Hallo Arbeitsschützer,
ich bin gerade beim meinem SIFA-Praktikum und stoße hier auf ein kleines Problem: wir wollen einen Arbeitsplatz mit einer Kapp-/Gehrungssäge aus Italien (Bestandssäge) ausstatten. In deren Bedienungsanleitung ist eine "Verplichtung zum Tragen von Schutzhandschuhen" fest vorgeschrieben, sowohl im Text als auch auf der Maschine selber durch das entsprechende Piktogramm. Soweit mir bekannt ist, wird in Deutschland das Tragen von Schutzhandschuhen an der Kreissäge untersagt - wie verhält sich das aber bei einer Kappsäge? Da an dieser ja auch z.B. Aluminium und andere Nichtmetalle geschnitten werden können, würde ich einen Schutzhandschuh für evetuell umherfliegende Metallspäne schon als sinnvoll empfinden, zumal ein " Einziehen" des Handschuhs bei einer Kappsäge eigentlich ausgeschlossen ist - wie seht Ihr das?