter bringen als langwieriges kreuz- und querlesen alter (z.T. sehr guter, aber nicht annähernd deckungsgleicher) Arbeiten :D

    Ich weiss das du es schaffen kannst und wirst.

    Mit baumäßigen Grüßen
    der bauigel

    Arbeite die 7 Handlungsschritte ab...einen nach dem anderen...ganz systematisch und komme erst nicht in Versuchung die Reihenfoige zu ändern.
    (In der Analysephase hast du z.B. keine Gedanken auf die Ermittlung von Lösungsalternativen zu verschwenden!)

    Ist der Hersteller bekannt?
    Liegt eine Bedienungsanleitung vor? (kann man sie über den evtl. zu ermittelnden Hersteller besorgen?)
    Links oben sind zwei Aufkleber angebracht. Der eine sieht mir so aus wie eine Prüfplakette, der andere gibt evtl. den Hersteller Preis?
    Auf der Laufkatze befindet sich auch ein Schild, welche Informationen gibt dieses Preis?

    Hallo,

    jetzt nur mal für mich, zum eigenen Verständnis:

    Gefahr in Verzug. Ohne Diskussion. Da soll eine Blechkiste u.U. besser ab gedeckelt sein, als ein Menschenleben?

    Bei allem Verständnis, das wäre für mich so etwas wie Notwehr. Verhältnismäßigkeit klären, ok, dann aber weg mit der Karre.

    Leider ja, ich meine auch Fernsehberichte zu dem Thema gesehen zu haben:
    Löschzüge können nicht zum Einsatzort vordringen weil mehr oder weniger falsch geparkte Autos ihnen den Weg versperren...

    Wenn Menschenleben in Gefahr sind hätte ich grundsätzlich nichts gegen ein Wegschieben einzuwenden.
    Der Mensch ist das Maß aller Dinge!
    (und der Schneepflug soll ja schließlich auch nicht rosten, damit die Autos nächsten Winter freie Strassen kriegen :D )

    PS: Ist "Gefahr in Verzug" nicht der Staatsanwaltschaft und/oder Polizei vorbehalten?

    Hallo Mike,
    hallo alle zusammen,

    wenn ich mir das alles so durch den Kopf gehen lasse stellt sich mir als erstes die Frage ob Dein Chef selbst etwas von Arbeitsschutz versteht.

    Gerade er als ausgebildete FaSi müsste doch sensibilisiert sein für das Thema psychische Belastungen und sollte seiner Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im eigenen Unternehmen nachkommen...

    Wenn ein Mitarbeiter dem ich neue Aufgaben übertragen will schon von sich aus klar und deutlich zu verstehen gibt das er mit der neuen Aufgabe hilflos überfordert ist, dann muß ich doch reagieren und darf das nicht ignorieren!
    Deine inneren Ressourcen (Qualifikation und Kompetenz im Baubereich) werden hier offensichtlich komplett ausser Acht gelassen obwohl Du es ganz konkret ansprichst.
    Wie soll eine SiFa fachkundig und glaubhaft beraten (auch zum Thema psychische Belastungen) wenn sie durch ihre "Beratungstätigkeit" selbst kurz vorm Kollaps/ Burn-out steht? ?(

    In der Baubranche geht es um viel Geld und es wird mit sehr harten Bandagen drum gekämpft.
    Enormer Zeitdruck und Stress sind allgegenwärtig. Bauleiter und Poliere rasten z.T. ständig aus weil die Arbeiten mit teilweise unterqualifiziertem Personal nicht wie gewünscht vorankommen "...und dann kommt da noch dieser Sicherheitsfuzzi ums Eck!".
    In diesem Millieu wird Arbeitsschutz allzu oft als zusätzliche Belastung empfunden und nicht selten in der Linie umgangen!
    Selbst gestandene TAB (Meister und Ingenieure mit sehr viel Praxiserfahrung) sehen bei stichprobenartigen Kontrollen auf Großbaustellen nur einen Bruchteil aller Gefährdungen und Defizite. (meine persönl. Erfahrung)

    Euer neue Kunde scheint mir ein schlechter Einstieg für jeden der noch keine Erfahrung mit dieser Branche hat.
    Es gibt auch sehr gute Vorzeigeunternehmen bei denen Du mit tatkräftiger Unterstützung rechnen und in die Du Dich schrittweise bestimmt einarbeiten könntest, dabei womöglich auch noch Spaß kriegen würdest, keine Frage...
    Das liegt hier aber nicht vor - Du hast selbst erkannt was es ist, nämlich eine richtig üble Großbaustelle!

    Jemanden unvorbereitet und gegen seinen ausdrücklichen Willen in dieses Haifisch-Becken zu stoßen ist völlig verantwortungslos - so kann jede gute Fachkraft verheizt werden!

    Du befindest Dich da im tiefroten Gefahrenbereich.

    Wünsche Dir alles gute für die Zukunft
    ;)

    "MAK-Wert" und "BAT-Wert" hießen die gesetzlich geltenden Grenzwerte in Deutschland vor Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung...

    Die neue dt. GefStoffV (am 1. Januar 2005 inkraftgetreten) kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte:
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) -----> TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" - rechtlich bindend
    Biologischer Grenzwert (BGW) -----> TRGS 903 "Biologische Grenzwerte" - rechtlich bindend

    In Deutschland sind diese Technischen Regeln für Gefahrstoffe anzuwenden.


    Die Bezeichnungen "MAK-Wert" und "BAT-Wert" werden von der ständigen Senatskommision zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weiterverwendet (MAK-Werte-Kommission).
    Einmal im Jahr veröfentlicht diese Kommission Vorschläge für MAK- und BAT-Werte.
    Nachdem diese Vorschläge vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) geprüft wurden, werden sie gegebenenfalls in die Gefahrstoffverordnung übernommen.

    Eine rechtlich bindende Bekanntgabe von Grenzwerten erfolgt in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

    Nur wenn nach TRGS 900 kein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, kann nach TRGS 402 zur Bewertung der Exposition z.B. der MAK-WERT der DFG herangezogen werden.

    Hallo,

    hier eine kurze Information der BG ETEM zu dem Thema: :)

    http://ew.bgetem.de/informationen/…al_03/s_08.pdfr

    Es gibt demnach zwei Fälle in denen eine Kostenübernahme durch die BG erfolgt:
    1. Erstmalige Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bei dem eine Verminderung der Sehkraft eingetreten ist
    2. Ersatz für eine vorhandene Brille die bei einem Arbeits- oder Wegeunfall beschädigt wurde

    Es gibt aber auch gewisse Einschränkungen, bitte im einzelnen nachlesen. ;)

    Hi,

    Ich kann dir aus meiner Praxis-Erfahrung auf Baustellen mitteilen dass die elektrischen Arbeitsmittel (Kabel, Trommeln und Elektrowerkzeuge) in der Regel mit Anschlusssteckern der Schutzart IP44 ausgestattet sind.
    Das gilt für die spannungsführenden 400Volt, 16A/32A/63A Starkstromkabel wie für die 230V Kabel.

    Die Elektromaschinen haben meistens einen Konturen-/Stecker der Schutzart IP44. (Bohrmaschine, Trennschleifer, Stichsäge...)
    Die Anschlussleitung ist oft nur zweiadrig, also ohne Schutzleiter.
    Das Gehäuse soll bei diesen Geräten scheinbar ABSICHTLICH NICHT geerdet/also an den Schutzleiter angeschlossen werden. (Schutzklasse II)
    Warum das so ist weiß ich nicht, da müsste eine Elektrofachkraft Rat wissen.

    Schmutzwasserpumpen kenne ich in IPX8 Ausführung.

    Trennschleifer der Schutzart IPX5 oder höher sind mir nicht bekannt.
    Ob Schutzkleinspannung für den Einsatzzweck Trennschleifer auf Baustellen geeignet ist mag ich zu bezweifeln, (die Geräte haben echt viel Power)

    Als Alternativen fallen mir nur die Benzinbetriebenen Trennschleifer (z.B. Stihl TS 460) und Betonkettensägen (ICS 680) ein.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich wollte mich mal vorstellen!

    Ich bin 40 Jahre alt, komme aus Essen und arbeite als Polier in der Baubranche.

    Momentan befinde ich mich in der Fasi-Ausbildung P3.

    Grüße
    Wulle