Unterweisungen Gesetzlich geregelt ja aber .............?

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  • Hallo zusammen,

    Habe immer wieder das Problem bei uns im Betrieb, das die Vorstellung von Jährlichen Unterweisungen und Themen weit auseinander klaffen.
    Wir haben zusätzlich eine externe Sifa, die sagt, es reichen die Unterweisungen mit einfachen Betriebsanweisungen die eigentlich ein Schlosser täglich sieht, geht natürlich schnelle und zwischen Tür und Angel
    Ich bin für Unterweisung die allgemein und ich finde auch wichtig sind wie Erste Hilfe, Brandschutz, Rechte und Pflichten, PSA usw.
    Gibt es den keine gesetzlichen Grundlagen.

    Danke für Infos

    Gruß
    Carsten

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  • Hallo!

    Was wird unterwiesen? Gute Frage, schwere Antwort.
    Nach meiner Meinung muss zu allen wichtigen Themen unterwiesen werden.
    Ich störe mich daran, wenn hier nach Unterweisungen nur für Tischler, Bäcker, Metallbauer, Maurer usw. gefragt wird. Ein Geselle hat nicht nur Gefahren speziell in seinem Gewerk klein zu halten.
    Selbstverständlich stehen im Laufe des Jahres auch Vekehrssicherheit, elektrische Sicherheit, Leiternsicherheit usw. an.
    Eine Unterweisung ist keine Schulung. Daher plane ich für meine eigenen Unterweisungen 20 Minuten ein.
    Der Kunde will zum Teil mehr mit viel mehr Folien.
    Dem Gehirn angepasst, sind sechs bis zwölf Folien, das Maß der Dinge.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    ich finde es nicht zielführend, wenn ich z. B. einem Tischler im Rahmen der Jahresunterweisung an Hand der Betriebsanweisung erkläre, wie er einen Hobel zu benutzen hat und welche Gefahren ihm dabei drohen. Das hat er (sollte er zumindest) im Rahmen seiner Ausbildung und täglichen Arbeit gelernt.

    Die BA´s mögen als Grundlage dienen, aber so wie Flügelschraube schon sagt: da gehört mehr dazu.

    @ Carsten: Ich habe das Gefühl, dass diese externe SiFa mit einfachsten Mitteln eine Unterschrift unter eine Teilnehmerliste für eine Unterweisung haben will um nach zeitnaher Rechnungsstellung den nächsten Kunden auf dieselbe Art abzufertigen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    naja so einfach denke ich das Thema nicht. Die Mitarbeiter sollten schon wissen, wo sie Verbandkoffer/Feuerlöscher finden und benutzen.
    Auch muss der Mitarbeiter im Umgang und Benutzung von PSA unterwiesen werden.
    Aber, man muss ja nicht alles auf einmal machen, in kleinen Happen geht das auch.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---


  • @ Carsten: Ich habe das Gefühl, dass diese externe SiFa mit einfachsten Mitteln eine Unterschrift unter eine Teilnehmerliste für eine Unterweisung haben will um nach zeitnaher Rechnungsstellung den nächsten Kunden auf dieselbe Art abzufertigen.

    Dieses Vorgehen ist doch schon Gang und Gebe, oder nicht?
    Einmal Unterlagen fertig stellen, hundert mal verkaufen und/oder vermarkten

    Letztendlich sollte ja Unterweisung dem Mitarbeiter auch nutzen. Wohlmöglich tauchen dort Fragen auf, man möchte im Vorfeld etwas geklärt haben, z.B. warum die Nutzung von Handschuhen an einer Standbohrmaschine gefährlich ist.

    Sonst schau doch mal in die DGUV Information 211-005

    :bremse:

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  • ...ich finde es nicht zielführend, wenn ich z. B. einem Tischler im Rahmen der Jahresunterweisung an Hand der Betriebsanweisung erkläre, wie er einen Hobel zu benutzen hat und welche Gefahren ihm dabei drohen....

    Warum sollte das nicht zielführend sein? Die BA werden ja oft belächelt und selten gelesen. Die Unterweisung bietet dazu die Gelegenheit. Aus falsch verstandener Routine werden häufig auch Dinge gemacht, die man unter sicherheitstechnischer Betrachtung lassen sollte. Um beim Tischler zu bleiben, beobachte mal, wie viele Kreissägen ohne entsprechende Schutzeinrichtungen betrieben werden und ob die Tischler den Schiebestock verwenden. Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sehr nachlässiges Verhalten feststellen können.
    Im Bereich der Gefahrstoffe ist z.B. die Unterweisung anhand der Betriebsanweisung gesetzlich vorgeschrieben, siehe §14 GEfStoffV, dort steht "(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden."
    Der jährliche Zyklus bedeutet für mich, dass jedes Thema innerhalb eines Jahres angesprochen werden sollte, hierbei bevorzuge ich allerdings keine Mammutveranstaltungen bei denen dann stundenlang referiert wird, sondern häufige, z.B. wöchentliche kleinere Unterweisungen in denen die unterschiedlichen Themen angesprochen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Borriswasser,

    die gestzliche Grundlage ist (neben vielen anderen, siehe Leitfaden) das ArbSchG. Dort findest Du im §12, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutzes unterweisen muss. Dazu gehören die jeweiligen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen, das Verhalten bei Störungen und Notfällen, usw., also auch die von Dir genannten Themen.
    Bei Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft findest Du dann weitere Hilfen für die Unterweisung. Z.B. von der BGETEM den Leitfaden für die betriebliche Unterweisung (hier), oder in der DGUV Information 211-005 von der BGHM (hier)

    Dieses Vorgehen ist doch schon Gang und Gebe, oder nicht?
    Einmal Unterlagen fertig stellen, hundert mal verkaufen und/oder vermarkten

    Da schimpfst Du auf den falschen. Der Arbeitgeber kann natürlich Unterlagen für die Unterweisung kaufen um weniger Arbeit zu haben, muss diese aber an die betrieblichen Begebenheiten anpassen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo zusammen,
    ich habe gerade Schwierigkeiten mit den Begriffen und deren Folgen oder Umsetzung.
    Wenn ich es richtig verstanden habe ist vor der Arbeit an einem Gefahrbringenden Arbeitsplatz durch Maschine, Höhe etc. eine Unterweisungspflicht vorgesehen. Dazu kann eine Betriebsanweisung verwendet werden. Das würde auch für mich sinn machen.

    Zu den jährlichehn Unterweisung (MA Schulung) würde ich vorrangig andere allgemeine Arbeitsschutzthemen zählen. Diese könnten sein: Brandschutz, Hygiene, Lastentragen ( Denk an mich Dein Rücken) psychische Belastungen, Beinaheunfälle etc. Und dabei gibt es eine Menge untersstützender Materialien im Internet zu finden. (BG, PSYGA, GDA etc.) Dazu ist für die FASI die entsprechende Vorbereitung notwendig.

    So könnte ich mir vorstellen das die Themen für alle Teilnehmer Gewinnbringend sind.

  • Da schimpfst Du auf den falschen. Der Arbeitgeber kann natürlich Unterlagen für die Unterweisung kaufen um weniger Arbeit zu haben, muss diese aber an die betrieblichen Begebenheiten anpassen.

    Das sollte jetzt kein schimpfen. Dies ist nur ein Eindruck der mir schon recht häufig entstanden ist und was mir schon des Öfteren vorgetragen ist, die Folien sind doch eh immer die gleichen.
    Ob dieses kaufen immer so sinnvoll ist, weiss ich nicht, da ich die sowieso auf meine betrieblichen Begebenheiten anpassen muss und wie @Flügelschraube auch sagte nicht mehr als sechs bis zwölf Folien haben sollte, kann ich dies doch auch alleine oder?

    :bremse:

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  • s.schmid: Selber machen ist das Beste. Wie Du selbst schreibst, kennst Du die Gegebenheiten in Deinem Betrieb am Besten.
    Dazu musst Du natürlich das Rad nicht überall neu erfinden, weil Du überall auf Unterweisungshilfen, einprägsame Bilder und Filme - siehe Beitrag von bauco - zurückgreifen kannst. (BGen und WWW allgemein, dabei das Copyright beachten )

    Ich mache das auch so.

    Ein Problem tut sich da bei mir allerdings auch auf ("die Folien sind eh immer die gleichen"): Die Themen widerholen sich, und dazu immer neue und interessante "Verpackungen" zu finden, kann schwierig werden.

    Sollte da jemand ein Patentrezept haben - immer her damit.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Interessant wird es dann, wenn z. B. in Pflegeheimen, nichthandwerklichen Betrieben o. ä. der betriebseigene Hausmeister unterwiesen werden muss. De er meistens der einzige Handwerker ist, wird sich niemand finden, der ihn unterweisen kann. Sein direkter Vorgesetzter ist der Geschäftsführer oder der kaufmännische Direktor oder der Chefarzt oder wer auch immer, aber garantiert niemend, der ihn unterweisen kann.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Erst mal Danke an alle, für die gedankliche Unterstützung.

    Leide sind in §12 keine eindeutigen Hinweise zu den Grundlagen gefordert, so das man es so und so auslegen kann.
    Ich bin weiter hin leider bei uns mit meiner Meinung alleine, allgemeine wichtige Unterweisungen zu wiederholen und aktuelle anlässe mit einzubeziehen.
    Aber die Betriebsanweisungen sind gedruckt und sind eigentlich auch gut, aber immer wieder auf : Winkelschleifer, Druckgasflaschen ( werden so gut wie nie gebraucht, haben nur zwei Schweißer von ca 80 Mann )
    Meißel Bart usw hinzuweisen, anstatt wie verhalte ich mich im Falle eines Falles, find ich nicht gut.
    Leider gibt es wohl keine eindeutigen Regelungen die mein Chef überzeugen könnten.

    Gruß
    Carsten

  • Hallo Carsten,

    Du hast ja nach der gesetzlichen Grundlage gefragt. Gesetze sind nie bis zum kleinsten Detail ausformuliert. Deswegen die zusätzlichen Verordnungen (z.B. PSA-Benutzungsverordnung, Regeln (z.B. TRBS), Richtlinien (z.B. ASR), Informationen (siehe oben),... aus denen dann explizit hervorgeht, dass Unterweisungen auch für die von Dir genannten Themen notwendig, bzw. vorgeschrieben sind.
    Siehe Links: Erste Hilfe , Brandschutz, Rechte und Pflichten, PSA

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • ...Wir haben zusätzlich eine externe Sifa, die sagt, es reichen die Unterweisungen mit einfachen Betriebsanweisungen die eigentlich ein Schlosser täglich sieht, geht natürlich schnelle und zwischen Tür und Angel
    Ich bin für Unterweisung die allgemein und ich finde auch wichtig sind wie Erste Hilfe, Brandschutz, Rechte und Pflichten, PSA usw....

    Hier gibt es kein entweder oder, sondern ein sowohl als auch. ;)
    Mir sind zwei Punkte bekannt, bei denen die Unterweisung wirklich relevant sind.
    1. Zertifizierungen. Da genügt es oft, wenn man einen Stapel Unterweisungsnachweise und Unterlagen nachweisen kann und einzelne Mitarbeiter zumindest stichprobenhaft glaubhaft machen können, dass sie unterwiesen wurden.
    2. Nach einem Unfall mit Personenschaden. Sobald hier die Staatsanwaltschaft und/oder die BG ermitteln wird nachgehakt, ob der betroffene Mitarbeiter zu dem relevanten Thema unterwiesen wurde. Hat man dann keine entsprechenden Nachweise parat, wird es für den Vorgesetzten eng.
    Wollte man alle Themen bis ins letzte Detail unterweisen, wäre man wahrscheinlich nur noch mit Unterweisungen beschäftigt, daher muss man hier die notwendige Balance finden. Irgendwie muss jedes Thema angesprochen werden und auch in der notwendigen Detailtiefe, auf den anderen Seite aber auch in relativ kurzer Zeit. Daher wird man Prioritäten setzen müssen. Von einem Facharbeiter wird man erwarten können, dass er sein Fachgebiet beherrscht. Aber man wird auch auf gängige Fehler eingehen müssen und hier regelnd eingreifen. Der Mensch ist nun mal gerne bequem und wenn eine Schutzmaßnahme unbequem ist, wird sie gerne umgangen. Daher muss man hier ein Bewusstsein schaffen, dass die vorgegebenen Maßnahmen ja nicht der Gängelung dienen, sondern dem Schutz des Mitarbeiters.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Carsten,
    die Masse der jährlich zu unterweisenden Betriebsanweisungen der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffe durchzuführen ist schon schwierig. Um das Problem zu lösen, haben wir zum Beispiel in unserer Instandhaltung bei Schichtbeginn ein Briefing, hier werden die Arbeitsaufgaben besprochen und der Vorgesetzte nimmt sich dann immer mal wieder eine der Betriebsanweisungen zur Unterweisung vor, die Unterweisung dauert dann nur wenige Minuten, so werden dann alle Unterweisungen über das Jahr verteilt durchgeführt.
    Die allgemeinen Sicherheitsunterweisungen finden gesondert statt.

    Gruß Holger

  • Hallo Kollegen,
    zum Thema Unterweisung hatten wir in der Vergangenheit sehr viel Material. Auch einige originelle Ansätze waren dabei: klick
    Vielleicht finden sich ja Kollegen die das weiterführen.
    Ich hatte auch mal eine Liste der jährlichen Unterweisungsthemen eingestellt. Ich find sie nur nicht mehr. :(
    Vielleicht hat sie ja jemand auf seine Festplatte gesaugt?

    VG Reinhard

    P.S. Wer mag kann auch in den Beiträgen von unseren Netzwerktreffen suchen. Da ging es auch öfters um Unterweisungen.

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  • Ich kenne Online Unterweisungen aus einem Pharmakonzern. Da werden Mitarbeitern diverse Dokumente online vorgegeben, die diese lesen und dann als gelesen kennzeichnen müssen. Weiterhin kann der Vorgebende auch Wissenstests festlegen, die mit einer bestimmten Quote zu absolvieren sind. Hierbei können auch erlaubte Wiederholungen des Tests festgelegt werden und weiterhin kann man festlegen, was zu unternehmen ist, wenn der Test nicht innerhalb einer bestimmten Frist und Wiederholungshäufigkeit mit Erfolg abgelegt wurde. Ich halte dieses Tool für recht gut, allerdings muss es eben auch durch die Vorgesetzten "mit Leben gefüllt werden", also die entsprechenden Dokumente erstellt und eingepflegt, sowie die Zuordnungen zu den Mitarbeitern durchgeführt werden. Je nach Betriebsstruktur und Fluktuation eine nicht einfache Aufgabe.

    Im Bereich der Gefahrstoffe ist allerdings eine reine Onlineunterweisung nicht zulässig, da dort explizit die mündliche Unterweisung gefordert ist, siehe §14 Abs.2 GefStoffV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Erst mal Danke an alle, für die gedankliche Unterstützung.

    Leide sind in §12 keine eindeutigen Hinweise zu den Grundlagen gefordert, so das man es so und so auslegen kann.
    Ich bin weiter hin leider bei uns mit meiner Meinung alleine, allgemeine wichtige Unterweisungen zu wiederholen und aktuelle anlässe mit einzubeziehen.
    Aber die Betriebsanweisungen sind gedruckt und sind eigentlich auch gut, aber immer wieder auf : Winkelschleifer, Druckgasflaschen ( werden so gut wie nie gebraucht, haben nur zwei Schweißer von ca 80 Mann )
    Meißel Bart usw hinzuweisen, anstatt wie verhalte ich mich im Falle eines Falles, find ich nicht gut.
    Leider gibt es wohl keine eindeutigen Regelungen die mein Chef überzeugen könnten.

    Gruß
    Carsten

    Warum denkt Ihr so kompliziert?
    Ich mache auch (als Externer) einige Sicherheitsunterweisungen in Firmen, hauptsächlich Entsorger. Da wird einmal im Jahr durch mich eine "allgemeine" Sicherheitsunterweisung durchgeführt, schöne PPT mit Bildern aus dem Betrieb usw.
    In dieser werden alle allgemeinen Themen: Verhalten bei Unfällen, Fluchtwege, Verbandbuch, PSA usw. durchgeführt. In dieser Unterweisung gehe ich aber auch auf spezielle Themen aus den Abteilungen, Bereichen ein, wie Verhalten an Presswagen (Schüttung, Einweisen blabla...) oder Absetzkipper, Förderbänder, Biostoffe usw.
    Diese Unterweisung dauert ca. 1 Stunde und deckt erst mal "alle" relevanten Themen ab. Schön dokumentieren
    Jedes 2. Jahr baue ich einen Praxisteil mit ein (Richtiges Einweisen, Absetzen von Behältern usw.)
    Da FaSis in der Regel keine Weisungungsbefugnis haben, verweise ich auf die Betriebsanweisungen und sage dem Verantwortlichen, dass er diese seinen Mitarbeitern im laufe des Jahres vermitteln muss (dokumentieren).
    Und schon ist die Sache rund......just my 50 Cent