Beiträge von Marcel Sorge

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    Erstmal vielen Dank für die Infos.

    Wahrscheinlich habe ich meine Frage oben ein wenig unpräzise gestellt. Es geht mir nicht um die generelle Pflicht zum Tragen einer Brille. Das wir diese dort tragen müssen ist mir völlig klar. Das Problem, welches sich auftat, war ein anderes. Für Brillenträger, welche bei uns in der Firma tätig sind verwenden wir Visiere. Dabei haben wir uns für einen Helm entschieden, welcher dieses Visier integriert hat (siehe Anhang). Was mir nicht einleuchtet ist, dass dieses Visier nicht erlaubt ist. Es verfügt über die gleichen Anforderungen wie eine "normale" Schutzbrille, welche erlaubt ist und wir benutzen. Daher meine Frage!

    Daher soll ich nun irgendwas "entwickeln" welches meine Denke stützt und manche in diesem Unternehmen zum Umdenken anregt.

    Werte Kolleginnen, werte Kollegen,

    es plagt mich mal wieder eine Frage, welche ich gerne hier im Forum anbringen möchte.

    Wir sind schon leit langer zeit für ein großes Chemieunternehmen als Kontraktor beschäftigt. Das Tragen von Sicherheitsbrillen ist dort Pflicht! Wir haben natürlich auch im Unternehmen Brillenträger, welche einen Schutzhelm mit integrierten Visier tragen, welches dann immer heruntergezogen wird beim Arbeiten. Dieses ist nun mittlerweile nicht mehr erlaubt. Für mich leider unverständich, da die Gefährdung, dass etwas ins Auge gelangen kann noch geringer ist.

    Ein Mitarbeiter hatte mich nun aufgefordert eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Hat jemand von euch einen Vordruck einer Gefährdungsbeurteilung für das Tragen von Schutzbrillen? Mir fehlt dazu ein wenig die Denke und brauche eine Gedankenstütze.

    Vielen Dank im Voraus

    Hallo Simon,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das dies schwierig ist, ist völlig klar. Aber ich möchte gerne mal vom "Normalfall" (positiv) ausgehen, also wenn alle Regularien eingehalten werden. Auch wenn ich von außen ein Gerüst gestellt habe um die Männer von einem Sturz nach "aussen" zu sichern muss ich doch Sicherungsmaßnahmen eingehen, dass sie beim Abschlagen nicht in die Tiefe fallen (ins Gebäude). Wie die Realität aussieht ist mir völlig klar. Aber ein Sicherungsnetz oder vielleicht eine horizontale Absturzsicherung (Seil) in Verbindung mit PSAgA (HSG) würde doch dort Abhilfe leisten.


    Danke, Marcel

    Sehr geehrte Kollegen,

    ich brauche mal eure Hilfe. ?( Demnächst sollen bei einem Neubau von einem Einfamilienhaus die Dachbalken gelegt werden. Die Abstützhöhe beträgt dabei ca 2,60m. Die Dachbalken werden via Kran auf das Haus gehoben. Die Mitarbeiter der Hausbaufirma kommen normalerweise, um die Balken ab zu schlagen, nur mittels drüberlaufen dort hin. Also sind im diesem Fall nicht gegen Absturz gesichert. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen? Welche Hilfsmittel würden in Betracht kommen. Sicherungsnetz etc.???

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Marcel

    Hallo Brandschützer,

    kennt einer von euch eine Beschilderung für den Gebrauch einer Handsirene. Habe jetzt nach langer Suche nichts gefunden und brauche daher eure Hilfe. Oder wie wird das in anderen Unternehmen geregelt.


    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo Globetrotter,

    Ich habe schon Lärmmessungen mit dem SVAN durchgeführt. Dort ist auch eine CD enthalten, welche grafische oder tabellarische Messdaten zur Erstellung eines Messprotokolls schneller und effizienter macht. Vorher aber erst auskundschaften, welche Art von Messungen durchgeführt werden soll. Dies entscheidet auch über die "Klasse" und den Preis des Schallpegelmessers. Hier mal ein Link:

    http://messtechnik-stratenschulte.de/produkte/schal…r-svan-971.html

    Beste Grüße

    Marcel

    Hallo Sifas,

    ich bin gerade dabei meine Gefährdungsbeurteilung zu bearbeiten. Bei der Risikobeurteilung stellt sich mir eine Frage bei der ich hoffe, dass Ihr eine Antwort wisst.

    Wenn ich eine Risikobeurteilung durchführe muss dabi die zu tragende PSAgA schon mit berücksichtigt werden? Z.B. Die MA sind angehalten die PSAgA zu benutzen, da auch Ankerpunkte für diese vorhanden sind. Wenn ich nun die Tätigkeit beurteile, geh ich in der Risiobeurteilung davon aus das Sie diese nicht tragen? ?(

    LG und ein schönes Wochenende

    Hallo Sifas,

    ich absolviere gerade meine Vollzeitausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und brauche eure Hilfe. Ich bin gerade dabei mir Gedanken über die arbeitsablauforientierte Beurteilung der Gefährungen in der Kranbranche zu machen. Dabei geht es speziell um den Aufbau einer sogenannten Wippspitze. Diese kommt an den normalen Teleskopausleger zur Verlängerung dran um auch Störkanten zu überwinden.

    Es sind beim Aufbau dieser Wippspitze schon viele Unfälle passiert und leider nicht gut ausgegangen. Ich soll dies nun analysieren. Wie gehe ich damit um, da ja immer ein hohes Risiko vorhanden ist? Ich kann ja auch net wegen dem Aufbau die Leiter (ca. 2 Minuten) gegen eine Hubarbeitsbühne tauschen. So komme ich immer nur auf organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Seh ich das genauso wie Ihr?

    Vielen Dank für Eure Mühe und Lg aus Halle an der Saale ?(