Wie kommt ein Gefahrstoff in ein Unternehmen

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  • Hallo zusammen,

    ich zerbreche mir gerade den Kopf über die Vorgehensweise wie ein neuer Gefarstoff ins Unternehmen gelangt.

    Bisher wir bei uns einfach bestellt und dann ist das "Zeug" ( da kommen die unmöglichsten Sachen) in Haus.

    Ich hette aber gern einen Prozess wo vorgegeben wird wie es ablaufen soll.

    Das heißst:
    Es besteht ein Bedarf
    Sicherheitsdatenblatt wird angefordert
    Prüfen des Datenblattes
    Substitutionsprüfung
    Testmenge wird angefordert
    Gefährdungsbeurteilung
    Betriebsanweisung
    Stoff wird getestet ( in Produktion)
    Stoff wird feigegeben oder abgelehnt

    Kann mir da jemand Tips geben? Hab da noch nicht so ganz den Durchblick.

    Danke schon mal im Vorraus

    Grüße Rolf

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  • Hallo,

    ein sehr komplexes Thema. In deinem Ablauf steckt schon ein kleiner ab wesentlicher Fehler.
    Die Gefährdungsbeurteilung muss schon erfolgt sein, bevor der Stoff im Unternehmen ist.
    Die Substitution ist ein Teil der Gefährdungsbeurteilung.
    Bei Sicherheitsdatenblatt wichtig, wo wird es angefordert, sind die Angaben darin valide!
    Auch solltest du wissen, was wird mit dem Stoff gemacht? Wie viel wird gehandhabt, ist der Prozess Manuel oder geschlossen. Wie wird mit dem Abfall umgegangen,
    was muss ich bei Havarien beachten, wenn er austritt.
    Sollte der Stoff Gefahrgut sein, muss ich den Entlader/Empfänger gem. ADR schulen.

    Ich Hand habe es so:
    Es gibt ein Formular wo alle relevanten Informationen für mich und die Beteiligten (Umwelt/Abfall) erfasst werden durch den jenigen, der den Stoff möchte.
    Wobei der Personenkreis eingeschränkt ist, welcher Stoff anmelden darf. Weil wenn sich Maßnahmen ergeben, müssen diese ja auch bezahlt werden.

    Nach dem Eingang geht es weiter mit der Gefährdungsbeurteilung, SDB etc. und erst wenn der Stoff genehmigt ist darf er bestellt werden.
    Gleiches gilt auch für Teststoffe.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin, Stephan,

    ein sehr komplexes Thema.

    ja - und für seeeeehr viele Unternehmen ein Problem.
    Ich habe Ende 2014 / Anfang 2015 zu gleichem Thema schon ein paar Haudegen aus diesem Forum per PN angeschrieben ... Resultat, sinngemäß: "Jaaaa ... das ist ein Problem ...."
    Du hast es schon beschrieben - eine Vorab-GefB muss den gesamten "Lebenszyklus" des Gefahrstoffs im Unternehmen berücksichtigen ... von der Annahme bis zur Entsorgung des Stoffes oder des Stoffgemisches.
    (und dazu gehören auch Gefahrstoffe, die Fremdfirmen - z. B. Reinigungsunternehmen - in das Unternehmen bringen ... oder Mitarbeiter nach einem Fachmesse-besuch aus dem Hut zaubern ...)

    Ich arbeite nach wie vor daran und werde auch Resultate hier im Forum vorstellen (z.B. unter "Webdisk").
    Kannst Du Dein angesprochenes Formular anonymisert hier bereitstellen - oder per PN-Anfrage zuschicken?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo zusammen,

    für die Beschaffung neuer Gefahrstoffe haben wir im Unternehmen einen festen Prozess integriert:

    Die Einsatzstelle die den neuen Gefahrstoff einsetzen will muss in einem Formular die folgenden Fragen beantworten:

    - Geplanter Einsatzort des neuen Stoffes (Bereich /Abteilung/Verfahren), Beschreiben des Einsatzortes
    - Geplanter Einsatzzweck (Beschreiben des Einsatzzwecks/Tätigkeit mit dem Gefahrstoff)
    - Angaben zum Gefahrstoff (Handelsbezeichnung und Hersteller)
    - Wie hoch ist die geplante/geschätzte Jahresverbrauchsmenge (Verbrauch/Jahr)?
    - Wie hoch ist die maximale Lagermenge (Lagermenge/Jahr)?
    - Wie groß sind die Liefergebinde?
    - Liegt das SDB vor (bei nein, SDB beim Hersteller anfordern)

    Anhand dieser Angaben prüft der Fachkundige für Gefahrstoffe (hier sollte eine entsprechende Person benannt sein) das SDB, führt eine eventuell notwendige Substitutionsprüfung nach TRGS 600 und die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 (wird bei uns mit dem EMKG gemacht) durch.

    Durch den Fachkundigen für Gefahrstoffe werden zusätzlich folgende Fragestellungen bearbeitet und falls notwendig entsprechende Vorgaben gemacht:

    - Handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff (Angabe der WGK)?
    - kann der Stoff durch einen weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden?
    - sind Auflagen für die Lagerung vorhanden (Sicherheitsschrank, Auffangwanne, Zusammenlagerungsverbot)?
    - fallen bei der Verwendung des Stoffes Reststoffe/Abfälle an?

    Wenn alles passt wird der Gefahrstoff freigegeben, im Gefahrstoffkataster erfasst und eventuell eine BA erstellt.


    Gruß
    Scheid

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  • Hi...

    mit dieser Problematik habe ich bei uns ebenfalls regelmäßig zu tun.
    In unserem Fall ist der Ablauf in der Regel folgendermaßen:
    - die Anfrage zum Einsatz eines neuen Gefahrstoffs kommt zu mir, inklusive Sicherheitsdatenblatt, Verwendungszweck und eingesetzte Menge (von der Produktentwicklung)
    - ich prüfe die Daten des SDB sowohl auf sicherheitstechnische Bedenken, Umwelaspekte als auch auf Plausibilität
    - meistens reden wir bei uns von Austauschprodukten, ganz selten einmal von komplett neuer Chemie (von daher sind die Produkte meistens auch schon mit bestehenden Gefährdungsbeurteilungen / Betriebsanweisungen abgegolten
    - habe ich Bedenken teile ich die mit (was auch schon mal heissen kann, dass ein Produkt nicht sicher eingesetzt werden kann)
    - das größere Problem ist bei uns eigentlich immer der Immissionsschutz bzw. die Abwasserrelevanz. Dies erfordert immer noch mal Informationen vom Lieferanten, die über die Daten des SDBs hinausgehen.
    - es gibt ansonsten auch immer 2 Stufen der Freigabe: Freigabe für Versuche, damit der Entwickler auch im Labormasstab die Verwendbarkeit prüfen kann. Dafür reicht mir i.d.R. das SDB in deutsch.
    - kommt er da zu zufriedenstellenden Ergebnissen, liefert er eventl. zusätzliche Daten nach und beantragt Menge und Erlaubnis für die Produktion. Sofern es tatsächlich Anlass gibt, GBU und BA daraus zu aktualisieren bzw. neue zu erstellen, bespreche ich das mit der Abteilung, die das Produkt verwenden soll.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich bin der Meinung, der Ablauf ist nicht schlüssig. Wenn ein Bedarf da ist, sollte man diesen erst einmal klären und beurteilen. Das führt zu den zu erfüllenden Zielen (Nutzen in der Produktion, Kosten etc.) und zu Lösungsalternativen. Eine Substitutionsprüfung ist nur möglich, wenn man sich zuvor für eine Lösung entschieden hat. Die gehört also gar nicht in Deinen Ablaufplan. Ich würde die Vorgehensweise viel stärker an den 7 Handlungsschritten anlehnen, die hier eine gute Struktur geben. Der Test in der Produktion gehört für mich dabei noch zur Entwicklung der Lösungsalternativen, unter denen ich anschließend auswähle. Die Umsetzung der Lösung wäre die Freigabe und Einführung des neuen Gefahrstoffes. Natürlich muß man nach der Einführung prüfen, ob sich die in der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Einschätzungen als richtig oder falsch erweisen. Das passt alles wunderbar in den Zyklus der 7 Handlungsschritte.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das wäre sicherlich für viele hier zielführend. :thumbup:
    Gruß Frank

    Schickt mir einfach eine PN und ich schau was ich machen kann ;)

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  • Anhand dieser Angaben prüft der Fachkundige für Gefahrstoffe (hier sollte eine entsprechende Person benannt sein) das SDB, führt eine eventuell notwendige Substitutionsprüfung nach TRGS 600 und die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 (wird bei uns mit dem EMKG gemacht) durch.

    Warum der Fachkundige für Gefahrstoffe und nicht der Bereich, der den Stoff einsetzen möchte?
    Den Einsatzbereichen muss klar sein, welche Gefahren vom Einsatz eines Stoffes ausgehen. Für den Bereich ist auch die Gefährdungsbeurteilung relevant. Der Bereich muss dafür Sorge tragen, dass der am wenigsten gefährliche Stoff zum Einsatz kommt. Da die Bereiche die Systematiken der Substitution und Gefährdungsbeurteilung in der Regel nicht kennen, benötigen sie hier Unterstützung, aber nicht in der Form, dass man ihnen alle Arbeit abnimmt.

    Leider dürfte oft die Praxis sein, dass man im Vorfeld weder eine Substitutionsprüfung noch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Da wird einfach ein Produkt bestellt, ohne sich entsprechende Gedanken zu machen. Ist das Produkt dann im Haus, macht man vielleicht noch die ein oder andere halbherzige Aktion wie z.B. Erstellung einer Betriebsanweisung und das war es dann. Oder man schiebt die Aufgabe einem Anderen zu.
    Warum?
    Substitutionsprüfung und umfassende Gefährdungsbeurteilung ist zeitintensiv und bedarf umfangreicher Recherche. Diese Zeit wird einem nicht zugestanden, denn sie ist ja unproduktiv.

    Was auch gerne übersehen wird, so manch ein Stoff kommt über eine Maschine oder Anlage in den Betrieb. Da wird eine neue Anlage beschafft und siehe da, in der Anlage oder zum Betrieb der Anlage ist ein Gefahrstoff erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum der Fachkundige für Gefahrstoffe und nicht der Bereich, der den Stoff einsetzen möchte?

    Wenn der Bereich der den Gefahrstoff einsetzen möchte die notwendige Fachkunde hat, kann die Gefährdungsbeurteilung selbstversändlich von den Mitarbeitern durchgeführt werden.

    Leider dürfte oft die Praxis sein, dass man im Vorfeld weder eine Substitutionsprüfung noch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

    Darum halte ich es für sinnvoll einen Ansprechpartner im Unternehmen zu haben, der diesen Part übernimmt.

  • Wenn ein Bereich einen Gefahrstoff einsetzen möchte, dann hat er sich entsprechend fachkundig zu machen, ansonsten hat er auf den Einsatz zu verzichten.

    Ein Ansprechpartner im Unternehmen, der sich in Sachen Gefahrstoffe auskennt ist natürlich wünschenswert, aber es kann nicht seine Aufgabe sein, die orginären Aufgaben des Arbeitgebers wie Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung oder Betriebsanweisungen als Dienstleistung für alle anzubieten. Das funktioniert doch überhaupt nicht, denn die Einzelperson kennt oft weder den Umgang vor Ort, noch dessen Notwendigkeit und vom Arbeitsumfang wird man da ganz schnell an eine Auslastungsgrenze kommen. Wie viele Stoffe kann man denn allumfassend an einem Tag bewerten? Wenn man es gründlich und mit entsprechender Recherche durchführen möchte, wird man kaum auf mehr als 1 Stoff pro Tag kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ein Bereich einen Gefahrstoff einsetzen möchte, dann hat er sich entsprechend fachkundig zu machen, ansonsten hat er auf den Einsatz zu verzichten.

    Ein Ansprechpartner im Unternehmen, der sich in Sachen Gefahrstoffe auskennt ist natürlich wünschenswert, aber es kann nicht seine Aufgabe sein, die orginären Aufgaben des Arbeitgebers wie Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung oder Betriebsanweisungen als Dienstleistung für alle anzubieten. Das funktioniert doch überhaupt nicht, denn die Einzelperson kennt oft weder den Umgang vor Ort, noch dessen Notwendigkeit und vom Arbeitsumfang wird man da ganz schnell an eine Auslastungsgrenze kommen. Wie viele Stoffe kann man denn allumfassend an einem Tag bewerten? Wenn man es gründlich und mit entsprechender Recherche durchführen möchte, wird man kaum auf mehr als 1 Stoff pro Tag kommen.

    Hallo AxelS,

    ich stimme dir etwas zu, möchte aber auch zum Teil widersprechen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
    Es ist gar nicht so schlecht eine Person im Unternehmen zu haben mit der entsprechenden Fachkunde. Die auch Steuerung der Anträge und Aufnahme ins Gefahrstoffverzeichnis übernimmt.
    Natürlich muss derjenige der den Stoff möchte mitarbeiten. Also Substitution durchführen, das Arbeitssystem und Verfahren kennen und auch mögliche Maßnahmen mittragen und umsetzen.

    Und ja das Funktioniert, wenn alle inkl. GF mitmachen! Ja es ist Aufgabe des AG dies zu machen, aber Aufgaben kann man auch delegieren und überwachen, ist ja nicht verboten.
    Ich finde, wenn es richtig als Prozessformuliert ist kann man die Art und Menge der Stoffe sehr gut steuern, was ins Unternehmen kommt. Weil wenn ich einen Antrag zur Aufnahme ausfüllen muss überlege ich schon, brache ich den wirklich? Weil eine Bestellung ist in der Regel weniger Arbeit.

    Gruß

    Stephan

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  • Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
    Es ist gar nicht so schlecht eine Person im Unternehmen zu haben mit der entsprechenden Fachkunde. ....Und ja das Funktioniert, wenn alle inkl. GF mitmachen

    Da stimme ich durchaus überein. Allerdings muss die GF voll hinter der Sache stehen und das ist eben oft nicht der Fall. Man hat eine gesetzliche Vorgabe und versucht diese umzusetzen, allerdings sollte sie nicht all zu viel kosten, denn man muss ja betriebswirtschaftlich denken. Den Nutzen erkennt man oft nicht direkt bzw. er ist oft nicht bezifferbar und somit für kaufmännisch orientierte Personen nicht greifbar.
    Ich sehe die fachkundige Person zunächst einmal in beratender Funktion, so wie die SiFa auch. Die Versuchung ist groß, dieser fachkundigen Person, weitere Aufgaben zukommen zu lassen, weg von der Beratung zum aktiven Handeln und dann wird es problematisch. Ich bin z.B. eine solche Person. Neben der Beratung führe ich auch das zentrale Gefahrstoffverzeichnis und archiviere die SDB. Im Zuge der Beratung liefere ich Vorschläge an die Bereiche zum sicheren Umgang und Musterbetriebsanweisungen. Das führt dann dazu, dass die meisten Bereiche sich zurücknehmen, man hat ja jemanden, der sich damit auskennt und was macht. Bei meinen BA wird immer erwähnt, dass es sich hierbei um Mustervorschläge handelt und vor Ort zu überprüfen ist, ob der Umgang wie in der BA vorgegeben so funktioniert oder dabei Probleme auftreten, die in der BA aufgenommen werden müssen. Die Vorgesetzten sind aufgefordert die Überprüfung durchzuführen und Änderungsvorschläge an mich zu übermitteln. Was glaubst Du wohl, wie die Rückmeldequote ist?
    Bei mir ist die langjährige Rückmeldequote 0%. Das liegt bestimmt nicht daran, dass meine BA so supertoll sind, sondern, die Bereiche nehmen die BA, heften sie ab und gut ist. Beim Audit hat man was zum vorzeigen und die meisten Auditoren interessiert eh nur, dass was da ist, ein halbwegs aktuelles Datum trägt und evt. noch ein paar Unterschriften vorhanden sind.
    Jetzt noch was zu Zahlen. Bei uns werden ca. 20 potentielle Gefahrstoffe/Monat neu im Materialwirtschaftssystem angelegt und somit eingekauft. Das sind also Stoffe, die man in Zukunft häufiger beschaffen möchte und keine einmaligen Tests. Wie bereits in meinem früheren Beitrag erwähnt schätze ich den Zeitaufwand für eine produktbezogene Gefährdungsbeurteilung mit Informationsbeschaffung auf einen Arbeitstag. Bei grob 20 Arbeitstagen/Monat ist somit eine Person bereits voll ausgelastet. Unser Gefahrstoffkataster umfasst ca. 4000 Stoffe, die sollte man ja auch jährlich aktualisieren. Wird nur 1 Stunde pro Stoff für die Beschaffung des SDB, Überprüfung des SDB, Aktualisierung von Kataster und BA veranschlagt, hätte man somit weitere 4000 Stunden/Jahr aufzuwenden. Bei 220 Arbeitstagen und einem 8 Stunden Arbeitstag hat ein Mitarbeiter 1760 Jahresstunden. Man würde also mehr als 2 Personen für diese Aufgabe benötigen. Jetzt sollte man zu den Themen ja auch noch schulen und beraten, sowie bei Spezialfällen weitere Beurteilungen oder Messungen durchführen. Geräte und Anlagen, die in den Betrieb kommen könnten auch noch Gefahrstoffe enthalten. Der Fachkundige muss sich ab und zu mal weiterbilden, all das wurde noch nicht berücksichtigt. Somit kommt man in meinem Fall auf grob 4 Personen, die man für diese Aufgaben benötigen würde. Nur diese 4 Personen gibt es nicht, eine muss genügen, schließlich bringt diese Person betriebswirtschaftlich dem Unternehmen ja nichts ein. Ein Freigabesystem würde vielleicht die Flut der neuen Stoffe ein wenig eindämmen, aber die anderen Probleme bleiben trotzdem bestehen

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @AxelS

    Danke für deine ausführliche Darlegung der Situation. Ich habe zwar nur ca. 12,5% deiner Gefahrstoffe, aber ich empfinde deinen Beitrag mehr als "luftfreimachen". Auch wenn es in vielen Betrieben so oder so ähnlich ist. Aber ich bin da etwas flexibler, das bringt mir und den Mitarbeitern die damit umgehen am Ende mehr.

    Versuche den GF mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Kannst ihm doch aufzeigen, dass die Entsorgung von Gefahrstoffen mit mehr Aufwand und somit auch Kosten verbunden ist. Daher eine Steuerung wichtig ist.

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • @AxelS

    Aber ich bin da etwas flexibler, das bringt mir und den Mitarbeitern die damit umgehen am Ende mehr.

    Du bist flexibler? Das bedeutet doch in der Praxis eher, daß Du als Alibikraft arbeitest. Formal irgendwie die Vorgaben erfüllen, tatsächlich aber möglichst wenig tun... Ich weiß, daß das oft so läuft und (zu) oft nicht anders geht, aber Deine Formulierung klingt, als ob Du meinen würdest, Deine Arbeit besser als Axel zu machen. Und das sehe ich nicht.

    Nur meine ganz persönliche Sicht.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Du bist flexibler? Das bedeutet doch in der Praxis eher, daß Du als Alibikraft arbeitest. Formal irgendwie die Vorgaben erfüllen, tatsächlich aber möglichst wenig tun... Ich weiß, daß das oft so läuft und (zu) oft nicht anders geht, aber Deine Formulierung klingt, als ob Du meinen würdest, Deine Arbeit besser als Axel zu machen. Und das sehe ich nicht.
    Nur meine ganz persönliche Sicht.


    Gruß Michael

    Das ist keineswegs meine Meinung. AlexS hat mit seinen Ausführungen ja recht, was das rechtliche angeht. Nur, das meinte ich damit, dass eigentliche Ziel sollte nicht aus den Augengelassen werden und das ist der Schutz der Beschäftigen oder sehe ich das an diesem Punkt falsch?

    Ferner arbeite ich nicht als Alibikraft. Irgendwer muss ein Gefahrstoffverzeichnispflegen oder nicht? Lösungen zum Umgang mit Gefahrstoffen werden mit dem Projektleiter zusammen gefunden und nicht durch mich festgelegt. Auch werden sie bei Problemen dazu angehalten eine Substitution durchzuführen. Das übernehme ich auch nicht.

    Noch eine kleine Anmerkung, ich kann es leider nicht verstehen, dass alles immer gleich negativ ausgelegt wird...

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Ich beziehe mich auf die Praxis. Aus Zeitgründen wird die jährliche Aktualisierung beschränkt auf den neuen Ausdruck eines Satzes Blätter, die dann ein frisches Datum und frische Unterschriftenm tragen. Substitutionsprüfungen erfolgen, indem man feststellt, daß einem kein anderer Stoff bekannt ist. Was kein Wunder ist, da die Recherche nach neuen Alternativen mangels Zeit entfallen muß. So werden dann nötige 1.000 Arbeitsstunden auf 10 eingedampft...

    Ich bin selber einer, dem der echte Nutzen für die Mitarbeiter wichtiger als der Formalismus ist, aber man sollte auch ehrlich sein: Den gesetzlichen Ansprüchen kann man gar nicht voll genügen. Axels zwischen den Zeilen geschriebene Vorwürfe das System betreffend kann ich daher voll unterschreiben.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Bei uns wird wie schon von einigen zuvor beschrieben vor der geplanten Beschaffung ein Antrag gestellt (seitens Anwender- Abteilung)
    Dieser Antrag kommt auf meinen Tisch. anhand des SDB prüfe ich alle Anforderungen des Formblattes und erstelle für den Stoff gleichzeitig eine GFB , die erforderlichen Maßnahmen werden abgeleitet.
    Für Mengen im Labormaßstab werden diese Anforderungen auch bei uns nicht gestellt. Alles was über das Labor hinausgeht muss jedoch entsprechend bearbeitet werden. Leider ist aber auch bei uns die Einhaltung dieses Prozesses wie bei wohl allen ein Problem, mal klappt es besser, mal schlechter und es ist aus heiterem Himmel wieder ein Stoff in nicht unerheblicher Menge vorhanden ;)
    Im Anhang mal unser Formular

    Gruß Marco