Beiträge von Diaphane

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    Um bei den Farben zu bleiben, Gelb ist doch ok?

    "Gelb" bedeutet aber doch, dass noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
    Und man strebt doch eigentlich "Grün" an.

    Aber ich denke, ich habe es jetzt verstanden :) .
    Ich bringe das Risiko so weit runter wie möglich und beurteile dann, ob ich mit dem Restrisiko leben kann oder nicht.
    In diesem Fall, wenn man also alle mit vertretbarem Aufwand machbaren Möglichkeiten umgesetzt hätte, bestünde zwar immer noch ein theoretisches Risiko, das wäre aber unwahrscheinlich genug um es zu akzeptieren.

    Sehe ich das soweit richtig?

    Danke für die Antworten :)
    @MichaelD : Bedeutet das, ich brauche (nach Durchführung der Maßnahmen und Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit auf ein Minimum) in der Risikomatrix nicht mehr von "Möglicher Tod" auszugehen? Denn sonst komme ich ja nie aus dem gelben Bereich raus.

    Hallo,
    ich stehe hier gerade ganz furchtbar auf dem Schlauch und bräuchte mal einen Schubs in die richtige Richtung ;(
    Ein Bauteil (ein großes!) wird in eine Anlage eingekrant, mit einem Brückenkran.

    Wenn ich jetzt hier die Gefährdungen beurteile, mache ich das dann nach Nohl? Da hab ich nämlich folgendes Problem:
    Der schlimmste Fall wäre ja, theoretisch, dass das Bauteil vom Kran abstürzen und jemanden platt machen könnte.
    Dann habe ich in der Risikomatrix aber immer mindestens Faktor 4, und damit Handlungsbedarf.

    Andererseits hat man ja Maßnahmen gegen diese Gefahr getroffen (durch die Prüfung der Krananlage und der Anschlagmittel, das Verbot von Aufenthalt im Gefahrenbereich, Ausbildung der Kranführer und Unterweisung der Mitarbeiter usw).

    Wie gehe ich jetzt mit der Risikomatrix um, oder benutze ich die hier überhaupt?
    Oder kann ich bei eingehaltenen Vorschriften davon ausgehen, dass kein Risiko besteht, so wie zB bei Lärm?

    Vielen Dank schon mal!

    Hallo Frank,
    wir benutzen sam und fangen jetzt gerade damit an unsere Unterweisungen und Schulungen damit zu dokumentieren. Bald sollen auch Unterweisungen damit durchgeführt werden. Es kann eigentlich alles was Du suchst. Bei uns ist es ans SAP gekoppelt, dadurch hat es immer die aktuellen Personaldaten. Man kann eigene Unterweisungen erstellen (direkt in sam, ist wie ein sehr einfaches PowerPoint) oder eigene Präsentationen importieren und auch um zusätzliche Folien ergänzen (z.B.mit Fragen).
    Die Fragen ändern sich, damit man es nicht durch probieren lösen kann. Wenn der Mitarbeiter es zu oft falsch macht wird es irgendwann abgebrochen und der Vorgesetzte kriegt Nachricht.

    Wir arbeiten mit sam. Benutzen es bisher hauptsächlich für die Unfallstatistik.
    Wir fangen gerade damit an es verstärkt auch für die Unfallanalyse (bzw. deren Dokumentation) einzusetzen. Die Vorgesetzten halten also Unfallursachen in sam fest, tragen Maßnahmen ein, delegieren diese bei Bedarf, kontrollieren die Umsetzung und den Erfolg der Maßnahmen usw. Ich finde es bisher sehr vielversprechend. ^^

    Ebenfalls beginnen wir gerade die GBU in sam zu machen (bzw. sie dorthin zu übertragen, wir haben bisher eine andere Art von Datenbank dafür benutzt).
    Das ist schon recht aufwändig. Man hat in sam eine Menge Möglichkeiten und dadurch fängt man sehr schnell an sehr kompliziert zu denken und die GBU blasen sich dann sehr auf. Zumindest ist das bei mir bisher so. Ich hoffe, das das nur eine Sache der Gewohnheit ist, und besser wird wenn ich mich mehr eingearbeitet habe... :)

    Das Unterweisungsmodul habe ich schon kennen gelernt, wir benutzen es aber bisher nicht. Sehr viel kann ich dazu also nicht sagen, aber so weit ich mich erinnere, ist es möglich direkt in sam eigene Unterweisungs-Präsentation anzulegen. Diese kann der Mitarbeiter dann auf seinem PC abspielen und bearbeiten, incl. Testfragen und so. Man kann die Unterweisung aber auch wie gewohnt an die Wand werfen und ähnlich einer PowerPoint-Präsentation benutzen. :thumbup: aber wie gesagt: richtig praktisch damit gearbeitet habe ich noch nicht.

    Ein Modul zur Planung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es anscheinend auch. Das würde ich sehr interessant finden, aber wir werden das hier im Unternehmen wohl nicht bekommen ;(

    Secova hat auch schon so einige unserer Verbesserungsvorschläge und Wünsche umgesetzt. Dadurch ist es schon ein ganzes Stück praktischer geworden.

    Ich verstehe die Idee mit dem Tresor/Zahlencode nicht ganz. Die Feuerwehr hat doch ihren eigenen Schlüssel für das Schlüsseldepot bzw. das Freischaltelement.

    Bei uns befindet sich das Depot außen am Pförtnergebäude und ist mit der BMA gekoppelt. Ein Aufbruchsversuch würde den Feueralarm auslösen.

    Also es gibt verschiedene Produkte, die laut Herstellerangaben nicht fettend sind und die Bildung von Fingerabdrücken vermeiden. So etwas gibt es z.B. auch für den Labor- oder Lebensmittlebereich. Davon könnte doch evtl. etwas für euch in Frage kommen.
    Beispiele: Samoprint von Dr.Schnell, Sineprint von Physioderm oder pr88 von rath's
    Am praktischsten wäre es wohl, du setzt dich mit den Herstellern in Verbindung und lässt dir ein bisschen was vorschlagen/zeigen.

    Nein, das habe ich selbst verfasst ^^

    sicher können diese auch verkeimen, da hast du natürlich recht. Allerdings wohl weniger als das Vorgängermodell, da das Wasser ja nicht darin "steht" sondern immer frisch nachfließt.

    Sie haben auch einen Filter, wie du schon geschrieben hast. Wir sind tatsächlich mit unsem Anbieter zufrieden, was Wartung und Reinigung etc angeht. Die Spender, die wir vorher hatten sahen nach kürzester Zeit wirklich schlimm aus.

    Wir haben schlechte Erfahrungen mit dieser Art Wasserspender gemacht. Das Wasser wird muffig, die Spender sehen schnell eklig aus und dann will ohnehin niemand mehr daraus trinken. Ausserdem werden die Mitarbeiter unzufrieden, weil sie das Gefühl haben, sie seien der Firma nicht mal sauberes Trinkwasser wert. Als immer mehr Beschwerden kamen haben wir die Teile wieder abgeschafft. Unsere jetzigen Spender sind direkt an die Trinkwasserleitung angeschlossen. Dadurch kann das Wasser nicht verkeimen oder kontaminiert werden. Sie werden vom Aufsteller regelmäßig gewartet und gereinigt. Man hat die Wahl zwischen gekühlt/ungekühlt und mit/ohne Kohlensäure. Vielleicht wäre so etwas eine Alternative für euch.

    Dass die MA selbst aufgeladen werden ist auch möglich (war bei uns Teil des Problems). Das würde man recht einfach daran erkennen können, dass sie nicht nur an den Bauteilen einen "gewischt" bekommen, sondern auch, wenn sie irgendwas anderes leitfähiges/geerdetes anfassen.

    Wenn sie nur am Bauteil geschockt werden, ist es wahrscheinlich dieses.

    Aber wie Niko schon sagte, das kann man messen lassen. Haben wir auch gemacht, war sehr aufschlussreich.

    Es kommt darauf an, wer bzw. was hier wie aufgeladen wird. Ist es der Mitarbeiter selbst, dann helfen ableitende Schuhe und Boden die Ladung loszuwerden.

    Hier scheint es aber das Teil selbst zu sein, dass sich aufläd und dann über den MA geerdet wird. Der MA wird dann zum "Blitzableiter". Da macht es bessere Erdung der Person dann möglicherweise eher schlimmer. In diesem Fall müsste der MA besser geschützt (isoliert) werden, z.B. durch isolierende Matten oder Handschuhe.

    Wir hatten (haben teilweise immernoch) auch Probleme dieser Art. Wir arbeiten mit großen Kunststoffteilen, die sich durch die Bearbeitung (Anschleifen der Oberfläche) elektrostatisch aufladen.

    Hallo :)

    Wenn regelmäßig Lasten <10 kg zu heben sind, wäre eine Empfehlung an die werdende Mutter hilfreich.
    Sie soll dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sie ständig entsprechende Lasten bewegen muss, dann erfolgt von diesem wohl ein Beschäftigungsverbot - zum Schutz der werdenden Mutter und dem Ungeborenen.

    Es gibt zwei verschiedene Beschäftigungsverbote.

    Ich durfte mich inzwischen 3mal mit den Thema befassen, und so habe ich es bisher verstanden:

    • Der Arzt spricht ein Verbot aus, wenn bei der Mutter gesundheitliche Gründe bestehen, wegen derer sie nicht mehr arbeiten kann/darf (Komplikationen o.ä.).
    • Wenn die Frau aber ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben darf weil sie Mutterschutzbedingungen nicht eingehalten werden können (zu schwer heben usw) muss der Betrieb selber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er sie nicht versetzen kann.


    Das Geld für den Lohn bekommt man dann anscheinend von der Krankenkasse zurück. Aber da kenne ich mich nicht so genau aus, das macht immer die Personalabteilung :D

    Das MuSchG sagt zu Gefahrstoffen:

    Zitat

    § 4 Weitere Beschäftigungsverbote

    (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

    Inwieweit dazu auch Desinfektionsmittel zählen kann ich allerdings nicht sagen, kommt vermutlich auch auf das Mittel an.

    Jedenfalls muss sowohl die Schwangere selbst als auch ihre Kolleginnen! über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung informiert werden.

    Hallo,

    diese Frage taucht leider immer wieder auf. Im Prinzip muss "nirgendwo" etwas zwingend stehen. Wichtig ist, was die Gefährdungsbeurteilung ergibt, um es mal grob auszudrücken.
    Das wollte auch unsere "Turnschuhgeneration" im Ordnungsdienst nicht verstehen, der damalige FaSi hatte S3 Schue festgelegt, weil Schrauben, Nägel, Glasscherben, Spritzen. Bolzen, umknicken etc. als Gefährdungen festgestellt wurden. Unter anderem natürlich auch Rutschgefahr durch Reinigung, Regen, andere "Formen" der Nässe :D
    In der BGV C7 steht lediglich, das die Arbeitskleidung den Umständen angemessen auszuführen ist.

    http://www.vbg.de/apl/uvv/68/10.htm</a> (siehe dort unter 3)

    Gefährdung feststellen, Dokumentieren, weiterleiten und mehr kannst du im Endeffekt auch nicht machen...ausser an die zuständige BG wenden, wenn innerhalb einer gewissen Zeit nichts passiert.
    Aber das nimmt dir der AG wahrscheinlich übel, hehe, Garantiert!

    Gruß,

    Carsten

    Eigentlich hast Du doch die letzte Frage bereits eingangs beantwortet:

    Du hast eine Rutschgefährdung entdeckt. Das, und genau das, muss Dein Handlungsanlass sein.
    Dann kommen die Maßnahmen und am Schluss musst Du noch beurteilen ob Du auf der sicheren Seite stehst. Das kann aber von uns niemand beurteilen, das kannst nur Du und Deine Beschäftigte. Und wenn das Ganze sauber dokumentiert ist, ist das auch rechtssicher.

    Hardy


    Dankeschön! Die Gefährdung festgestellt habe ich ja schon, dann lasse ich jetzt mal Maßnahmen durchführen und beurteile danach noch ob die Gefährdung dadurch behoben wurde.

    Die Betriebstechnik wollte von mir halt einfach gerne irgendwelche Zahlen und am Besten auch noch ein Gesetz dazu. Aber dass es das nicht immer gibt habe ich inzwischen schon festgestellt. Hatte im Vorfeld schon in allen Quellen gesucht, die mit einfielen und wollte sichergehen, dass ich nichts vergessen habe.

    Danke Dir,

    die GUV-R-181 bezieht sich allerdings auch wieder auf

    Zitat

    ...solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen ...


    Ok, Schuhe sind sicherlich gleitfähig, aber sind sie gleitfördernde Stoffe? (obwohl...kommt auf den Schuh an :D )

    Gibt es für stinknormale Fußböden die nicht in Bereichen mit besonderer Rutschgefahr sind irgendwelche Vorgaben? Oder kann man das einfach mehr oder weiniger "nach Gefühl" machen :S

    Danke für die schnellen Antworten,

    habe mir die ASR 2.3 mal angesehen aber leider keine Hinweis auf Fußbodenbeschaffenheit gefunden (ausser "Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten") oder gucke ich nur nicht richtig?

    ASR1.5/1,2 habe ich schon gelesen (gleich als erstes) da finde ich aber keine konkreten Werte oder so was. Anhang 2 bezieht sich ja nur auf "... solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und be-triebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen..." und das passiert in dem Bereich nicht.

    Hallo, ich habe folgende Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen:

    Im Produktionsbereich ist der Fußboden an einer Stelle mit der Zeit recht rutschig geworden. Nicht wegen irgendwelcher Stoffe, sondern mit der Zeit durch Mitarbeiter und Hubameisen glattgelaufen/fahren worden. Die Betriebstechnik könnte den Boden anschleifen, damit er nicht mehr so rutschig ist aber sie wollen von mir eine Aussage darüber wie "rauh" das ganze sein soll/muss. 8| Gibt es da überhaupt irgendwelche Vorschriften? Alles was ich bisher gefunden habe bezieht sich auf Böden, die mit glättefördernden Substanzen in Kontakt kommen. Das ist hier allerdings nicht der Fall.

    Vielen Dank schon mal.