Feinstaubmessung

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  • Hallo und guten Morgen,
    ich möchte bei uns im Betrieb eine Feinstaubmessung durchführen. Von unserer BG (BGHM) habe ich keine Zusage erhalten.
    Gibt es Firmen die solche Messungen durchführen oder welche, die Geräte verleihen?

    Gruß aus Bottrop

    Detlev (noch in der Ausbildung, LEK 2 bestanden :D )

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  • ich möchte bei uns im Betrieb eine Feinstaubmessung durchführen.

    Wozu?
    Was setzt Du dann als "Grenzwert" an?
    Welche Maßnahmen sollen folgen, wenn der Grenzwert überschritten ist?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Detlev,

    natürlich gibt es Firmen, die diese Messungen durchführen.
    Wichtig ist, dass sie nach TRGS 900 bzw. TRGS 402 sachkundig sind. Die BG´en bieten die Dinestleistung i.d.R. kostenneutral an. Andere Unternehmen lassen sich das dementsprechend entlohnen. Dafür wird man aber meistens schneller "bedient" und erhält oft auch die Berichte schneller.

    Auch bei evtl. notwendigen Wiederholungsmessungen bieten frei Unternehmen oft einen besseren Service.

    Verleihen wird diese Geräte niemand, da die Geräte dazu zu teuer sind, und zudem ja auch beim "messenden" die entsprechende Sachkunde vorhanden sein muss.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wozu?
    Was setzt Du dann als "Grenzwert" an?
    Welche Maßnahmen sollen folgen, wenn der Grenzwert überschritten ist?

    Hallo Axel,
    aus diesem Grund wollte ich das machen lassen (siehe unten). Sowie der TRGS 900. Bei uns fahren LKW's durch die Hallen, wieso eine Sägeanlage, welche verznkte Rohre schneidet. Das sind meine Aufhänger

    Gruss Detlev
    DFG: Neuer Grenzwert für Feinstaub am Arbeitsplatz

    Aktualisierte Liste gesundheitsschädlicher Stoffe vorgelegt
    Aufgrund einer aktuellen Studie schlägt die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Absenkung des Feinstaub-Grenzwertes vor. Bei Überschreitung dieses Grenzwertes werden solche in die Lunge vordringende (alveolengängige) Feinstäube als krebserzeugend eingestuft. Dies wurde u.a. in der neu vorgelegten MAK- und BAT-Werte-Liste 2011 festgehalten. Die aktuelle Liste, die wie in jedem Jahr von der DFG an das Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben wurde und die Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist, enthält neue Daten zu insgesamt 82 (potentiell) gesundheitsschädlichen Stoffen.

    Für den Grenzwert von alveolengängigen Feinstaub legte die Kommission nicht nur einen neuen MAK-Wert von 0,3 mg/m³ (für die so genannte A-Fraktion) fest, sondern stufte diese so genannten Granulären Biobeständigen Stäube (GBS), die beim Einatmen tief in die Lunge eindringen, auch in die Kanzerogenitätskategorie 4 ein. Diese kennzeichnet krebserzeugende Stoffe, die bei Einhaltung des jeweiligen MAK-Wertes das Krebsrisiko des Menschen nicht erhöhen. In diese Kategorie fielen 2011 beispielsweise auch Amitrol und Ethylbenzol. In die Verdachtskategorie 3B – Stoffe, für die Anhaltspunkte auf eine krebserzeugende Wirkung vorliegen, aber die Datenlage noch nicht klar genug für eine weitere Einordnung ist – ordnete die Kommission unter anderem den so genannten Portlandzement sowie mit Wasserstoff behandelte leichte Erdöldestillate ein.

    MAK-Werte geben an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die Liste auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Neben den MAK-Werten weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW bzw. BAR-Werte) beschrieben.

    Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft

  • Moin,

    Dies wurde u.a. in der neu vorgelegten MAK- und BAT-Werte-Liste 2011 festgehalten. ... Für den Grenzwert von alveolengängigen Feinstaub legte die Kommission nicht nur einen neuen MAK-Wert von 0,3 mg/m³ (für die so genannte A-Fraktion) fest,

    in der TRGS 900 vom 6.11.2015 steht
    Allgemeiner Staubgrenzwert (siehe auch Nummer 2.4); (Änderung vom Febr. 2014)
    Alveolengängige Fraktion 1,25 A mg/m³
    Einatembare Fraktion 10 E mg/m³

    Welche (rechtliche) Bedeutung hat nun der "MAK-Wert von 0,3 mg/m³?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Die MAK Kommission kann festlegen was sie möchte, es ist rechtlich nicht verbindlich.

    Beim LKW Verkehr gehe ich davon aus, dass diese Euro 4 mit Partikelfilter einhalten, dann dürfte hiervon auch keine größere Belastung ausgehen (zumindest formal nicht). Bei Sägearbeiten von verzinkten Rohren würde ich auch von eher gröberen Teilchen ausgehen, wobei ich hier auch tendenziell im Zink ein Problem sehe und nicht unbedingt im allgemeinen Staubgrenzwert.
    Problematisch an dieser Betrachtung der Grenzwerte ist meiner Meinung nach, dass man auf die Partikelgröße nur recht grob achtet und dann die Masse als Maß heranzieht, statt der Teilchenzahl. Ja, die Teilchenzahl wird teilweise über die Teilchendichte indirekt berücksichtigt aber unvollständig. Das ist auch schon bei der Einstufung der Fahrzeuge in die Euroklassen so. Die vor Jahren über die Abwrackprämie und die Umweltplaketten verbannten "Stinker" haben weniger Teilchen ausgestoßen und dazu noch größere, als die Nachfolger. Man hat also der menschlichen Gesundheit hiermit keinen Gefallen getan, aber die netten Grenzwerte eingehalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • "MAK-Wert" und "BAT-Wert" hießen die gesetzlich geltenden Grenzwerte in Deutschland vor Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung...

    Die neue dt. GefStoffV (am 1. Januar 2005 inkraftgetreten) kennt nur noch gesundheitsbasierte Grenzwerte:
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) -----> TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" - rechtlich bindend
    Biologischer Grenzwert (BGW) -----> TRGS 903 "Biologische Grenzwerte" - rechtlich bindend

    In Deutschland sind diese Technischen Regeln für Gefahrstoffe anzuwenden.


    Die Bezeichnungen "MAK-Wert" und "BAT-Wert" werden von der ständigen Senatskommision zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weiterverwendet (MAK-Werte-Kommission).
    Einmal im Jahr veröfentlicht diese Kommission Vorschläge für MAK- und BAT-Werte.
    Nachdem diese Vorschläge vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) geprüft wurden, werden sie gegebenenfalls in die Gefahrstoffverordnung übernommen.

    Eine rechtlich bindende Bekanntgabe von Grenzwerten erfolgt in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

    Nur wenn nach TRGS 900 kein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, kann nach TRGS 402 zur Bewertung der Exposition z.B. der MAK-WERT der DFG herangezogen werden.